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Dokumentenprüfung Geburtsurkunde Kenia (Gelesen: 990 mal)
MIB
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Mombasa, Kenya
Mombasa
Kenya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ich: Deutsch / Sie: Kenianisch
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25.09.2020 um 20:26:51
 
Hallo,

im Rahmen des Visumsantrags wurde die Geburtsurkunde meiner kenianischen Frau überprüft. Der Vertrauensanwalt hält diese für "fehlerhaft", was auch immer das bedeutet.

Richtig ist, dass die Geburt meiner Frau nicht innerhalb von 6 Monaten registriert wurde, so wie es das kenianische Recht wohl vorschreibt.

Die Frage, die sich jetzt stellt ist, wie man eine Geburtsurkunde bekommen kann, die den Anforderungen gerecht wird?

Vielleicht weiß ja jemand Rat.

Vielen Dank und viele Grüße

MIB
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 26.09.2020 um 08:17:05
 
Also ich kenne nicht die Bedingungen in Kenia. In anderen Ländern muss die GU gerichtlich geändert werden. Aber hier werden sich noch andere Spezialisten melden!
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
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Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.09.2020 um 22:35:30
 
Hallo,

"fehlerhaft" ist meines Wissens kein Kriterium, das zwingend in die Nichtanerkennung einer Urkunde münden muss.
Insbesondere dann nicht, wenn sich das "Fehlerhaft" auf den Ausstellungszeitpunkt beziehen sollte.

Entscheidend ist, ob die Urkunde echt ist, z.B. befugt ausgestellt etc.
Bestenfalls werden "Zweifel an der Echtheit" geäußert, die zu einer Nichtanerkennung durch die deutsche Behörde führen können.

Ein "Fehlerhaft" begündet erst einmal nichts.
Entscheidend ist, ob echt.
Und die Nummer des Eintrags im entsprechenden Geburtsregister sollte hinten drauf sein.

Ich würde an Deiner Stelle bei der AV nachfragen, ob das Ergebnis ein Problem für die Visumvergabe darstellt und, falls ja, wie das Problem deren Ansicht nach geheilt werden kann.

Bei meiner Frau und bei meinem Stiefsohn waren die Geburtsurkunden auch erst im Nachgang ausgestellt, hinten drauf die Registernummer des entsprechenden Verzeichnisses. War bei der AV in Nairobi seinerzeit unproblematisch.
Wieso sollte es auch - man kann eine Urkunde doch verlieren, sie kann verbrennen etc.
Dann wird tw. Jahre später eine neue ausgestellt anhand des entsprechenden Geburtsregisters.
Business as usual, nicht nur in Afrika.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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