Zitat:(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
ich verstehe das auch so dass die Anmeldung innerhalb 2 Wochen erfolgen muss. Deine Verlobte wird ja bei Dir einziehen oder will man argumentieren "mal schauen ob wir heiraten bis dahin wohne ich im Hotel" etc..? Dann wäre das Heiratsvisum mE aber auch das falsche Visa zur Einreise gewählt.
Meine Verlobte ist auch eingereist, 1 Tag später haben wir Wohnsitz angemeldet (gab spontan einen Termin ) und ein paar Tage später geheiratet.
Zitat:Wie wird die Steuernumer vergeben?
genau - kommt per Post (bei uns etwas später als das GEZ Schreiben - soll ja eine nette Begrüßung sein hier in D lol ). Und die RV Nummer (bei GKV) nach Anmeldung bei der Krankenkasse.
Ich kann jedenfalls nur sagen für uns war die "Reihenfolge" so Goldrichtig... denn die GKV wollte die Heiratsurkunde und Wohnsitzanmeldung. Der Arbeitgeber (haben recht schnell einen Job für meine Frau gefunden) die RV Nummer und eine Bestätigung über die Krankenversicherung + Steuer ID. So hatten wir ca. 2 Wochen nach der Hochzeit alle Unterlagen damit sie arbeiten darf.
Da der
AT noch nicht ausgestellt war hatten wir eine Bestätigung von der
ABH bekommen formlos dass Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Um dort schnell einen Termin zu bekommen habe ich einen großen DIN A4 Umschlag mit Antrag
AT und Bitte um Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit geschickt da sie unmittelbar arbeiten möchte. Ging dann super schnell, war aber kurz vor der Ukraine Geschichte.
Was zusätzlich mE noch wichtig wäre nach dem "Ankommen" und Heirat: Versicherungen prüfen also PHV etc. oft kann sie da günstig mit aufgenommen werden.