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Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF (Gelesen: 9.172 mal)
Themen Beschreibung: Terminvergabe für Ehegattennachzug
Dschua
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Antwort #30 - 22.04.2023 um 00:48:29
 
Oh, danke! Das werde ich nun auf jeden Fall auch probieren! Danke für die Infos und die Vorlage!!
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Antwort #31 - 22.04.2023 um 00:54:58
 
reinhard schrieb am 18.04.2023 um 13:15:19:
Solche "schwarzen Listen" können Ausländerbehörde gar nicht anlegen, weil sie überlastet sind. Darum musst Du Dir keine Sorgen machen.

Du musst immer selbst entscheiden, was Du versuchst. Die Verwaltungsgerichte, die Untätigkeitsklagen behandeln, sind auch überlastet, das dauert also auch.

Im Prinzip sind ja Botschaft und Bürgermeister-Büro auf Deiner Seite, aber Ähnliches werden alle anderen Wartenden auch versuchen. Und andere wartende Familienangehörige aus Afghanistan, Syrien oder Russland sind ja auch nicht in einer komfortablen Lage.


Das ist gut zu wissen, nur für alle Fälle… falls sich in den nächsten Wochen gar nichts weiter tut, ziehe ich zumindest mal eine anwaltliche Beratung in Erwägung, muss ja nicht gleich eine Klage sein. Und die bringt ja der ABH eigentlich noch mehr Bürokratie…
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Antwort #32 - 04.05.2023 um 22:16:29
 
Hallo,

ich wollte euch nur auf dem Laufenden halten, denn es gibt endlich gute Nachrichten: Das Visum meines Mannes wurde nun tatsächlich endlich genehmigt!! (Sehr ärgerliche Nebennotiz hierbei: er hat das allerdings nicht von der Botschaft erfahren, sondern weil ihn Fedex angerufen hat, dass das Paket mit seinem Pass schon seit zwei Wochen in irgendeinem Lager liegt und es, wenn er es nicht bald abholen würde, vernichtet würde. Wirklich absurd, dass die Botschaft einfach nicht Bescheid gibt, bevor sie solch wichtige Dokumente verschickt, obwohl das meinem Mann vorab so zugesichert wurde - laut Botschaft war wohl das System überlastet...).
Wir freuen uns natürlich trotzdem sehr, dass er nun endlich einreisen darf, haben aber auch sehr große Angst, dass aufgrund des Antragsstaus bei der ABH München die Warterei auf den AT bzw. vermutlich einmal nur auf die Fiktionsbescheinigung wieder Monate dauert, mein Mann sich nicht krankenversichern und auch nicht auf Jobsuche machen kann. Eine Fiktionsbescheinigung am Notfallschalter erhält man in München nämlich nur bei drohendem Arbeitsplatzverlust - aber wo noch kein Job, da auch kein Verlust und daher kein Anspruch auf Notbehandlung.
Nun kam mir eine Idee, die vielleicht etwas ungewöhnlich ist, und da ich nichts Falsches machen möchte, hier die Frage an euch Experten (vielleicht müsste ich dafür auch einen neuen Thread beginnen?):

Wäre es denkbar, dass sich mein Mann gleich nach der Einreise ummeldet, also für die Zeit, bis er den AT hat, woanders hinzieht (beispielsweise in die Nähe von München in einen Vorort), damit dort das zuständige Landratsamt seinen AT oder die Fiktionsbescheinigung ausstellt? Da München derzeit die ABH mit dem größten Antragsstau (laut FAZ wohl 25.000 unbearbeitete Anträge) ist, liegen demnach ja überall die Chancen höher, dass es nicht nochmal so viele Monate dauert... was meint ihr, wäre so etwas möglich oder bekämen wir damit Probleme? Wir sind als Paar ja nicht verpflichtet, in derselben Wohnung zu leben und dürften das daher ja frei entscheiden, oder? Bisher sind wir beide in München in meiner Wohnung gemeldet (was eigentlich auch seltsam ist, da mein Mann dies gemacht hat, als er noch gar kein Visum hatte - hatte aber niemand bemängelt beim Kreisverwaltungsreferat, die wussten das).

Danke nochmals für eure Expertise und die Einschätzungen, viele Grüße, Dschua
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roseforest
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Antwort #33 - 04.05.2023 um 23:15:58
 
Ihr seit doch schon verheiratet oder ?
Steht denn im Visum nicht "Erwerbstätigkeit erlaubt"?
Dann einfach Wohnsitz anmelden , at Antrag stellen dann wäre doch egal wie lange der AT dauert und er kann. Direkt arbeiten.
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Dschua
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Antwort #34 - 04.05.2023 um 23:42:51
 
roseforest schrieb am 04.05.2023 um 23:15:58:
Ihr seit doch schon verheiratet oder ?
Steht denn im Visum nicht "Erwerbstätigkeit erlaubt"?


Genau, wir sind schon verheiratet, seit fast einem Jahr. Was im Visum steht, wissen wir noch nicht, da der Pass momentan noch auf dem Postweg zu meinem Mann unterwegs ist, das dauert leider ein paar Tage. Das wäre natürlich super, wenn das gilt. Aber die Fiktionsbescheinigung benötigt er ja dennoch nach Ablaufdatum des Visums (ich vermute zB, die Krankenkasse erkennt kein Visum als Nachweis an, sondern nur eine Fiktionsbescheinigung, zumindest wurde mir das damals so gesagt). Und auch für so Dinge wie ein Konto eröffnen etc. ist ja ein (dann irgendwann) abgelaufenes Visum als Nachweis sicher nicht ausreichend, sondern nur eine Fiktionsbescheinigung. Und bei der Beantragung des AT bekommt man die nicht, sondern nur eine automatische Antwort der ABH, und die wird von niemandem anerkannt als Fiktion (Krankenkasse, Bank etc.). Daher kam meine Überlegung, um da nicht wieder unbestimmte Zeit (und das war das letzte Mal fast neun Monate lang) auf Antwort zu warten. Wir hatten letztes Jahr nach unserer Heirat schon mal einen Antrag auf den AT direkt gestellt, ohne den (korrekten) Umweg über die Botschaft und das FZF-Visum - da war mein Mann nur mit Touristenvisum eingereist. Klar war die Grundlage damals eine andere, aber eine Antwort der ABH auf die Terminanfrage haben wir nie bekommen, auch keine negative. Daher erhoffe ich mir da keine schnellere Bearbeitungszeit als letztes Jahr, im Gegenteil...
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Antwort #35 - 05.05.2023 um 00:21:51
 
Wieso ? Das Visum ist rechtlich ein Aufenthaltstitel..
Meine GKV wollte nur Heiratsurkunde (gut die hatten wir aus D) und Meldebescheinigung für aufnahme in die Familienversicherung.

Wir hatten Visum zur Eheschließung (ist 2 Jahre her). Und in dem Visum stand Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, ist auch richtig da noch nicht verheiratet. Wir hatten sogar 6 Monats Visum bekommen daher wollte uns die ABH keine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Für die Arbeitsaufnahme hatten wir dann ein formloses Schreiben der ABH dass Erwerbstätigkeit erlaubt ist bekommen hat problemlos funktioniert.

Nach Wohnsitzanmeldung bekommt sie ja Steuer ID etc was man ja auch braucht für den Arbeitgeber. Die RV Nummer gibt's dann von der KV wenn familienversichert.

Würde erstmal das Visum abwarten wenn dort Erwerbstätigkeit erlaubt steht sehe ich kein Problem.

Und wenn er dann ja arbeit hat und der AG will kurz vor Ablauf des Visa den AT sehen könnt ihr ja an den "Notfallschalter " weil dann ja Arbeitsplatz Verlust droht .

Bankkonto solltet ihr halt eröffnen bevor das Visum abläuft Zwinkernd

Wichtig noch zu wissen die Fiktionswirking tritt automatisch ein mit AT Antrag so der Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung über den Antrag fort mit den selben Bedingungen die Visum stehen . Die Fiktionsbescheinigung macht das halt nur "schriftlich " aber ist im Prinzip nicht notwendig. Das gilt aber explizit nicht für Besuchervisum

Daher wird die ABH eben diese auch nur bei Arbeitsplatzverkust ausstellen weil der AG kann natürlich "glauben " dass man den AT Antrag gestellt hat aber welcher AG will da ohne was schriftliches schon ein Risiko eingehen .

Natürlich bekommt man die Fiktionsbescheinigung nicht automatisch bei Antrag. Die kostet ja Geld , daher diese muss ausdrücklich auch beantragt werden . Wenn dass das "online" system etc nicht zulässt dann am besten per Einschreiben wobei , ich würde an den Notfallschalter gehen , den formlosen Antrag abgeben und die Abgabe bestätigen lassen in diesem Fall Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 05.05.2023 um 00:34:33 von roseforest »  
 
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Antwort #36 - 07.05.2023 um 12:42:56
 
Vielen Dank für die Infos. Inzwischen hat mein Mann das Visum erhalten, darin steht glücklicherweise "Erwerbstätigkeit erlaubt". Meine Angst ist trotzdem, dass er, wenn er nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums (6 Monate) einen Job findet, dann wieder in derselben Warteposition ist, zwar mit Fiktion eines Aufenthaltes, aber ohne Fiktionsbescheinigung, und auch keinem Anspruch auf den Notfallschalter, da ja kein Notfall. Und dass er damit schlechtere Chancen auf einen Job hat, da er ja kein richtiges Dokument in den Händen hält, das ihm die Fitkion des Aufenthaltes bestätigt und wir wieder nicht an die ABH herankommen. Daher wirklich die Überlegung, dass er zu Freunden zieht, die außerhalb der Stadt wohnen, damit eine andere Behörde für ihn zuständig ist, die ihm den AT bzw. eine offizielle Fiktionsbescheinigung schnell und unkopliziert aussstellen können... Mal sehen, ich halte euch auf dem Laufenden Smiley
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roseforest
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Antwort #37 - 07.05.2023 um 12:46:38
 
Wow ja Guck dann halt die ABH wohl auch sogar 6 Monate Visum empfohlen ggü der Botschaft. Normal sind 3 Monate.
Meine ABH würde mir in diesem Fall überhauot keine Fiktionsbescheinigung ausstellen, warum auch die Wahrscheinlichkeit ist ja sehr gross das vor Ablauf der 6 Monate der AT ausgestellt ist. Ich würde einfach Antrag stellen . Vllt geht euer Fall ja schneller da eig ja garnix zu prüfen ist es muss ja nur der eAT bestellt werden..
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Antwort #38 - 07.05.2023 um 13:04:33
 
Dschua schrieb am 07.05.2023 um 12:42:56:
Meine Angst ist trotzdem, dass er, wenn er nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums (6 Monate) einen Job findet, dann wieder in derselben Warteposition ist, zwar mit Fiktion eines Aufenthaltes, aber ohne Fiktionsbescheinigung, und auch keinem Anspruch auf den Notfallschalter, da ja kein Notfall. Daher wirklich die Überlegung, dass er zu Freunden zieht, die außerhalb der Stadt wohnen, damit eine andere Behörde für ihn zuständig ist, die ihm den AT bzw. eine offizielle Fiktionsbescheinigung schnell und unkopliziert aussstellen können.


Macht das lieber nicht. Wenn er umzieht und eine andere Ausländerbehörde zuständig wird, wird die das als »Trennung« werten und die Aufenthaltserlaubnis, bei der das Zusammenleben in Eurer Stadt die Begründung ist, ablehnen. Er müsste dann ausreisen und das Visum neu beantragen, dann wieder für Deine Stadt.
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Antwort #39 - 07.05.2023 um 16:10:58
 
reinhard schrieb am 07.05.2023 um 13:04:33:
Macht das lieber nicht. Wenn er umzieht und eine andere Ausländerbehörde zuständig wird, wird die das als »Trennung« werten und die Aufenthaltserlaubnis, bei der das Zusammenleben in Eurer Stadt die Begründung ist, ablehnen. Er müsste dann ausreisen und das Visum neu beantragen, dann wieder für Deine Stadt.


Oh Gott, das wäre natürlich übel, das wollen wir auf keinen Fall. Und wenn ich einfach mit dem Landratsamt, also der ABH telefoniere, die dann zuständig wäre, wenn er im Umland wohnt, und denen den Fall ganz offen schildere, also sage, dass wir für eine Zeit getrennt wohnen würden, um die ABH in München und deren Antrag-Stau zu umgehen? Ist doch eigentlich nicht illegal und dazu verpflichtet, als Paar zusammenzuleben, sind wir ja auch nicht, oder? Jetzt waren wir monatelang getrennt und wenn das den AT beschleunigen kann und ihm endlich alle Rechte gibt, käme es auf die paar Wochen auch nicht mehr an Zwinkernd
Die ABH in München liegt tatsächlich an der Spitze in Deutschland mit den meisten unbearbeiteten Anträgen, daher habe ich so Angst, dass wir erneut so lange warten und warten und mein Mann nichts tun kann (wen es interessiert, sehr interessanter Beitrag zu den ABH in D und den Problemen dort: https://www.deutschlandfunk.de/fachkraeftemangel-und-antragsstau-auslaenderbehoe...)
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Antwort #40 - 07.05.2023 um 16:14:03
 
roseforest schrieb am 07.05.2023 um 12:46:38:
Wow ja Guck dann halt die ABH wohl auch sogar 6 Monate Visum empfohlen ggü der Botschaft. Normal sind 3 Monate.


Cool, dann hat meine Vorsprache im Rathaus vielleicht doch was gebracht und das war das Ergebnis davon Smiley Oder könnte es sein, die ABH München macht das inzwischen automatisch, weil die auch wissen, dass die Terminvergabe so lange dauert...
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Antwort #41 - 07.05.2023 um 19:15:31
 
Dschua schrieb am 07.05.2023 um 12:42:56:
Meine Angst ist trotzdem,

Diese Angst ist unbegründet.
Wenn im Visum steht "Erwerbstätigkeit erlaubt", dann darf er gleich nach Einreise und Anmeldung beim Meldeamt/EMA einen Antrag auf AT als Ehemann stellen.
Auch: Wenn du sein Einreisedatum weißt, kannst du über das Terminsystem beim EMA schon online einen Termin für die Anmeldung buchen, denn diese Anmeldungen haben oft auch lange Wartezeiten.
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Antwort #42 - 07.05.2023 um 20:37:00
 
Gemeldet ist mein Mann schon seit letzten Jahr (das ging und wurde bei der Anmeldung auch nicht beanstandet, obwohl die wussten, dass kein Visum oder AT vorlag), wir haben das kurz nach unserer Heirat erledigt. Er muss also gar nicht mehr zum Einwohnermeldeamt, sondern kann gleich den AT bei der Ausländerbehörde beantragen. Die Terminbeantragung dafür geht nur online und dann bekommt man - so die Erfahrung - eben in München aufgrund der Überlastung der Behörde monatelang keine Antwort, also auch keine Fiktionsbescheinigung, wenn das Visum dann abgelaufen ist.
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Antwort #43 - 07.05.2023 um 21:14:28
 
Das Visum läuft nicht ab. Sobald er den Antrag gestellt hat, gilt das Visum bis zur Entscheidung. Du machst Dir völlig unnötig Gedanken.

Die Terminvergabe verläuft ja deshalb so zögerlich, weil so viele Anträge gestellt werden. Und alle bekommen dann ihre Aufenthaltserlaubnis.
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Antwort #44 - 07.05.2023 um 21:51:57
 
Die andere ABH wird das nicht gut finden, dass die die Arbeit für eine andere ABH erledigen soll. Wenn dann müsstet ihr beide in den Landkreis ziehen und den Wohnsitz in München als Nebenwohnsitz veibehalten. Also Hauptwohnsitz im Landkreis und Nebenwohnsitz München. Dann wäre die ABH im Landkreis zuständig...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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