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Beitrag begonnen von simio am 13.03.2022 um 14:41:54

Titel: Bildung-und Teilhabe, Lernförderung
Beitrag von simio am 13.03.2022 um 14:41:54
Hallo,

es geht um Folgendes: Ich habe einen Antrag auf Lernförderung im Rahmen der Bildung- und Teilhabe für mein Kind beim Jobcenter gestellt. Dazu habe ich das von der Lehrerin unterschriebene Formular (Lernförderbedarf) und das aktuelle Halbjahreszeugnis mit der aktuellen Note (4) eingereicht.

Nachdem ich die obengenannten Unterlagen bereits eingereicht habe, fordert die Sachbearbeiterin zusätzlich eine schriftliche Bestätigung von der Fachlehrerin, ob es sich in dem Fach vorwiegend um eine glatte 4, eine schwache 4 oder eine 4+  mit Tendenz zu einer 3 handelt.

Meine Fragen: Ist das Halbjahreszeugnis dafür nicht ausreichend, um die Note zu bestätigen?..
Gibt es dafür etwas im Gesetz, das so eine zusätzliche Bestätigung über die genaue Note verlangt werden kann? Oder ist das einfach Schikane....

Der Bedarf für eine Lernförderung wurde hinreichend im Formular Lernförderbedarf dokumentiert, und es gibt im selben Formular eine Zeile, in dem die Lehrerin die Note eingetragen hat und ebenfalls im Halbjahreszeugnis.

Frage: Der SB weist auf meine Mitwirkung hin, wenn ich die zusätzliche Bestätigung nicht fristgerecht einreiche, wird diese Leistung für mein Kind ganz versagt.

Danke für eure Hilfe :)



Titel: Re: Bildung-und Teilhabe, Lernförderung
Beitrag von SimonB am 13.03.2022 um 15:39:42

simio schrieb am 13.03.2022 um 14:41:54:
Gibt es dafür etwas im Gesetz, 

Nein, es gilt nur § 28 (5) SGB II.
(5) Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.

Es gibt mW auch keine fachlichen Weisungen, die die Leistungen detaillierter beschrieben haben wollen.
Ich würde mir von der Fachlehrerin einfach noch bestätigen lassen, welche 4 es ist. Also möglichst eine schwache 4.
Damit das Kind die Förderung bekommt.

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