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Ausbürgerung aus der Ukraine. Bzw. Krim (Gelesen: 7.089 mal)
bali6
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23.02.2021 um 06:43:29
 
Hi Leute,

hab mal wieder ne frage, ich versuche mich möglichst kurz zu halten.

Meine Frau kommt von der Krim, diese wurde ja 2014 von Russland annektiert.

Ihr Ukrainischer Inlandspass ist seit 2015 abgelaufen.
Sie hatte auch keinen neuen beantragt, da ja jeder Bürger von der Krim, solange er/sie nicht widersprochen hatte, 2014 automatisch russische Papiere erhalten hat.

Sie lebt seit 2012 in Deutschland, von daher war es ihr auch relativ egal welche Papiere sie nun besitzt..

Ihr ukrainischer Reisepass läuft jetzt im Herbst diesen Jahres auch ab. Einen neuen Reisepass bekommt sie ja ohne gültigen ukrainischen Inlandspass nicht. Den neu zu beantragen, grenzt nach unseren Recherchen, als „ständig im Ausland lebende Ukrainerin“ nahezu ans unmögliche. Und da fängt meine eigentliche Frage an;

Kennt jemand evtl. eine Firma/Anwalt what ever, die einem bei dem hick Hack zwecks Ausbürgerung behilflich sein könnten?
Oder hat jemand vielleicht eine Idee wie wir es hin bekommen können, das Sie doch ausgebürgert wird..?
Laut den Behörden auf der Krim, ist es möglich ihr ein russisches Dokument auszustellen, von wegen das sie nur noch Russische Staatsangehörige ist. Aber ob der Zettel hier in Deutschland anerkannt wird..? ( ihre momentanen russischen Papiere werden es ja nicht )

Unser Hauptproblem ist eigentlich, das Deutschland 1. die Annektion nicht anerkennt, somit auch nicht irgendwelche russischen Ausweise oder Papiere.

Um auf den Punkt zu kommen:
Was können wir tun, damit sie aus der Ukraine ausgebürgert wird, oder was können wir tun damit Deutschland die neuen russischen Papiere akzeptiert ( was ich ja stark bezweifle ohne die Ausbürgerung aus der Ukraine ) da sie in ihrer aktuellen AE, welche ebenfalls im Herbst abläuft, als Ukrainerin geführt wird.
ODER ist es evtl. irgendwie möglich das sie als Russin geführt wird, ohne Ausbürgerung aus der Ukraine..?

Sorry, ich weiß, zu viele Fragen  unentschlossen  Traurig

Lg

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Antwort #1 - 23.02.2021 um 07:32:42
 
Deutsche und (post-)sowjetische Begriffswelten sind nicht identisch.

Deine Frau ist, wenn sie ihre "ständige Registrierung", ihre "Propiska" auf der Krim nicht durch Abmeldung gelöscht hat, keinesfalls eine
bali6 schrieb am 23.02.2021 um 06:43:29:
„ständig im Ausland lebende Ukrainerin“

, sondern sie ist für die ukrainischen Behörden eine im Inland Lebende.

Und da ist es völlig normal, dass sie einen Inlandspass nur im Inland erhalten kann.

Ein neues ukrainisches Dokument kann sie entsprechend nur nach den Regeln beantragen, die die Ukraine dafür festgelegt hat. Nach diesen richten sich z.B. auch alle die Krimbewohner, die nun - ob immer noch auf der Krim wohnend oder inzwischen irgendwohin nach RUS von der Krim verzogen - neue ukrainische Dokumente benötigen.

Seit der Kurzaufenthalts-Visumfreiheit für Ukrainer mit biometrischen Pässen kommt auch keiner mehr zu uns mit schauerlichen Erzählungen über die Unmöglichkeit der Passbeantragung: Es winkt ja die (Schengen-)Visumfreiheit.

bali6 schrieb am 23.02.2021 um 06:43:29:
Den neu zu beantragen, grenzt nach unseren Recherchen, als „ständig im Ausland lebende Ukrainerin“ nahezu ans unmögliche.

Aufgrund der seinerzeit unterlassenen Abmeldung gibt es die für alle existierende Möglichkeit, mit wenigstens einer Reise in die Ukraine seine Papiere in Ordnung zu bringen:
Inlandspass beantragen, Reisepass beantragen - Heimreise nach DEU.
Dauert zwar sicher nicht nur zwei Tage, scheint aber a) möglich und b) unumgänglich.

Wenn sie noch als dritten Schritt die Abmeldung hinzufügt und sich dadurch nach allen ukrainischen Regeln zur "ständig im Ausland lebenden Ukrainerin" macht, dürften auch keine weiteren Reisen in die Ukraine erforderlich sein (gemeint ist: aufgrund bürokratischer Erfordernisse).

bali6 schrieb am 23.02.2021 um 06:43:29:
von wegen das sie nur noch Russische Staatsangehörige ist.

Das ist übrigens falsch:
RUS kann die UKR-StAng nicht beenden (und hat das auch nicht getan) und die Ukraine hat die Krimbewohner nicht aus der ukrainischen StAng entlassen.

Etwas anderes ist, dass RUS die Krimbewohner als RUS-StAng und nur als solche behandelt. Das tut RUS auch mit allen anderen, die zusätzliche StAng besitzen. Ebenso wie Deutschland mit deutschen Doppelstaatern.
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Antwort #2 - 23.02.2021 um 12:54:26
 
Ich persönlich finde es doch ziemlich heftig, dass sie ihre beiden Kinder hier für 2 Wochen ( oder wie lange soll das neu beantragen der Pässe in der Ukraine dauern ) lassen muss.

Gibt es denn nicht die Möglichkeit das  alles über die Botschaft zu regeln?
Laut meiner Frau würde sie, da der Pass bereits so lange abgelaufen ist, eine erhebliche finanzielle Geldbuße erwarten..?

Sie könnte zwar zu ihren Eltern auf die Krim fliegen, aber von dort aus sollen wohl die ukrainischen Behörden nichts für sie tun „wollen“..

In der Ukraine selbst ( also nicht Krim ) hat sie keinerlei Verwandtschaft etc. so dass sie da quasi für die Zeit der Beantragung alleine unterwegs wäre..






KussPetersburger schrieb am 23.02.2021 um 07:32:42:
Deutsche und (post-)sowjetische Begriffswelten sind nicht identisch.

Deine Frau ist, wenn sie ihre "ständige Registrierung", ihre "Propiska" auf der Krim nicht durch Abmeldung gelöscht hat, keinesfalls eine
, sondern sie ist für die ukrainischen Behörden eine im Inland Lebende.

Und da ist es völlig normal, dass sie einen Inlandspass nur im Inland erhalten kann.

Ein neues ukrainisches Dokument kann sie entsprechend nur nach den Regeln beantragen, die die Ukraine dafür festgelegt hat. Nach diesen richten sich z.B. auch alle die Krimbewohner, die nun - ob immer noch auf der Krim wohnend oder inzwischen irgendwohin nach RUS von der Krim verzogen - neue ukrainische Dokumente benötigen.

Seit der Kurzaufenthalts-Visumfreiheit für Ukrainer mit biometrischen Pässen kommt auch keiner mehr zu uns mit schauerlichen Erzählungen über die Unmöglichkeit der Passbeantragung: Es winkt ja die (Schengen-)Visumfreiheit.

Aufgrund der seinerzeit unterlassenen Abmeldung gibt es die für alle existierende Möglichkeit, mit wenigstens einer Reise in die Ukraine seine Papiere in Ordnung zu bringen:
Inlandspass beantragen, Reisepass beantragen - Heimreise nach DEU.
Dauert zwar sicher nicht nur zwei Tage, scheint aber a) möglich und b) unumgänglich.

Wenn sie noch als dritten Schritt die Abmeldung hinzufügt und sich dadurch nach allen ukrainischen Regeln zur "ständig im Ausland lebenden Ukrainerin" macht, dürften auch keine weiteren Reisen in die Ukraine erforderlich sein (gemeint ist: aufgrund bürokratischer Erfordernisse).

Das ist übrigens falsch:
RUS kann die UKR-StAng nicht beenden (und hat das auch nicht getan) und die Ukraine hat die Krimbewohner nicht aus der ukrainischen StAng entlassen.

Etwas anderes ist, dass RUS die Krimbewohner als RUS-StAng und nur als solche behandelt. Das tut RUS auch mit allen anderen, die zusätzliche StAng besitzen. Ebenso wie Deutschland mit deutschen Doppelstaatern.

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Antwort #3 - 23.02.2021 um 13:42:26
 
Petersburger schrieb am 23.02.2021 um 07:32:42:
Aufgrund der seinerzeit unterlassenen Abmeldung...

...ist sie doch jetzt an der ganzen Problematik selber schuld.
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Antwort #4 - 23.02.2021 um 14:31:43
 
Antwort des Tages.

DAS hilft uns jetzt bei unserem Problem weiter...

Sie kam damals als Aupair hier hin und hatte es eigentlich nicht geplant hier zu leben.

Ganz davon abgesehen das nach der Annektion eh keiner so richtig wusste an wen man sich wenden muss. ( weiß man ja heute noch nicht so wirklich )

Saxonicus schrieb am 23.02.2021 um 13:42:26:
...ist sie doch jetzt an der ganzen Problematik selber schuld.

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Antwort #5 - 23.02.2021 um 15:04:33
 
bali6 schrieb am 23.02.2021 um 12:54:26:
Ich persönlich finde es doch ziemlich heftig, dass sie ihre beiden Kinder hier für 2 Wochen ( oder wie lange soll das neu beantragen der Pässe in der Ukraine dauern ) lassen muss.

Gibt es denn nicht die Möglichkeit das  alles über die Botschaft zu regeln?


Wenn sie sich in der Ukraine nicht abgemeldet hat: nein.



Zitat:
Laut meiner Frau würde sie, da der Pass bereits so lange abgelaufen ist, eine erhebliche finanzielle Geldbuße erwarten..?



Ich nehme an, Deine Frau kennt sich aus. Sie kommt ja aus der Ukraine.

Zitat:
Sie könnte zwar zu ihren Eltern auf die Krim fliegen, aber von dort aus sollen wohl die ukrainischen Behörden nichts für sie tun „wollen“.


Im Besatzungsgebiet wird sie nichts regeln können, da hast Du Recht. Aber deshalb steht ja auch in den Tipps (oben), was sie machen muss.

In Deutschland hat sie ja die Pflicht, einen gültigen Pass zu haben. Es wäre gut, wenn sie das jetzt organisiert.
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Antwort #6 - 23.02.2021 um 17:01:37
 
bali6 schrieb am 23.02.2021 um 06:43:29:
Einen neuen Reisepass bekommt sie ja ohne gültigen ukrainischen Inlandspass nicht.

Wieso denn nicht? Wenn sie sich rechtzeitig rührt und zügigst einen Termin bei dem zusändigen ukrainischen Konsulat zur Neuausstellung des Reisepasses bucht bevor Ihr jetztiger Reisepass abläuft, bekommt sie auch einen neuen.

bali6 schrieb am 23.02.2021 um 06:43:29:
Den neu zu beantragen, grenzt nach unseren Recherchen, als „ständig im Ausland lebende Ukrainerin“ nahezu ans unmögliche.

Das ist falsch. Wenn ein ukrainischer Staatsbürger einen gültigen Reisepass besitzt, dessen Gültigkeitdauer in Kürze abläuft, bekommt er auf Antrag einen neuen ausgestellt, auch bei einem ukrainischen Konsulat, auch als (ehemalige) Krimbewohnerin.

bali6 schrieb am 23.02.2021 um 06:43:29:
ist es evtl. irgendwie möglich das sie als Russin geführt wird, ohne Ausbürgerung aus der Ukraine..?

Natürlich nicht. Sie besitzt nun beide Staatsangehörigkeiten und so wird es bleiben bis sie sich aus einer davon (oder aus beiden, falls sie sich in Deutschland einbürgern lassen sollte) ausbürgern lässt. hat sie übrigens den Erwerb der russischen StA bei ihrem Meldebehörde in Deutschland angezeigt?
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Antwort #7 - 23.02.2021 um 17:09:34
 
Wir hatten der Ausländerbehörde den russischen Pass etc. vorgelegt. Die meinten daraufhin dass sie den nicht anerkennen können solange sie die ukrainische Staatsangehörigkeit nicht abgelegt hat.
Sollte sie diese abgelegt haben, „müssten sie den russischen pass, auch wenn er auf der Krim ausgestellt wurde akzeptieren“



dim4ik schrieb am 23.02.2021 um 17:01:37:
Wieso denn nicht? Wenn sie sich rechtzeitig rührt und zügigst einen Termin bei dem zusändigen ukrainischen Konsulat zur Neuausstellung des Reisepasses bucht bevor Ihr jetztiger Reisepass abläuft, bekommt sie auch einen neuen.

Das ist falsch. Wenn ein ukrainischer Staatsbürger einen gültigen Reisepass besitzt, dessen Gültigkeitdauer in Kürze abläuft, bekommt er auf Antrag einen neuen ausgestellt, auch bei einem ukrainischen Konsulat, auch als (ehemalige) Krimbewohnerin.

Natürlich nicht. Sie besitzt nun beide Staatsangehörigkeiten und so wird es bleiben bis sie sich aus einer davon (oder aus beiden, falls sie sich in Deutschland einbürgern lassen sollte) ausbürgern lässt. hat sie übrigens den Erwerb der russischen StA bei ihrem Meldebehörde in Deutschland angezeigt?

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Antwort #8 - 23.02.2021 um 17:12:25
 
Laut Botschaft muss man den alten Inlandspass vorlegen. Dieser wurde ja aber 2014 eingezogen und durch einen russischen Inlandspass, sowie Reisepass „ersetzt“..
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Antwort #9 - 23.02.2021 um 17:13:47
 
Petersburger schrieb am 23.02.2021 um 07:32:42:
Aufgrund der seinerzeit unterlassenen Abmeldung

So doof wie es klingen mag bzw. wie die meisten postsowietischen Überbleibsel in der Gesetzgebung sind, gibt es streng genommen auch keine Pflicht zur Abmeldung beim Wegzug zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland, da das ukrainische Recht keine Definition (zumindest im melderechtlichen Sinne) des ständigen Wohnsitzes im Ausland kennt, dagegen aber eine Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland (dessen Ursprung ist ja gut verständlich, s. oben). Macht aber nichts, zumindest wenn sie einen noch gültigen ukrainischen Reisepass in der Hand hat.

bali6 schrieb am 23.02.2021 um 12:54:26:
Laut meiner Frau würde sie, da der Pass bereits so lange abgelaufen ist, eine erhebliche finanzielle Geldbuße erwarten..?

Hat sie das in den russischen Medien gehört/gelesen? Oder kennt sie das generell so von den bösen Ukrainern? Jedenfalls sind keine Strafen dafür vorgesehen, nicht im ukrainischen Recht.

bali6 schrieb am 23.02.2021 um 12:54:26:
Sie könnte zwar zu ihren Eltern auf die Krim fliegen, aber von dort aus sollen wohl die ukrainischen Behörden nichts für sie tun „wollen“..

Gibt es ukrainische Behörden auf der annektierten Krim?

bali6 schrieb am 23.02.2021 um 12:54:26:
In der Ukraine selbst ( also nicht Krim ) hat sie keinerlei Verwandtschaft etc. so dass sie da quasi für die Zeit der Beantragung alleine unterwegs wäre

Sie ist aber schon volljährig und versteht auch die ukrainische Sprache, oder?

bali6 schrieb am 23.02.2021 um 17:12:25:
Laut Botschaft muss man den alten Inlandspass vorlegen.

Muss sie nicht. Sie soll den Konsul freundlich auf den Punkt 52 dieser Verordnung hinweisen, wonach ein gültiger Reisepass ausreicht. Das soll sie auch schnellstens tun, sonst kriegt sie in ein paar Monaten tatsächlich Probleme.

bali6 schrieb am 23.02.2021 um 17:12:25:
Dieser wurde ja aber 2014 eingezogen und durch einen russischen Inlandspass, sowie Reisepass „ersetzt“..

Dies hat aber keinen Einfluss auf den Fortbestand ihrer ukraininischen Staatsangehörigkeit.

Lange Rede, kurzer Sinn. Wenn sie keine Riesenprobleme haben will, soll sie nun vor August einen neuen ukrainischen Reisepass beantragt haben.
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« Zuletzt geändert: 23.02.2021 um 17:25:30 von dim4ik »  
 
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Antwort #10 - 23.02.2021 um 18:06:53
 
bali6 schrieb am 23.02.2021 um 12:54:26:
Ich persönlich finde es doch ziemlich heftig, dass sie ihre beiden Kinder hier für 2 Wochen ( oder wie lange soll das neu beantragen der Pässe in der Ukraine dauern ) lassen muss. 

Es ist nicht unsere Sache, die Rechtssysteme anderer Staaten zu  bewerten, oder?
Dagegen ist es Pflicht des Ausländers, einen gültigen Pass zu besitzen und alles dafür Erforderliche rechtzeitig zu unternehmen.
Klingt auch nicht besser, ist aber so. Würdest Du als Deutscher mit Deiner Frau in der Ukraine leben, gäbe es noch viele schöne Dinge, wo wir Deutschen aus dem Fragen nicht herauskommen.

In RUS kann man übrigens als Faustregel "ein Passantrag = ein Monat" nehmen, das wären also zwei Monate. Nicht Wochen.

bali6 schrieb am 23.02.2021 um 14:31:43:
Ganz davon abgesehen das nach der Annektion eh keiner so richtig wusste an wen man sich wenden muss. ( weiß man ja heute noch nicht so wirklich ) 

An die zuständigen ukrainischen Behörden. Wohin sonst.
Findet man übrigens im Internet mit entsprechenden Sprachkenntnissen relativ flink heraus, wurde mir von Betroffenen berichtet.

bali6 schrieb am 23.02.2021 um 17:09:34:
Die meinten daraufhin dass sie den nicht anerkennen können solange sie die ukrainische Staatsangehörigkeit nicht abgelegt hat.
Sollte sie diese abgelegt haben, „müssten sie den russischen pass, auch wenn er auf der Krim ausgestellt wurde akzeptieren

Entspricht nicht den Weisungen des BMI.
Die russische "Anerkennung als RUS-StAng" für Krimbewohner im Jahr 2014 wird nicht anerkannt, daraus resultierende Pässe auch nicht.

Ich vermute, dass dim4ik sich besser mit UKR-Recht auskennt als ich, könnte mir allerdings vorstellen, dass der Passantrag in der UKR-AV in Deutschland kein Selbstläufer ist.

dim4ik schrieb am 23.02.2021 um 17:01:37:
hat sie übrigens den Erwerb der russischen StA bei ihrem Meldebehörde in Deutschland angezeigt? 

Wieso sollte die deutsche Meldebehörde den nicht anerkannten Erwerb einer anderen StAng irgendwo registrieren?


Saxonicus schrieb am 23.02.2021 um 13:42:26:
Petersburger schrieb am 23.02.2021 um 07:32:42:
Aufgrund der seinerzeit unterlassenen Abmeldung ...

...ist sie doch jetzt an der ganzen Problematik selber schuld. 


Diese Vorhaltung ist übrigens Unfug.

Aus sowjetischer Zeit ist in den Köpfen hier fest verankert, dass man seine Propiska = seine ständige Registrierung nicht ohne Not aufgibt. Sollte man nach RUS zurückkommen wollen, hat man ohne (die alte) Propiska oft böseste Probleme, eine neue zu bekommen. Es sei denn, man hat das Geld für den Erwerb einer Wohnung.

Und da es keine Pflicht zur Abmeldung gibt, sehe ich diese Abmeldung wirklich nur bei den Antragstellern auf ein nationales Visum, bei denen das von Deutschland gefordert wird vor der Antragstellung. (Wer wissen will, wen das betrifft: germania.diplo.de hilft!)

Wenn ich das also anführe, ist das keine Schuldzuweisung, sondern einfach eine Information über Ursache und Folge. Der hier fragende Deutsche wird ohne diese Info kaum verstehen können, dass ein jahrelang in DEU lebender Ukrainer für die Ukraine ein Inländer ist.

Zudem ist "selbst schuld" meiner Kenntnis nach noch nie eine konstruktive Antwort gewesen.
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Antwort #11 - 24.02.2021 um 00:13:11
 
Danke für die ausführliche Antwort.

Bin gerade std Nachtschicht, werde morgen ausführlicher antworten. Aber jetzt mal ganz im Ernst. Sie müsste also für 2 Monate in die Ukraine. Und ihre Kinder? Da kann doch von dem ach so tollen deutschen Sozialstaat wo die Familie angeblich so im Vordergrund steht nicht gewollt werden, oder..?
Das Deutschland mit der Regelung nix zu tun hab, ist mir klar. Aber im Endeffekt wird es is dann doch verlangt, wenn sie einen neuen pass benötigt.

Wie würde es denn aussehen wenn meine Frau sich einbürgern lassen würde..?

Benötigt sie dafür etwa auch einen gültigen pass? Sie würde ihn dann ja eh abgeben..?


Petersburger schrieb am 23.02.2021 um 18:06:53:
Es ist nicht unsere Sache, die Rechtssysteme anderer Staaten zu  bewerten, oder?
Dagegen ist es Pflicht des Ausländers, einen gültigen Pass zu besitzen und alles dafür Erforderliche rechtzeitig zu unternehmen.
Klingt auch nicht besser, ist aber so. Würdest Du als Deutscher mit Deiner Frau in der Ukraine leben, gäbe es noch viele schöne Dinge, wo wir Deutschen aus dem Fragen nicht herauskommen.

In RUS kann man übrigens als Faustregel "ein Passantrag = ein Monat" nehmen, das wären also zwei Monate. Nicht Wochen.

An die zuständigen ukrainischen Behörden. Wohin sonst.
Findet man übrigens im Internet mit entsprechenden Sprachkenntnissen relativ flink heraus, wurde mir von Betroffenen berichtet.

Entspricht nicht den Weisungen des BMI.
Die russische "Anerkennung als RUS-StAng" für Krimbewohner im Jahr 2014 wird nicht anerkannt, daraus resultierende Pässe auch nicht.

Ich vermute, dass dim4ik sich besser mit UKR-Recht auskennt als ich, könnte mir allerdings vorstellen, dass der Passantrag in der UKR-AV in Deutschland kein Selbstläufer ist.

Wieso sollte die deutsche Meldebehörde den nicht anerkannten Erwerb einer anderen StAng irgendwo registrieren?


...ist sie doch jetzt an der ganzen Problematik selber schuld.  Diese Vorhaltung ist übrigens Unfug.

Aus sowjetischer Zeit ist in den Köpfen hier fest verankert, dass man seine Propiska = seine ständige Registrierung nicht ohne Not aufgibt. Sollte man nach RUS zurückkommen wollen, hat man ohne (die alte) Propiska oft böseste Probleme, eine neue zu bekommen. Es sei denn, man hat das Geld für den Erwerb einer Wohnung.

Und da es keine Pflicht zur Abmeldung gibt, sehe ich diese Abmeldung wirklich nur bei den Antragstellern auf ein nationales Visum, bei denen das von Deutschland gefordert wird vor der Antragstellung. (Wer wissen will, wen das betrifft: germania.diplo.de hilft!)

Wenn ich das also anführe, ist das keine Schuldzuweisung, sondern einfach eine Information über Ursache und Folge. Der hier fragende Deutsche wird ohne diese Info kaum verstehen können, dass ein jahrelang in DEU lebender Ukrainer für die Ukraine ein Inländer ist.

Zudem ist "selbst schuld" meiner Kenntnis nach noch nie eine konstruktive Antwort gewesen.

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Antwort #12 - 24.02.2021 um 07:52:49
 
Petersburger schrieb am 23.02.2021 um 18:06:53:
Wieso sollte die deutsche Meldebehörde den nicht anerkannten Erwerb einer anderen StAng irgendwo registrieren?

Eine höchstinteressante Frage, die ich mir nicht traue zu beantworten. Einerseits geht es um die StA eines von der Bundesrepublik anerkannten Staates, die gemäß dem nationalen Recht dieses Staates erworben wurde, andererseits verstoßt es gegen das internationale Völkerrecht und zwar nicht direkt, sondern ist eigentlich Folge solch eines Verstoßes. Daher stellt sich die Frage, ob Deustchland auch die Rechtsfolgen der Krimannexion für nichtig halten muss/soll? Darf/soll jede(?) deutsche Behörde bei Vorlage eines nicht gefälschten russischen Reisepasses sich nach dem Erwerbsgrund der russischen StA erkundingen und falls es um solche Fälle geht, den vorgelegten Reisepass nicht akzeptieren? Gibt es offizielle Weisungen der obersten Bundesbehörden dazu? Insoweit sind mir schon einige solche Fälle bekannt, wo der Erwerbsgrund der rus. StA von den ukrainischen Staatsbürger der ABH gegenüber offengelegt wurde, woraufhin diese ganz unproblematisch den neuen AT nicht mehr auf den ukrainischen, sondern auf den russischen RP ausgestellt hat. War dies ein rechtmäßiger VA?

Petersburger schrieb am 23.02.2021 um 18:06:53:
könnte mir allerdings vorstellen, dass der Passantrag in der UKR-AV in Deutschland kein Selbstläufer ist.

Natürlich ist es keine Sache von fünf Minuten, da man halt einen termin beim Konsulat braucht und ggf. 200-300 km einfacher Strecke zweimal reisen muss, aber ist ja doch bei allen anderen in DE lebenden Ausländern auch nicht anders. Und dass die Frau des TS aus der Krim kommt, macht hierbei keinen Unterscheid, jedenfalls dann nicht, solange die Gültigkeitsdauer ihres ukrainischen Reisepasses noch nicht abgelaufen ist.

bali6 schrieb am 24.02.2021 um 00:13:11:
Sie müsste also für 2 Monate in die Ukraine.

Wieso denn? Also noch einmal:
https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/152-2014-%D0%BF, Punkt 52 Nummer 1:
Zitat:
1) паспорт громадянина України (для особи, яка досягла 14-річного віку) або інший документ, що посвідчує особу та підтверджує громадянство України.

Übersetzt heißt es: benötigt wird entweder der Inlandspass oder ein anderes Dokument, das die Identität der Person und das Vorhandensein der ukrainischen Staatsangehörigkeit belegt. Gemäß Art. 13(1) Nummer 1 dieses Gesetzes ist dies u.a. ein gülltiger ukrainischer Reisepass und den hat sie ja (noch). Warum würde sie unbedingt in die Ukraine wollen?

bali6 schrieb am 24.02.2021 um 00:13:11:
Aber im Endeffekt wird es is dann doch verlangt, wenn sie einen neuen pass benötigt.

Nein, wird nicht verlangt. Lies doch genau die Links aus meinen Posts.

bali6 schrieb am 24.02.2021 um 00:13:11:
Wie würde es denn aussehen wenn meine Frau sich einbürgern lassen würde..?

Benötigt sie dafür etwa auch einen gültigen pass? Sie würde ihn dann ja eh abgeben..?

Klar, dafür müsse sie u.a. einen - oder in ihrem Fall sogar zwei - Reisepässe haben (jeweils einen ukrainischen und einen russischen), die bis hin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde gültig wären, und sich aus den beiden Staatsangehörigkeiten ausbürgern lassen. Die Einbürgerung in Deutschland wäre somit kein Grund die neuen Reisepässe sich nicht besorgen zu müssen, sondern es wäre umgekehrt eine der Einbürgerungsvoraussetzungen.
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Antwort #13 - 24.02.2021 um 08:31:52
 
bali6 schrieb am 24.02.2021 um 00:13:11:
Und ihre Kinder? Da kann doch von dem ach so tollen deutschen Sozialstaat wo die Familie angeblich so im Vordergrund steht nicht gewollt werden, oder..? 

1. Haben die Kinder keinen Vater?

2. Nein, eine Gesetzgebung kann und soll auch nicht grundsätzlich jedewede ausländische Rechtskonstruktion berücksichtigen - und auch keine unvorhersehbaren Besonderheiten wie die Situation in der Ukraine in bestimmten Gebieten.

Für Sondersituationen gibt es ggf. Möglicheiten zu Einzelfallentscheidungen.
Allerdings sehe ich eine solche Situation hier nicht, weil fern irgendeiner Schuldfrage hier schlicht eine Alltagssituation vorliegt: Du hast von zwei möglichen Wegen einen gewählt - das hat bestimmte Folgen.
Angesichts der Vielzahl von Müttern mit postsowjetischer StAng, die *mit ihren Kindern, auch Kleinstkindern* auch schon monatelang in ihre alte Heimat fuhren und fahren, wäre eine pauschale Ausnahme für UKR nicht zu rechtfertigen.

Es scheint mir auch müßig, sich darüber aufzuregen:
Nach den Informationen von dim4ik sollte eine solche Reise vermeidbar sein.
Und sollte es in der UKR-AV in Deutschland Probleme geben, muss man sich möglicherweise dort ebenso durchsetzen, wie das auch bei nicht korrektem Behördenhandeln in Deutschland erforderlich ist. Versucht man nicht, sein Recht durchzusetzen, ist das übrigens immer noch kein Grund für Ausnahmeregelungen seitens deutscher Behörden.
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Antwort #14 - 24.02.2021 um 20:23:58
 
Vielen Dank für deine Hilfe, aber so manchen Satz könntest du dir auch sparen!
Doch, die Kinder haben einen Vater. Es soll aber vorkommen das der ein oder andere arbeiten geht, und nicht wochenlang Urlaub machen kann um nach den Kids zu gucken.

Wir werden mal auf der UK AV nach hören was die dazu sagen, wobei ich bezweifle das es so ohne Probleme ablaufen wird.
Evtl. wenn es sich nicht um die Krim handeln würde..




Petersburger schrieb am 24.02.2021 um 08:31:52:
1. Haben die Kinder keinen Vater?

2. Nein, eine Gesetzgebung kann und soll auch nicht grundsätzlich jedewede ausländische Rechtskonstruktion berücksichtigen - und auch keine unvorhersehbaren Besonderheiten wie die Situation in der Ukraine in bestimmten Gebieten.

Für Sondersituationen gibt es ggf. Möglicheiten zu Einzelfallentscheidungen.
Allerdings sehe ich eine solche Situation hier nicht, weil fern irgendeiner Schuldfrage hier schlicht eine Alltagssituation vorliegt: Du hast von zwei möglichen Wegen einen gewählt - das hat bestimmte Folgen.
Angesichts der Vielzahl von Müttern mit postsowjetischer StAng, die *mit ihren Kindern, auch Kleinstkindern* auch schon monatelang in ihre alte Heimat fuhren und fahren, wäre eine pauschale Ausnahme für UKR nicht zu rechtfertigen.

Es scheint mir auch müßig, sich darüber aufzuregen:
Nach den Informationen von dim4ik sollte eine solche Reise vermeidbar sein.
Und sollte es in der UKR-AV in Deutschland Probleme geben, muss man sich möglicherweise dort ebenso durchsetzen, wie das auch bei nicht korrektem Behördenhandeln in Deutschland erforderlich ist. Versucht man nicht, sein Recht durchzusetzen, ist das übrigens immer noch kein Grund für Ausnahmeregelungen seitens deutscher Behörden.

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