Hallo,
"fehlerhaft" ist meines Wissens kein Kriterium, das zwingend in die Nichtanerkennung einer Urkunde münden muss.
Insbesondere dann nicht, wenn sich das "Fehlerhaft" auf den Ausstellungszeitpunkt beziehen sollte.
Entscheidend ist, ob die Urkunde echt ist, z.B. befugt ausgestellt etc.
Bestenfalls werden "Zweifel an der Echtheit" geäußert, die zu einer Nichtanerkennung durch die deutsche Behörde führen
können.
Ein "Fehlerhaft" begündet erst einmal nichts.
Entscheidend ist, ob echt.
Und die Nummer des Eintrags im entsprechenden Geburtsregister sollte hinten drauf sein.
Ich würde an Deiner Stelle bei der
AV nachfragen, ob das Ergebnis ein Problem für die Visumvergabe darstellt und, falls ja, wie das Problem deren Ansicht nach geheilt werden kann.
Bei meiner Frau und bei meinem Stiefsohn waren die Geburtsurkunden auch erst im Nachgang ausgestellt, hinten drauf die Registernummer des entsprechenden Verzeichnisses. War bei der
AV in Nairobi seinerzeit unproblematisch.
Wieso sollte es auch - man kann eine Urkunde doch verlieren, sie kann verbrennen etc.
Dann wird tw. Jahre später eine neue ausgestellt anhand des entsprechenden Geburtsregisters.
Business as usual, nicht nur in Afrika.
Gruß