bali6 schrieb am 23.02.2021 um 12:54:26:Ich persönlich finde es doch ziemlich heftig, dass sie ihre beiden Kinder hier für 2 Wochen ( oder wie lange soll das neu beantragen der Pässe in der Ukraine dauern ) lassen muss.
Es ist nicht unsere Sache, die Rechtssysteme anderer Staaten zu bewerten, oder?
Dagegen ist es Pflicht des Ausländers, einen gültigen Pass zu besitzen und alles dafür Erforderliche rechtzeitig zu unternehmen.
Klingt auch nicht besser, ist aber so. Würdest Du als Deutscher mit Deiner Frau in der Ukraine leben, gäbe es noch viele schöne Dinge, wo wir Deutschen aus dem Fragen nicht herauskommen.
In RUS kann man übrigens als Faustregel "ein Passantrag = ein Monat" nehmen, das wären also zwei Monate. Nicht Wochen.
bali6 schrieb am 23.02.2021 um 14:31:43:Ganz davon abgesehen das nach der Annektion eh keiner so richtig wusste an wen man sich wenden muss. ( weiß man ja heute noch nicht so wirklich )
An die zuständigen ukrainischen Behörden. Wohin sonst.
Findet man übrigens im Internet mit entsprechenden Sprachkenntnissen relativ flink heraus, wurde mir von Betroffenen berichtet.
bali6 schrieb am 23.02.2021 um 17:09:34:Die meinten daraufhin dass sie den nicht anerkennen können solange sie die ukrainische Staatsangehörigkeit nicht abgelegt hat.
Sollte sie diese abgelegt haben, „müssten sie den russischen pass, auch wenn er auf der Krim ausgestellt wurde akzeptieren
Entspricht nicht den Weisungen des BMI.
Die russische "Anerkennung als RUS-StAng" für Krimbewohner im Jahr 2014 wird nicht anerkannt, daraus resultierende Pässe auch nicht.
Ich vermute, dass dim4ik sich besser mit UKR-Recht auskennt als ich, könnte mir allerdings vorstellen, dass der Passantrag in der UKR-AV in Deutschland kein Selbstläufer ist.
dim4ik schrieb am 23.02.2021 um 17:01:37:hat sie übrigens den Erwerb der russischen StA bei ihrem Meldebehörde in Deutschland angezeigt?
Wieso sollte die deutsche Meldebehörde den nicht anerkannten Erwerb einer anderen StAng irgendwo registrieren?
Saxonicus schrieb am 23.02.2021 um 13:42:26:Petersburger schrieb am 23.02.2021 um 07:32:42:Aufgrund der seinerzeit unterlassenen Abmeldung ...
...ist sie doch jetzt an der ganzen Problematik selber schuld.
Diese Vorhaltung ist übrigens Unfug.
Aus sowjetischer Zeit ist in den Köpfen hier fest verankert, dass man seine Propiska = seine ständige Registrierung nicht ohne Not aufgibt. Sollte man nach RUS zurückkommen wollen, hat man ohne (die alte) Propiska oft böseste Probleme, eine neue zu bekommen. Es sei denn, man hat das Geld für den Erwerb einer Wohnung.
Und da es keine Pflicht zur Abmeldung gibt, sehe ich diese Abmeldung wirklich nur bei den Antragstellern auf ein nationales Visum, bei denen das von Deutschland gefordert wird vor der Antragstellung. (Wer wissen will, wen das betrifft: germania.diplo.de hilft!)
Wenn ich das also anführe, ist das keine Schuldzuweisung, sondern einfach eine Information über Ursache und Folge. Der hier fragende Deutsche wird ohne diese Info kaum verstehen können, dass ein jahrelang in DEU lebender Ukrainer für die Ukraine ein Inländer ist.
Zudem ist "selbst schuld" meiner Kenntnis nach noch nie eine konstruktive Antwort gewesen.