Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa (Gelesen: 2.346 mal)
roseforest
Junior Top-Member
**
Online


i4a rocks!


Beiträge: 276

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Antwort #15 - 19.07.2022 um 19:09:54
 
@mezzanime
das gibt wirklich keine Probleme.

Wenn Du ganz sicher gehen willst kannst ja 1 Woche vor Ablauf des Visums nochmal "volles Programm" auffahren,
also nochmal einen Brief per Einschreiben schicken mit Kopie des ursprünglichen Antrags, die Entgegenname von Pförtner unterschreiben lassen etc.

Bezüglich "Beim Nebenwohnsitz darf man die AE nicht beantragen nehme ich an." kam ja bisher keine Antwort cih weis es leider auch nicht. Aber frage doch da einfach mal nach?

Wie schon geschrieben ich hatte den AT Antrag in einem großen Auffälligen Briefumschlag gesendet sowas hier per Einschreiben / Rückschein:
https://media.istockphoto.com/photos/express-envelope-picture-id458722983?s=612x...

Du kannst dann das ja auch per Zeugen dokumentieren dass der Antrag für den AT da wirklich drin war.. Aber Du machst Dir ja wirklich meiner Meinung nach zu viele Sorgen. Wenn ihr verheiratet seit klappt das schon. Was hätte die ABH auch für einen Grund da "Stress" zu machen? Macht doch nur noch mehr Arbeit...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten nach Einreise mit Ehe-Visa
Antwort #16 - 20.07.2022 um 15:26:40
 
mezzanine schrieb am 19.07.2022 um 18:05:36:
Ich meine man hat doch nichts handfestes, das ist alles nur theoretisch. Wie du selbst sagst man muss erstmal durch Zeugen nachweisen, dass Antrag gestellt wurde...


Nein. Zettel in den Briefkasten stecken reicht. Damit ist der Antrag gestellt, und alles ist in Ordnung.

Den Antrag muss sie bei der ABH am Hauptwohnsitz stellen. Wie lange es dann dauert, ist egal. Die ABH meldet sich ja. Und da die ABH dem Visum ja schon zugestimmt hat, hat sie die Akte mit der Zustimmung zur AE liegen. Alles kein Problem.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema