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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
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Beitrag begonnen von mezzanine am 19.07.2022 um 10:22:17

Titel: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von mezzanine am 19.07.2022 um 10:22:17
Was sind die ersten Schritte nach Einreise meiner Verlobten. Ich lese immer wieder man muss sich danach direkt bei der AB melden. Von meinem Verständnis her ist gemeint, sobald die Ehe geschlossen ist. Quasi heiraten,Wohnsitz anmelden, versichern lassen und dann erst den Aufenthaltstitel beantragen. Oder gibt es da noch was anderes vor der Heirat?

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von deerhunter am 19.07.2022 um 10:31:14

mezzanine schrieb am 19.07.2022 um 10:22:17:
Quasi heiraten,Wohnsitz anmelden, versichern lassen und dann erst den Aufenthaltstitel beantragen


Wohnsitz anmelden innerhalb von 14 Tagen nach Einreise. so steht es im Meldegesetz!
Dann heiraten, KV, Steuernummer und innerhalb der 90 Tage nach Einreise zur ABH

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von lottchen am 19.07.2022 um 13:11:51

deerhunter schrieb am 19.07.2022 um 10:31:14:
Wohnsitz anmelden innerhalb von 14 Tagen nach Einreise.

Das finde ich so nicht im Meldegesetz.

Wenn ich bis zu 90 Tage nach D zu Besuch komme muss ich keinen Wohnsitz hier nehmen. Und wenn ich hier her komme um zu heiraten dann reicht es auch wenn ich mich hier nach der Hochzeit anmelde. Denn dann ist klar, dass ich auch bleiben will.

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__27.html

§27 (2) BMG: ...Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.....

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von reinhard am 19.07.2022 um 13:11:54

deerhunter schrieb am 19.07.2022 um 10:31:14:
innerhalb der 90 Tage nach Einreise zur ABH


Genauer: Während der Gültigkeit des Visum einen Aufenthaltstitel beantragen. Falls die ABH keinen Termin frei hat, reicht es, den Antrag (formlos) in den Briefkasten zu stecken.

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von mezzanine am 19.07.2022 um 14:40:22

reinhard schrieb am 19.07.2022 um 13:11:54:
Genauer: Während der Gültigkeit des Visum einen Aufenthaltstitel beantragen. Falls die ABH keinen Termin frei hat, reicht es, den Antrag (formlos) in den Briefkasten zu stecken.


das ist ein guter Tipp und habe ich schon öfter gelesen. Bei mir in München wird das denke ich notwendig sein. Hier sind die inkompetent und wohl unterbesetzt. Ich hatte im Mai eine Terminanfrage gestellt für die VE, keine Antwort. Heiratstermin Anmeldung hätte man auch ca 2 Monate warten müssen...Jetzt heirate ich woanders (Nebenwohnsitz) und VE wurde von jemand anderen unterschrieben. Beide Orte sind auf dem Land. Da ging das fix.


lottchen schrieb am 19.07.2022 um 13:11:51:
Das finde ich so nicht im Meldegesetz.

Wenn ich bis zu 90 Tage nach D zu Besuch komme muss ich keinen Wohnsitz hier nehmen. Und wenn ich hier her komme um zu heiraten dann reicht es auch wenn ich mich hier nach der Hochzeit anmelde. Denn dann ist klar, dass ich auch bleiben will.


Hat mich auch gewundert, ob ein Ausländer ohne Titel überhaupt einen Wohnsitz anmelden kann...

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von lottchen am 19.07.2022 um 14:50:47

mezzanine schrieb am 19.07.2022 um 14:40:22:
Hat mich auch gewundert, ob ein Ausländer ohne Titel überhaupt einen Wohnsitz anmelden kann...

Das nun wieder weniger. Der Ausländer muss erst seinen Wohnsitz anmelden bevor er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann. Das ist schon die richtige Reihenfolge (in manchen Städten macht man das auch gleichzeitig). Bei meinem Ex-Mann hat damals die Heiratsurkunde als Nachweis gereicht um den Wohnsitz anmelden zu können.

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von mezzanine am 19.07.2022 um 15:37:33

lottchen schrieb am 19.07.2022 um 14:50:47:
Der Ausländer muss erst seinen Wohnsitz anmelden bevor er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann.


Beim Nebenwohnsitz darf man die AE nicht beantragen nehme ich an...ich könnte mir vorstellen, dass man aufrgrund des Aufenthaltstitels Probleme bekommt, wenn die AB nicht auf Terminanfragen reagiert und man formlos einen Antrag in die Post schmeißt, aber dieser nicht bearbeitet wird. Jetzt gehts ja bei allen Behörden drunter und drüber und gerade bei dieser, wie ich vorher erwähnte. Oder muss man da nichts befürchten, sobald man verheiratet ist und Fristen einhält, seine Pflchten erledgit hat?

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von reinhard am 19.07.2022 um 15:38:52

mezzanine schrieb am 19.07.2022 um 14:40:22:
Hat mich auch gewundert, ob ein Ausländer ohne Titel überhaupt einen Wohnsitz anmelden kann...


Erst mit der Anmeldung wird eine Ausländerbehörde zuständig. Diese bekommt von der Meldebehörde eine Nachricht. Und dann kann man gleich den Antrag auf AE hinterherschicken.

Alles andere, also Heiratsurkunde etc., kann man immer noch nachreichen. Wenn die Ausländerbehörde überlastet ist, das sind zur Zeit viele, dauert es ja ein paar Tage bis zum Termin. Aber mit der Antragstellung bleibt der Aufenthalt erlaubt, das Visum läuft also ab dann nicht mehr ab.

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von mezzanine am 19.07.2022 um 15:40:17

deerhunter schrieb am 19.07.2022 um 10:31:14:
Dann heiraten, KV, Steuernummer und innerhalb der 90 Tage nach Einreise zur ABH

Wie wird die Steuernumer vergeben?
Automatisch nach Anmeldung des Wohnsitzes?

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von roseforest am 19.07.2022 um 15:52:36

Zitat:
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

ich verstehe das auch so dass die Anmeldung innerhalb 2 Wochen erfolgen muss. Deine Verlobte wird ja bei Dir einziehen oder will man argumentieren "mal schauen ob wir heiraten bis dahin wohne ich im Hotel" etc..? Dann wäre das Heiratsvisum mE aber auch das falsche Visa zur Einreise gewählt.

Meine Verlobte ist auch eingereist, 1 Tag später haben wir Wohnsitz angemeldet (gab spontan einen Termin ) und ein paar Tage später geheiratet.


Zitat:
Wie wird die Steuernumer vergeben?

genau - kommt per Post (bei uns etwas später als das GEZ Schreiben - soll ja eine nette Begrüßung sein hier  in D lol ). Und die RV Nummer (bei GKV) nach Anmeldung bei der Krankenkasse.


Ich kann jedenfalls nur sagen für uns war die "Reihenfolge" so Goldrichtig... denn die GKV wollte die Heiratsurkunde und Wohnsitzanmeldung. Der Arbeitgeber (haben recht schnell einen Job für meine Frau gefunden) die RV Nummer und eine Bestätigung über die Krankenversicherung + Steuer ID. So hatten wir ca. 2 Wochen nach der Hochzeit alle Unterlagen damit sie arbeiten darf.

Da der AT noch nicht ausgestellt war hatten wir eine Bestätigung von der ABH bekommen formlos dass Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Um dort schnell einen Termin zu bekommen habe ich einen großen DIN A4 Umschlag mit Antrag AT und Bitte um Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit geschickt da sie unmittelbar arbeiten möchte. Ging dann super schnell, war aber kurz vor der Ukraine Geschichte.

Was zusätzlich mE noch wichtig wäre nach dem "Ankommen" und Heirat: Versicherungen prüfen also PHV etc. oft kann sie da günstig mit aufgenommen werden. 

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von deerhunter am 19.07.2022 um 17:09:38

lottchen schrieb am 19.07.2022 um 13:11:51:
Das finde ich so nicht im Meldegesetz.


" Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. "
Wer mit einem Hochzeitsvisum kommt, kommt ja nicht mit einem Kurzzeitvisum...er bezieht eine Wohnung. Es sei denn wohnt im Hotel bis zur Hochzeit!
So meine Meldestelle und das Gesetz!


lottchen schrieb am 19.07.2022 um 13:11:51:
Wenn ich bis zu 90 Tage nach D zu Besuch komme muss ich keinen Wohnsitz hier nehmen.

Dann kommst du aber mit einem Kurzzeitsvisum...Hochzeitsvisum ist anders


lottchen schrieb am 19.07.2022 um 13:11:51:
Und wenn ich hier her komme um zu heiraten dann reicht es auch wenn ich mich hier nach der Hochzeit anmelde. Denn dann ist klar, dass ich auch bleiben will. 

Laut meiner Meldestelle - Bußgeld

Dazu bekommt man dann keine Steuernummer, keine erweiterte Meldebestätgung die man für die ABH braucht



Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von lottchen am 19.07.2022 um 17:22:25
Und was machen die die visumsfrei einreisen und trotzdem am Ende des Aufenthaltes heiraten? Oder die die dann letztendlich trotz Planung nicht heiraten? Die melden sich dann nachträglich wieder ab und müssen dann die Themen Krankenkassenpflicht, Steuerpflicht usw. wieder nachträglich rückabwickeln?

An den TE: Am Besten bei der eigenen Meldebehörde vorher klären, wie die das handhaben.

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von mezzanine am 19.07.2022 um 17:45:54

reinhard schrieb am 19.07.2022 um 15:38:52:
Aber mit der Antragstellung bleibt der Aufenthalt erlaubt, das Visum läuft also ab dann nicht mehr ab.

Naja das Visum ist in der Regel für 90 Tage, aber du meinst quasi selbst wenn darüber hinaus noch keine Antwort von der AB kam, ist ihr Aufenthalt trotzdem rechtens (Heirat vorausgesetzt)?
Jetzt nehmen wir mal an sie wird nach Visa-Ablauf kontrolliert, da kann man ja nicht argumentieren ja Antrag auf AE ist schon gestellt. Man hat dann ja keinerlei Nachweis...

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von Petersburger am 19.07.2022 um 17:56:34

mezzanine schrieb am 19.07.2022 um 17:45:54:
Jetzt nehmen wir mal an sie wird nach Visa-Ablauf kontrolliert, da kann man ja nicht argumentieren ja Antrag auf AE ist schon gestellt. Man hat dann ja keinerlei Nachweis... 

Wieso kann man das nicht, wenn es im Gesetz so vorgesehen ist?

Konkret in § 81 Abs. 4 AufenthG

Die Frage des Nachweises ist in Abs. 5 geregelt. Seit Pandemiebeginn hapert es daran natürlich immer wieder, was aber nicht zu Lasten des rechtmäßig im Bundesgebiet befindlichen Ausländers gehen darf.

Ich würde einen Antrag genau aus diesem Grund nicht selbst ohne Zeugen in den Behördenbriefkasten werfen, sondern mindestens mit Zeugen.
Dann ist die Nachweisfrage geklärt.

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von mezzanine am 19.07.2022 um 18:05:36

Petersburger schrieb am 19.07.2022 um 17:56:34:
Wieso kann man das nicht, wenn es im Gesetz so vorgesehen ist?

Ich meine man hat doch nichts handfestes, das ist alles nur theoretisch. Wie du selbst sagst man muss erstmal durch Zeugen nachweisen, dass Antrag gestellt wurde...

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von roseforest am 19.07.2022 um 19:09:54
@mezzanime
das gibt wirklich keine Probleme.

Wenn Du ganz sicher gehen willst kannst ja 1 Woche vor Ablauf des Visums nochmal "volles Programm" auffahren,
also nochmal einen Brief per Einschreiben schicken mit Kopie des ursprünglichen Antrags, die Entgegenname von Pförtner unterschreiben lassen etc.

Bezüglich "Beim Nebenwohnsitz darf man die AE nicht beantragen nehme ich an." kam ja bisher keine Antwort cih weis es leider auch nicht. Aber frage doch da einfach mal nach?

Wie schon geschrieben ich hatte den AT Antrag in einem großen Auffälligen Briefumschlag gesendet sowas hier per Einschreiben / Rückschein:
https://media.istockphoto.com/photos/express-envelope-picture-id458722983?s=612x612

Du kannst dann das ja auch per Zeugen dokumentieren dass der Antrag für den AT da wirklich drin war.. Aber Du machst Dir ja wirklich meiner Meinung nach zu viele Sorgen. Wenn ihr verheiratet seit klappt das schon. Was hätte die ABH auch für einen Grund da "Stress" zu machen? Macht doch nur noch mehr Arbeit...

Titel: Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Beitrag von reinhard am 20.07.2022 um 15:26:40

mezzanine schrieb am 19.07.2022 um 18:05:36:
Ich meine man hat doch nichts handfestes, das ist alles nur theoretisch. Wie du selbst sagst man muss erstmal durch Zeugen nachweisen, dass Antrag gestellt wurde...


Nein. Zettel in den Briefkasten stecken reicht. Damit ist der Antrag gestellt, und alles ist in Ordnung.

Den Antrag muss sie bei der ABH am Hauptwohnsitz stellen. Wie lange es dann dauert, ist egal. Die ABH meldet sich ja. Und da die ABH dem Visum ja schon zugestimmt hat, hat sie die Akte mit der Zustimmung zur AE liegen. Alles kein Problem.

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