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Reise nach Frankreich nach Entscheidung zu meinem Antrag (Gelesen: 1.437 mal)
sharp_eye
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Reise nach Frankreich nach Entscheidung zu meinem Antrag
07.06.2022 um 19:38:44
 
Guten Abend,
ich habe eine Frage, und zwar ich habe einen Antrag zur Erteilung eines Aufenthaltstitel gestellt (der alte ist Ende Mai abgelaufen) und habe eine positive Entscheidung bekommen. Ich habe noch einen Termin zur Abgabe biometrische Daten im Juli, und erst dann wird die neue Karte bestellt. Ich habe aber vor Ende Juni nach Frankreich zu reisen um Freunde zu besuchen. Die Frage ist: Darf ich in dieser Zeit so reisen?

Soweit ich weiß kommt in diesem Fall eine Fiktion nicht in Frage, da ich schon die Entscheidung der Ausländerbehörde bekommen habe.

Danke im Voraus für eure Hilfe  Smiley
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 07.06.2022 um 19:57:55
 
Die Entscheidung ist erst dann rechtskräftig wenn du die Aufenthaltserlaubnis in der Hand hälst. Solange kannst du mit der Fiktionsbescheinigung und der alte Aufenthaltserlaubnis reisen, sofern auf der Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 4 angekreuzt ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.06.2022 um 11:58:58
 
Eigentlich ist das nicht zutreffend, die Entscheidung kann auch früher bekannt gegeben werden womit die Fiktionswirkung auch erlischt. Nur wird das in der Praxis bei einer noch vorhandenen Fiktionsbescheinigung niemanden mehr interessieren.
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sharp_eye
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: VNM
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Antwort #3 - 10.06.2022 um 16:55:46
 
Ja das ist das Problem bei mir, ich habe keine Fiktionsbescheinigung, weil wo ich den Antrag gestellt habe war meine Erlaubnis noch gültig, und da die Entscheidung schon vor Ablauf der Erlaubnis getroffen wurde, bekomme ich auch keine Fiktionsbescheinigung.
Jetzt habe ich eigentlich keine aktuelle gültige Erlaubnis außer dem Brief (die Entscheidung der Ausländerbehörde). Kann ich trotzdem damit reisen, oder muss ich mir doch eine Fiktionsbescheinigung besorgen?
Ich habe auch eine E-Mail geschickt aber noch habe ich keine Antwort..
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.06.2022 um 18:32:32
 
Nein. Lass die Reise sein, sofern die ABH nicht kurzfristig etwa einen AT in Gestalt eine Etiketts in deinen Pass anbringt.

Eine FB darf unter diesen Umständen nicht ausgestellt werden, denn die Entscheidung ist bereits ergangen und bekanntgegeben. Du bist damit bereits rechtlich im Besitz eines AT, nur nicht in einer schengenfähigen Form.
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