Natasha schrieb am 24.09.2020 um 14:43:21:Ich habe keinen Ausbildungsvertrag. Habe noch nichts von Amt gehoert.
Wenn Du keinen Ausbildungsvertrag hast, kannst Du auch nichts fragen, nichts beantragen und wirst nichts hören.
Die Ausländerbehörde erfährt von der Meldebehörde, dass Du Dich getrennt hast. Dein Aufenthaltstitel gilt noch bis November. Sie schreiben Dir dann: "Wir beabsichtigen, den Titel nicht zu verlängern, weil Sie die Vorausetzungen (eheliches Zusammenleben) nicht mehr erfüllen." Dann hast Du vier Wochen Zeit zu einer Stellungnahme. Und da zählt nicht "ich will" oder "ich hoffe", sondern nur Kopien von Verträgen z.B. über die Ausbildung.
Zitat: Ich habe aber im Kurs gehoert das ich wenn ich gebildet bin in deutsch und intigriert es geht das ich bekommen werde. Ist das richtig? Zum Amt fuer Verlaengerung gehe ich im November oder Ende Oktober
Aber das ist bestimmt nicht in Deutschland so. Hier gilt das Aufenthaltsgesetz. Wenn Du sowas hörst, frage nach dem Paragraphen, damit Du es nachlesen kannst.
Wenn derjenige dann sagt: "Ich habe das auch nur gehört, ich weiß es nicht so genau", dann solltest Du Dich wirklich bei der örtlichen Migrationsberatung beraten lassen. Im November ist es zu spät.