Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Krankenversicherungen / EU-Recht (Gelesen: 756 mal)
otternase
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 126
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherungen / EU-Recht
16.03.2022 um 19:52:46
 
Hallo

folgende Frage bezieht sich zwar auf "sonstige Rechtsgebiete", aber nicht unbedingt "deutsche", sondern eher "EU-Recht", aber da es hier ja dafür einige Experten gibt, versuche ich die Frage mal hier einzustellen, bitte verschieben, falls das in einen anderen Bereich gehört.

Vorrangig geht es um die krankenversicherungsrechtliche Situation bei drei involvierten EU-Staaten, am Rande auch um Steuerrecht und die Situation zu anderen Sozialversicherungen.

Ausgangssituation:
- gegeben sei eine Familie bestehend aus den Ehepartnern A und B und Kind K.
- alle leben derzeit zusammen in Deutschland.
- A ist festangestellter Vollzeit-Arbeitnehmer bei einem dänischen Unternehmen und gilt offiziell als "Grenzpendler". Allerdings erbringt A die Arbeit überwiegend aus dem Homeoffice in Deutschland und hält sich auch überwiegend in Deutschland auf.
- B hat einen Minijob in Deutschland
- K ist minderjährig und schulpflichtig

Da A seine Arbeit überwiegend in Deutschland erbringt und in Deutschland lebt und keinen Wohnsitz in Dänemark hat, ist A in Deutschland unbeschränkt und in Dänemark beschränkt steuerpflichtig.
A ist in Dänemark krankenversichert in der Kommune des Arbeitgebers. Da A dort aber keinen Wohnsitz hat, hat er die sogenannte "særlige sundhedskort" und daher auch eine Gesundheitskarte der deutschen GKV. Ehepartner B und Kind K sind darüber auch familienversichert.

Neue Situation:
A bekommt ein neues Aufgabengebiet bei gleichem Arbeitgeber.

A soll vor Ort bei dem spanischen Zulieferer seines dänischen Arbeitgebers arbeiten.

Das bedeutet:
- dänischer Arbeitgeber bleibt gleich.
- Arbeitsort ist nun jedoch überwiegend (und auch unbefristet) in Spanien
- A wird dort entsprechend auch eine Wohnung beziehen, also einen Wohnsitz begründen und sich dort den überwiegenden Teil des Jahres aufhalten, muss sich dort also auch als wohnhaft anmelden; A wird unregelmäßig, nur im Urlaub nach Deutschland zurückkehren und wird auch nur wenige Tage im Jahr bei seinem dänischen Arbeitgeber vor Ort arbeiten
- B und K hingegen werden in Deutschland bleiben und A nur in den Ferien besuchen
- auch sonst ändert sich die Lebenssituation bei B (Minijob) und K (Schule) in Deutschland nicht

Steuerrechtliche Frage: wird A damit, weil nun überwiegend in Spanien arbeitend und lebend, nun in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig? Auch wenn seine Familie weiter in Deutschland lebt und er den Wohnsitz bei der Familie in Deutschland ja nicht aufgibt? Und ist A dann in Deutschland und in Dänemark sowohl als auch beschränkt steuerpflichtig?
Gehe ich recht in der Annahme, dass B unverändert allein in Deutschland steuerpflichtig bleibt, aber kein Ehegattensplitting mehr möglich ist?

Wichtiger aber: wie ist die Situation hinsichtlich Krankenversicherung für A und Familienversicherung von B und K?
Ich nehme an, dass A weiterhin in Dänemark krankenversichert bleibt, weil er dort ja seinen Arbeitsvertrag hat? Und dass A die spezielle Gesundheitskarte "særlige sundhedskort" als Versicherter ohne Wohnsitz in Dänemark behält.
Aber bleibt A nun in der deutschen GKV oder muss A sich nun in der spanischen Krankenversicherung anmelden und per E106 / PD S 1 die Versicherung in Dänemark nachweisen?

Und was ist mit der Familienversicherung für B und K, falls A sich in der spanischen KV anmelden muss? Kann A auch seine Angehörigen in der spanischen KV mitversichern, obwohl diese nicht in Spanien leben? Oder können diese trotzdem familienversichert in der deutschen KV verbleiben? Oder müssen B und K sich nun als freiwillige Mitglieder der GKV unabhängig von A versichern?

Vielen Dank für Eure Tipps!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema