Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Überprüfung Geburtsurkunde - Äthiopien/ Eritrea (Gelesen: 1.482 mal)
itaipu
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


the past is ur strength


Beiträge: 105

Rüsselsheim, Hessen, Germany
Rüsselsheim
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Überprüfung Geburtsurkunde - Äthiopien/ Eritrea
21.02.2021 um 14:42:54
 
Hallo.
Ich frage für eine liebe Freundin (Selam) welche nicht allzu fit ist mit dem Internet.

Sie möchte sich gerne einbürgern lassen.
Laut ihrer Aussage erfüllt sie auch alle Bedingungen.
Jedoch muss ihre Geburtsurkunde überprüft werden.
Selam wurde in Äthiopien geboren, hat aber die Staatsangehörigkeit von Eritrea.
Die Botschaft von Äthiopien verweist an die Botschaft von Eritrea.
Diese wiederum wollen das Selam 5% von all ihrem Einnahmen (lebenslang) als Diaspora-Steuer zahlt oder sich an die äthiopische Botschaft wendet, weil es ja eine äthiopische Urkunde ist.
Meinen Recherchen zufolge gibt's diese Steuer tatsächlich aber es sind keine 5%.

Gibt es andere Möglichkeiten die Geburtsurkunde überprüfen zu lassen?
Selam ist absolut bereit auch dafür zu bezahlen aber nicht ihr Leben lang...
Kann man vllt über die Deutsche Botschaft in Äthiopien die Urkunde prüfen lassen?
Sonst irgendwelche Möglichkeiten?

Vielen Dank im Voraus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überprüfung Geburtsurkunde - Äthiopien/ Eritrea
Antwort #1 - 21.02.2021 um 15:32:21
 
itaipu schrieb am 21.02.2021 um 14:42:54:
Gibt es andere Möglichkeiten die Geburtsurkunde überprüfen zu lassen?

Guckst Du hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006220/0f172c221cb8aed861f39f0bd0b6cf07/me...
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überprüfung Geburtsurkunde - Äthiopien/ Eritrea
Antwort #2 - 21.02.2021 um 15:37:04
 
Die Steuer beträgt 2 Prozent.

Sobald sie eingebürgert ist und die Dienste der Botschaft nicht mehr braucht, kann sie die Zahlungen einstellen. Die Regierung könnte dann natürlich auf Familienangehörige in Eritrea zugreifen. Das könnte sie jetzt aber auch.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überprüfung Geburtsurkunde - Äthiopien/ Eritrea
Antwort #3 - 21.02.2021 um 18:37:08
 
Deine Freundin selbst stößt doch die Überprüfung der Geburtsurkunde nicht an.

Im Zuge der Einbürgerung veranlasst die EBH die Überprüfung der äthiopischen Geburtsurkunde über die deutsche AV in Äthiopien.

Die im Zuge der Einbürgerung üblicherweise erforderliche Ausbürgerung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit ist bei Eritrea nicht möglich und daher nicht erforderlich.

Sie hat also weder mit der eritreeischen Botschaft, noch mit der äthiopischen Botschaft irgendetwas abzuwickeln, sondern über die EBH nur mit der äthiopischen Behörde, die die GU ausgestellt hat (s.o).

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
itaipu
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


the past is ur strength


Beiträge: 105

Rüsselsheim, Hessen, Germany
Rüsselsheim
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überprüfung Geburtsurkunde - Äthiopien/ Eritrea
Antwort #4 - 24.02.2021 um 07:10:55
 
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Ich habe Selam bereits informiert.

Wenn ich das nächste mal bei ihr bin, schaue ich mir mal ihre Unterlagen an. Glaube sie hat das ein oder andere nicht ganz verstanden.  hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema