Hallo,
es geht um Folgendes: Ich habe einen Antrag auf Lernförderung im Rahmen der Bildung- und Teilhabe für mein Kind beim Jobcenter gestellt. Dazu habe ich das von der Lehrerin unterschriebene Formular (Lernförderbedarf) und das aktuelle Halbjahreszeugnis mit der aktuellen Note (4) eingereicht.
Nachdem ich die obengenannten Unterlagen bereits eingereicht habe, fordert die Sachbearbeiterin zusätzlich eine schriftliche Bestätigung von der Fachlehrerin, ob es sich in dem Fach vorwiegend um eine glatte 4, eine schwache 4 oder eine 4+ mit Tendenz zu einer 3 handelt.
Meine Fragen: Ist das Halbjahreszeugnis dafür nicht ausreichend, um die Note zu bestätigen?..
Gibt es dafür etwas im Gesetz, das so eine zusätzliche Bestätigung über die genaue Note verlangt werden kann? Oder ist das einfach Schikane....
Der Bedarf für eine Lernförderung wurde hinreichend im Formular Lernförderbedarf dokumentiert, und es gibt im selben Formular eine Zeile, in dem die Lehrerin die Note eingetragen hat und ebenfalls im Halbjahreszeugnis.
Frage: Der SB weist auf meine Mitwirkung hin, wenn ich die zusätzliche Bestätigung nicht fristgerecht einreiche, wird diese Leistung für mein Kind ganz versagt.
Danke für eure Hilfe