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Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF (Gelesen: 1.666 mal)
Themen Beschreibung: Terminvergabe für Ehegattennachzug
Petersburger
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Antwort #15 - 21.02.2023 um 12:44:15
 
Dazu müsste sich ein Verwaltungsrechtler anschauen, wie das Ganze gestaltet ist.

Ohne mich mit den Einzelheiten zu beschäftigen, würde ich auf von mir beschriebene Weise vorgehen, weil das unabhängig von allen Online-Geschichten eine wirksame Antragstellung ist.
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Aras
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Antwort #16 - 21.02.2023 um 13:27:38
 
Du willst einen Antrag auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Das ist rechtlich relevant.
Einen Antrag auf einen Termin zum beantragen eines Aufenthaltstitels ist in der Regel kein Antrag, da ja kein Antrag für die eigentliche Sache gestellt wird.

Insofern ausgefüllter Antragsformular mit allem drum und dran ist ein Antrag. Da ein Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis an keine Form gebunden ist, kann man den Antrag auch elektronisch bzw. in Textform stellen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #17 - 21.02.2023 um 14:58:51
 
Also die Seite von Münchn sagt ausdrücklich "Antrag auf Erteilung" und nicht "Antrag für einen Termin". Insofern würde es wohl rechtswirksam sein. Auch der Termin macht Sinn, weil man ja auch mal Fingerabdrücke für die eAT braucht.

Auf der anderen Seite sollte man aber auch beachten, dass eben dies nur ein Angebot der Stadt ist. Man kann immernoch klassisch schriftliche Anträge an die Behörde stellen. Die kann man meist auch besser beweisen, als online. Bspw. Einwurf mit Zeugen bzw. Einwurf-Einschreiben bzw. Gerichtsvollzieher.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Dschua
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Antwort #18 - 21.02.2023 um 16:21:57
 
Danke für eure Einschätzungen! Ich glaube, dann machen wir es, wenn es soweit ist, sicherheitshalber schriftlich und nicht online, dann sind wir hier auf der (noch) sicher(er)en Seite.

Danke für eure zahlreichen Antworten! Smiley
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Dschua
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Antwort #19 - 07.03.2023 um 17:16:38
 
Hallo,

nun haben wir inzwischen von der AV erfahren, dass der Visumantrag meines Mannes bei der Ausländerbehörde liegt und die Botschaft dort bereits vor einiger Zeit ein Erinnerungsschreiben für die Antwort gesendet hatte, bislang aber noch keine Rückmeldung von der Ausländerbehörde erhalten hat. Gibt es im Falle der FZF eine Frist, innerhalb derer die Ausländerbehörde der Botschaft antworten muss? Ich habe gelesen, dass in einigen besonderen Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde als erteilt gilt, wenn diese der AV nicht innerhalb bestimmter Zeit antwortet. Ist das im Fall eines nationalen Visums zur FZF zu einer Deutschen ebenfalls der Fall? Oder müssen wir einfach warten, bis die ohnehin schon total überlastete Ausländerbehörde irgendwann den Antrag bearbeitet?
Liebe Grüße und nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
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reinhard
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Antwort #20 - 07.03.2023 um 20:12:53
 
Nein, bei der Familienzusammenführung gilt das nicht.

Das gilt z.B. bei Student:innen, weil da auch irgendwann das Semester anfängt.

Über den Bearbeitungsstand informiert auch das Bundesverwaltungsamt (Bürgerservice) in Köln, dazu braucht ihr die Vorgangsnummer von ihrer Quittung.
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Dschua
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Antwort #21 - 08.03.2023 um 21:16:11
 
Danke für die Antwort und die Info, das hat uns schon sehr weitergeholfen. Nun wissen wir nämlich, dass der Antrag schon seit über zwei Monaten bei der ABH unbearbeitet liegt. Gibt es irgend eine Möglichkeit, das Verfahren bei der Ausländerbehörde irgendwie zu beschleunigen? Das Komische ist, dass die Botschaft auch den Pass meines Mannes einbehalten hat und er den erst wiederbekommt, wenn er das Visum bekommt (hoffentlich) oder eben nicht, also wenn es eine offizielle Entscheidung gibt. Aber wenn das schon über zwei Monate bei der ABH liegt, kann sich das ja noch viele weitere Monate hinziehen... Griesgrämig
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Antwort #22 - 08.03.2023 um 22:41:17
 
Dschua schrieb am 08.03.2023 um 21:16:11:
Aber wenn das schon über zwei Monate bei der ABH liegt, kann sich das ja noch viele weitere Monate hinziehen... 


Hallo,

das ist denkbar, wenn z.B. Sicherheitsabfragen über andere Behörden erfolgen müssen. Dann wäre der Antrag in solch einem Fall nicht unbearbeitet, sondern in Bearbeitung.

Trotzdem sollte die ABH zumindest auf Nachfrage Gründe für die noch nicht erfolgte Entscheidung / Zustimmung übermitteln.
Sollte dies nach 3 Monaten seit Eingang bei der ABH auf Nachfrage nicht erfolgen, kann man ja ruhig mal mit zartem Hinweis auf gesetzliche Vorschriften auch ggü. der ABH in diesem Fall nach zumindest einer Antwort bzgl. der Gründe nachhaken.
Das beschleunigt zwar nicht unbedingt die (erforderliche) Bearbeitungszeit, aber man ist zumindest auf dem Laufenden bzgl. des Bearbeitungsstandes.

Gruß
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Dschua
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Antwort #23 - 10.03.2023 um 16:28:25
 
Ah, danke, diese gesetzlichen Vorschriften kannte ich noch nicht, danke. Dann werden wir vorerst wohl oder übel einfach weiter warten und hoffen, dass ich irgendwann etwas tut.
Vielen Dank für die Informationen und eure Hilfe!
Viele Grüße
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Antwort #24 - 12.03.2023 um 12:50:16
 
Es ist leider durchaus üblich, dass Anfragen bzgl. FZF-Visaerteilung monatelang auf Bearbeitungsstapeln in den ABHen liegen bis sie bearbeitet werden (können). Es bleibt also nur Geduld zu haben... Nachfragen zum Bearbeitungsstand werden oft nicht beantwortet bzw. behindern die Bearbeitung weiter... Also G E D U L D !!!!
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