Zitat:Man kann damit nicht visumfrei in den Schengenraum einreisen, richtig. Bei einer Einreise direkt aus dem Non-Schengen-Gebiet in die Bundesrepublik spielt das aber wegen der Priviligierung nach § 41 Abs. 1
AufenthV ohnehin keine Rolle.
Um das mit einem Beispiel aus der Praxis zu erläutern:
Wir hatten den Fall einer Japanerin, die in einer analogen Situation war.
Sie zeigte dummerweise beim Einchecken am Flughafen auch die 81(3)-FB vor und wurde nicht ins Flugzeug gelassen, weil das Denkschema "Einreise mit Fiktionsbescheinigung nur dann, wenn die nach 81(4) ausgestellt wurde" zuschlug. Es half kein Argumentieren - nichts.
Am nächsten Tag, beim zweiten Versuch, hatte sie die 81(3)-FB auf meinen Rat hin ihrem Mann gegeben, damit sie nur ja nicht irgendwo vorgezeigt wird.
Sie wurde problemlos ins Flugzeug gelassen.
Solche Albernheiten sollten einem bei der Einreise an einer deutschen Schengen-Außengrenze, also an einem deutschen Flughafen, nicht passieren.
Aber da muss man ja erstmal hinbefördert werden ...