Ohne eine formelle Zulassung seitens der FH gibt es ohnehin keine
AE, also wüsste ich nicht, was ein Vorgespräch bei der
ABH bringen sollte. Schlimmstenfalls bekommst du völlig unbrauchbare Informationen.
Die Zehn-Jahres-Frist ist auch keine gesetzliche Vorgabe, sondern ein Verwaltungsinterium. Die gesetzliche Regelung besagt, dass das Ausbildungsziel "in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann". Und hier kommt deine Vorgeschichte zum Tragen, es wäre von der
ABH nicht rechtwidrig, diese Regelung bereits bei der Erteilung der erneuten
AE zum Studium hernaziehen. Hier könnte die "Prognose" der FH, wonach das Studium binnen 5-6 Semester abgeschlossen werden kann, hilfreich sein. Falls diese Prognose zumindest auf aussagekräftigen Fakten basiert, würde sie einen Abschluss in einem angemessenen Zeitraum nahelegen. Damit wäre eine
AE möglich.
Wobei man natürlich berücksichtigen muss, dass du im selben Studiengang studiest und deinem Ausgangspost nicht entnommen werden kann, dass du anrechnungsfähige Leistungen erbracht hast. Das könnte die
ABH schon auf die Idee bringen, an deiner Studienfähigkeit zu zweifeln. Diese Zweifel zu entkräften wäre deine Aufgabe.
Im Endeffekt musst du einen aussagefähigen Antrag stellen und die Reaktion der
ABH abwarten.