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Daten Korrektur (Gelesen: 3.206 mal)
traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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30.09.2021 um 14:11:18
 
Es geht um einen Flüchtling aus Eritrea. Er hatte damals bei seiner Einreise ein unrichtiges Geburtsdatum angegeben und sich jünger gemacht, so dass er als Minderjähriger galt. Nun ist er Vater von 2 Kindern und möchte die Daten korrigieren. In Eritrea hat Familie inzwischen eine kirchliche Geb. Urkunde sowie Nationalpass und Führerschein gefunden. Nachdem alles übersetzt wird, wie ist das weitere Procedere?
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 30.09.2021 um 23:54:56
 
Genauer gefragt, sind für die unrichtigen Angaben Repressalien zu befürchten? Muß er bei der lokalen ABH einen Antrag auf Daten Korrektur stellen oder beim BAMF? Er lebt heute in einem anderen Bundesland.
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Alana
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Antwort #2 - 01.10.2021 um 09:30:20
 
traute schrieb am 30.09.2021 um 23:54:56:
Genauer gefragt, sind für die unrichtigen Angaben Repressalien zu befürchten?

Wie soll jemand fundiert darauf antworten, wenn unklar ist, welche Anträge er mit den unrichtigen Angaben gestellt hat, welche zusätzlichen Leistungen er als angeblicher Jugendlicher unrechtmäßig bezogen hat und wie sein derzeitiger Aufenthaltsstatus ist? Die Daten bei der für ihn zuständigen ABH zu korrigieren, wäre das Naheliegendste. Bei der Vielzahl von Dokumenten, die seine Familie inzwischen gefunden hat, kann er die neuen Angaben belegen.

Und mal am Rande: Hälts du "Repressalien" für ein angemessenes Wort in diesem Zusammenhang? Neben der Wortbedeutung im Völkerrecht (völkerrechtswidrige Gegenmaßnahme) ist "Repressalie" definiert: "das Ausüben eines gesellschaftlichen Druckmittels ohne juristische Legitimation, als Instrument der Unterdrückung". https://www.wortbedeutung.info/Repressalien/
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traute
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Antwort #3 - 01.10.2021 um 21:18:14
 
Er selber hat keine Anträge gestellt, da er damals einen Betreuer hatte.
Natürlich war ihm auch aufgrund von Fluchttrauma und mangelnden Deutschkenntnissen nicht bewußt, dass unrichtige Angaben evtl. Konsequenzen haben könnte.

Andererseits hat das BAMF bei vielen Eritreern falsche Daten notiert und Geb. Daten meist auf den 01.01. eines Jahres gelegt. In Eritrea gilt der äthiopischer Kalender, der 8 Jahre Unterschied zu unserem hat. Dadurch ist viel Verwirrung entstanden.
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SimonB
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Antwort #4 - 02.10.2021 um 10:55:18
 
traute schrieb am 01.10.2021 um 21:18:14:
Er selber hat keine Anträge gestellt,
Das hat der Betreuer aber für diesen Eritreer gemacht.
traute schrieb am 01.10.2021 um 21:18:14:
Dadurch ist viel Verwirrung entstanden.
Nicht Verwirrung, sondern einfach unrichtige Daten. Der 1.1. dürfte ziemlich irrelevant sein, aber das Geburtsjahr war wichtig, wenn es um "minderjährig" ging.
Wann war denn "damals"? Ist er verheiratet?

Welchen Aufenthaltstitel hat er jetzt?

Jetzt kann er bei seiner zuständigen ABH die Aktualisierung beantragen.
Sowohl BAMF als auch die ABH kommunizieren miteinander.


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traute
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Antwort #5 - 02.10.2021 um 11:09:41
 
"Damals" war 2016.

Nach eritreischem Recht ist er vh, nach deutschem nicht.

Sein Aufenthaltsstatus ist subsidiärer Schutz.
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Antwort #6 - 02.10.2021 um 15:33:33
 
traute schrieb am 02.10.2021 um 11:09:41:
Sein Aufenthaltsstatus ist subsidiärer Schutz.
Ja, der wird oft so erteilt. Zuerst für 1 Jahr, dann für 2...
Was will der Mann denn überhaupt erreichen mit dem Nachweis seiner wiedergefundenen Dokumente und der Änderung?
Was ist denn sein Ziel?



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traute
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Antwort #7 - 02.10.2021 um 16:27:14
 
Sein Ziel ist, seine Nationalität und die seiner Kinder nachzuweisen, damit er eine Niederlassungserlaubnis bekommen kann, um dann die deutsche Nationalität zu beantragen.

Seine Kinder haben keine Geburtsurkunde, sondern einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister. Darin ist keine Nationalität enthalten.
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Antwort #8 - 02.10.2021 um 20:07:27
 
traute schrieb am 02.10.2021 um 16:27:14:
seine Nationalität und die seiner Kinder nachzuweisen
Er will nachweisen, dass er Eritreer ist, dass er am xx geboren ist. O.K.

traute schrieb am 02.10.2021 um 16:27:14:
damit er eine Niederlassungserlaubnis bekommen kann, um dann die deutsche Nationalität zu beantragen.
Diese beiden Stufen müssen nicht zwangsweise nacheinander erfolgen.

traute schrieb am 02.10.2021 um 16:27:14:
Seine Kinder haben keine Geburtsurkunde, sondern einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister. 
Ja, so ist das dann.
Die Kindsmutter hat auch eine ungeklärte Identität/Nationalität? Ist sie auch Eritreerin?



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traute
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Antwort #9 - 13.03.2022 um 08:36:24
 
Ich gebe mal eine Rückmeldung: Die Daten des jungen Mannes sind problemlos korrigiert worden.
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