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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
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Beitrag begonnen von Aras am 31.05.2022 um 23:18:35

Titel: Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Beitrag von Aras am 31.05.2022 um 23:18:35

Zitat:
Vom 1. Juni an brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Ausnahme: Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.

Für den Impfnachweis ist es künftig ausreichend, wenn man mit einem von der WHO anerkannten Impfstoffen geimpft ist. Das sind dann auch Impfstoffe wie Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers.

Die Kategorie Hochrisikogebiete wird gestrichen.


Nachlesbar auf
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-einreiseverordnung-2027946
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html

Titel: Re: Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Beitrag von Madita am 01.06.2022 um 09:17:47

Aras schrieb am 31.05.2022 um 23:18:35:
Nachlesbar auf
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-einreiseverordnung-2027946
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html


Danke für die Infos. Irgendwie bin ich verwirrt - die o.a. Ankündigung spricht ja ganz deutlich davon, dass die Nachweispflicht einer Impfung generell entfällt (Ausnahme Virusvariantengebiet). Bei BUZER wurde es so angekündigt, dass die Corona-Einreiseverordnung ab dem 1. Juni ganz aussetzt.

Auf der Seite des Auswärtigen Amtes ist aber immer noch die Rede von einer Impfpflicht für Drittstaatler. Ist das noch nicht aktualisiert oder bleibt die trotzdem bestehen?

Ich frage, weil wir meine Schwiegermutter einladen möchten, aus einem Land, in dem leider kein anerkannter Impfstoff zur Verfügung steht - kann man das Visum wieder beantragen zu den Vor-Pandemie-Bedingungen?


https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

Titel: Re: Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Beitrag von Aras am 01.06.2022 um 09:24:09
Das Auswärtige Amt hat scheinbar gestern ihre Seite aktualisiert:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

Titel: Re: Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Beitrag von Madita am 06.06.2022 um 09:51:23
Ja, das war der aktuellste Stand auf der Seite des AA.

Also, für alle, die es interessiert, weil es doch zur Verwirrung einlädt...

Die Nachricht, dass 3-G seit dem 1. Juni entfällt, betrifft nur die allgemeine Einreise nach Deutschland.

Damit ein Drittstaater ein Visum zur Einreise in den Schengenraum erhält, muss immer noch eine anerkannte Covid-Impfung nachgewiesen werden.


Titel: Re: Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Beitrag von Madita am 13.06.2022 um 11:26:11
Update: Am 11.6. wurden sämtliche Covid-Einreisebeschränkungen aufgehoben (Ausnahme: Virusvariantengebiet), auch die für Drittstaatler. Es können wieder regulär Visa zu touristischen Zwecken beantragt werden.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468


Titel: Re: Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Beitrag von Daddy am 13.07.2022 um 08:08:56
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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