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Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (Gelesen: 5.441 mal)
Aras
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31.05.2022 um 23:18:35
 
Zitat:
Vom 1. Juni an brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Ausnahme: Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.

Für den Impfnachweis ist es künftig ausreichend, wenn man mit einem von der WHO anerkannten Impfstoffen geimpft ist. Das sind dann auch Impfstoffe wie Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers.

Die Kategorie Hochrisikogebiete wird gestrichen.


Nachlesbar auf
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-einreiseverordn...
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.htm...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #1 - 01.06.2022 um 09:17:47
 
Aras schrieb am 31.05.2022 um 23:18:35:


Danke für die Infos. Irgendwie bin ich verwirrt - die o.a. Ankündigung spricht ja ganz deutlich davon, dass die Nachweispflicht einer Impfung generell entfällt (Ausnahme Virusvariantengebiet). Bei BUZER wurde es so angekündigt, dass die Corona-Einreiseverordnung ab dem 1. Juni ganz aussetzt.

Auf der Seite des Auswärtigen Amtes ist aber immer noch die Rede von einer Impfpflicht für Drittstaatler. Ist das noch nicht aktualisiert oder bleibt die trotzdem bestehen?

Ich frage, weil wir meine Schwiegermutter einladen möchten, aus einem Land, in dem leider kein anerkannter Impfstoff zur Verfügung steht - kann man das Visum wieder beantragen zu den Vor-Pandemie-Bedingungen?


https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
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Aras
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Antwort #2 - 01.06.2022 um 09:24:09
 
Das Auswärtige Amt hat scheinbar gestern ihre Seite aktualisiert:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
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Antwort #3 - 06.06.2022 um 09:51:23
 
Ja, das war der aktuellste Stand auf der Seite des AA.

Also, für alle, die es interessiert, weil es doch zur Verwirrung einlädt...

Die Nachricht, dass 3-G seit dem 1. Juni entfällt, betrifft nur die allgemeine Einreise nach Deutschland.

Damit ein Drittstaater ein Visum zur Einreise in den Schengenraum erhält, muss immer noch eine anerkannte Covid-Impfung nachgewiesen werden.

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Antwort #4 - 13.06.2022 um 11:26:11
 
Update: Am 11.6. wurden sämtliche Covid-Einreisebeschränkungen aufgehoben (Ausnahme: Virusvariantengebiet), auch die für Drittstaatler. Es können wieder regulär Visa zu touristischen Zwecken beantragt werden.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

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Antwort #5 - 13.07.2022 um 08:08:56
 
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