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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Reise nach Frankreich nach Entscheidung zu meinem Antrag
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Beitrag begonnen von sharp_eye am 07.06.2022 um 19:38:44

Titel: Reise nach Frankreich nach Entscheidung zu meinem Antrag
Beitrag von sharp_eye am 07.06.2022 um 19:38:44
Guten Abend,
ich habe eine Frage, und zwar ich habe einen Antrag zur Erteilung eines Aufenthaltstitel gestellt (der alte ist Ende Mai abgelaufen) und habe eine positive Entscheidung bekommen. Ich habe noch einen Termin zur Abgabe biometrische Daten im Juli, und erst dann wird die neue Karte bestellt. Ich habe aber vor Ende Juni nach Frankreich zu reisen um Freunde zu besuchen. Die Frage ist: Darf ich in dieser Zeit so reisen?

Soweit ich weiß kommt in diesem Fall eine Fiktion nicht in Frage, da ich schon die Entscheidung der Ausländerbehörde bekommen habe.

Danke im Voraus für eure Hilfe  :)

Titel: Re: Reise nach Frankreich nach Entscheidung zu meinem Antrag
Beitrag von Aras am 07.06.2022 um 19:57:55
Die Entscheidung ist erst dann rechtskräftig wenn du die Aufenthaltserlaubnis in der Hand hälst. Solange kannst du mit der Fiktionsbescheinigung und der alte Aufenthaltserlaubnis reisen, sofern auf der Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 4 angekreuzt ist.

Titel: Re: Reise nach Frankreich nach Entscheidung zu meinem Antrag
Beitrag von Bayraqiano am 08.06.2022 um 11:58:58
Eigentlich ist das nicht zutreffend, die Entscheidung kann auch früher bekannt gegeben werden womit die Fiktionswirkung auch erlischt. Nur wird das in der Praxis bei einer noch vorhandenen Fiktionsbescheinigung niemanden mehr interessieren.

Titel: Re: Reise nach Frankreich nach Entscheidung zu meinem Antrag
Beitrag von sharp_eye am 10.06.2022 um 16:55:46
Ja das ist das Problem bei mir, ich habe keine Fiktionsbescheinigung, weil wo ich den Antrag gestellt habe war meine Erlaubnis noch gültig, und da die Entscheidung schon vor Ablauf der Erlaubnis getroffen wurde, bekomme ich auch keine Fiktionsbescheinigung.
Jetzt habe ich eigentlich keine aktuelle gültige Erlaubnis außer dem Brief (die Entscheidung der Ausländerbehörde). Kann ich trotzdem damit reisen, oder muss ich mir doch eine Fiktionsbescheinigung besorgen?
Ich habe auch eine E-Mail geschickt aber noch habe ich keine Antwort..

Titel: Re: Reise nach Frankreich nach Entscheidung zu meinem Antrag
Beitrag von Bayraqiano am 10.06.2022 um 18:32:32
Nein. Lass die Reise sein, sofern die ABH nicht kurzfristig etwa einen AT in Gestalt eine Etiketts in deinen Pass anbringt.

Eine FB darf unter diesen Umständen nicht ausgestellt werden, denn die Entscheidung ist bereits ergangen und bekanntgegeben. Du bist damit bereits rechtlich im Besitz eines AT, nur nicht in einer schengenfähigen Form.

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