Ich bin 2007 von Rumänien nach Deutschland ausgewandert.
Nachdem ich mehr als 8 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet hatte, wurde ich deutscher Staatsbürger. Ich habe meine rumänische Staatsbürgerschaft behalten, wie es erlaubt war. Nach einiger Zeit bin ich zurück nach Rumänien gezogen.
Später habe ich meine Frau in Rumänien geheiratet. Meine Frau ist Nicht-EU-Bürgerin.
Sie erhielt eine Aufenthaltserlaubnis in Rumänien und wir lebten dort bis vor kurzem, als wir nach Deutschland zogen.
Wir haben kein Visum beantragt, als wir von Rumänien nach Deutschland gezogen sind, da meine Frau aufgrund ihres Reisepasses 3 Monate allein im Schengen-Raum reisen kann und sie aufgrund der Rechte der Aufenthaltserlaubnis in Rumänien auch in Begleitung von mir reisen kann.
Wir haben um eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland wie für ein Familienmitglied eines deutschen Staatsbürgers gebeten. Eine der Anforderungen der Ausländerbehörde war ein deutschsprachiges A1-Zertifikat.
Etwas mehr als 2 Monate sind vergangen, seit wir den Schengen-Raum betreten haben.
Es ist unmöglich, innerhalb eines Monats ein A1-Zertifikat in deutscher Sprache zu erhalten.
Können wir eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen, bis sie das A1-Niveau erreicht?
Ich habe festgestellt, dass für Familienangehörige von EU-Bürgern kein Deutsch der Stufe
A1 erforderlich ist.
Könnten wir noch eine Aufenthaltserlaubnis für Familienmitglieder von EU-Bürgern beantragen, wenn ich die deutsche und rumänische Staatsbürgerschaft besitze?
Vielen Dank im Voraus