Hallo i4a-Comunity,
meine Freundin kommt aus Mexiko, lebt seit November 2016 durchgängig in D, zunächst mit einem Jahr BfD, danach mit Sprachstudenten-AE und nun im pädagogischen Bereich arbeitend. Seit Juli 2020 hat sie eine
AE nach §18b Abs.1
AufenthG, mit Zustimmung der BfA. Ihre Stelle hat sie bereits im Juni 2019 angetreten, der Wechsel von der vorher studentischen
AE hat sich aber aus verschiedenen Gründen gezogen, kann ich bei Bedarf gerne detaillieren. Ihr Vertrag und ihre
AE ist befristet bis Ende diesen Jahres. Sie hat vom AG bereits einen neuen, nun unbefristeten Vertrag ab 01.01.2021 erhalten und hat letzte Woche schriftlich bei der
ALB um Verlängerung der
AE und Arbeitserlaubnis gebeten.
Sie treibt nun die Frage um, ob man explizit eine längere Laufzeit von z.B. 4 Jahren hätte beantragen müssen. Das hat sie im Antrag nicht explizit erwähnt. Laut §18 Abs. 4
AufenthG soll die
AE bei unbefristeten Verträgen ja um vier Jahre verlängert werden, außer die BfA schränkt die Zeit weiter ein, soweit richtig verstanden? Wisst ihr, wie die BfA in solchen Fällen verfährt? Wäre es empfehlenswert, die längere Dauer nochmal schriftlich nachzubeantragen, weil dies auch in die Bearbeitung der Zustimmung durch die BfA eingehen würde?
Noch eine Frage: Sie hat in den Antragsunterlagen alles gesendet, was auch beim letzten Mal gefordert wurde (Anschreiben, Antragsformular, Stellenbeschreibung, Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise, Ergebnis Zeugnisbewertung der ZAB ihres Master-Abschluss aus Mexiko, Pass- und AT-Kopien), vergessen haben wir aber ihren letzten Sprachnachweis, ein
B1 Zertifikat von August 2018. Ist dies so relevant, dass wir ihn nachsenden sollten? Ich hätte ja vermutet, dass Tätigkeit und Vertragsverlängerung keinen Zweifel am Sprachniveau lassen sollte, möchte ihr aber nichts falsches raten.
Wie sieht die
ALB so etwas üblicherweise?
Vielen Dank für eure Hilfe! Und vielen Dank allgemein für dieses tolle Projekt, das ich viel früher hätte finden sollen und wo ich mich gerade durch die Historie lese und lerne.
T.W.