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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1654031915 Beitrag begonnen von Aras am 31.05.2022 um 23:18:35 |
Titel: Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung Beitrag von Aras am 31.05.2022 um 23:18:35 Zitat:
Nachlesbar auf https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-einreiseverordnung-2027946 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html |
Titel: Re: Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung Beitrag von Madita am 01.06.2022 um 09:17:47 Aras schrieb am 31.05.2022 um 23:18:35:
Danke für die Infos. Irgendwie bin ich verwirrt - die o.a. Ankündigung spricht ja ganz deutlich davon, dass die Nachweispflicht einer Impfung generell entfällt (Ausnahme Virusvariantengebiet). Bei BUZER wurde es so angekündigt, dass die Corona-Einreiseverordnung ab dem 1. Juni ganz aussetzt. Auf der Seite des Auswärtigen Amtes ist aber immer noch die Rede von einer Impfpflicht für Drittstaatler. Ist das noch nicht aktualisiert oder bleibt die trotzdem bestehen? Ich frage, weil wir meine Schwiegermutter einladen möchten, aus einem Land, in dem leider kein anerkannter Impfstoff zur Verfügung steht - kann man das Visum wieder beantragen zu den Vor-Pandemie-Bedingungen? https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468 |
Titel: Re: Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung Beitrag von Aras am 01.06.2022 um 09:24:09
Das Auswärtige Amt hat scheinbar gestern ihre Seite aktualisiert:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468 |
Titel: Re: Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung Beitrag von Madita am 06.06.2022 um 09:51:23
Ja, das war der aktuellste Stand auf der Seite des AA.
Also, für alle, die es interessiert, weil es doch zur Verwirrung einlädt... Die Nachricht, dass 3-G seit dem 1. Juni entfällt, betrifft nur die allgemeine Einreise nach Deutschland. Damit ein Drittstaater ein Visum zur Einreise in den Schengenraum erhält, muss immer noch eine anerkannte Covid-Impfung nachgewiesen werden. |
Titel: Re: Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung Beitrag von Madita am 13.06.2022 um 11:26:11
Update: Am 11.6. wurden sämtliche Covid-Einreisebeschränkungen aufgehoben (Ausnahme: Virusvariantengebiet), auch die für Drittstaatler. Es können wieder regulär Visa zu touristischen Zwecken beantragt werden.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468 |
Titel: Re: Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung Beitrag von Daddy am 13.07.2022 um 08:08:56
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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