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Hallo ich bin neu Hier (Gelesen: 20.784 mal)
Muenchner
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Antwort #30 - 03.09.2020 um 06:58:55
 
Natasha schrieb am 02.09.2020 um 19:55:17:
und sollte ich dadurch naechstes Jahr meine Ausbildung zu Krankenschwester machen koennen? Ich kann erklaeren dort


Hallo Natasha, hast Du schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben? Das würde evtl. ein Bleiberecht begründen.
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reinhard
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Antwort #31 - 03.09.2020 um 09:59:14
 
Natasha schrieb am 02.09.2020 um 20:19:06:
Also ummelden Wohnsitz und Auslaenderamt gehen? Dann muss ich gehen und kann aber dann gleich Visum Antrag stellen fuer 90 Tage in Deutschland. Ist es das beste oder?


Ummelden musst Du Dich immer, wenn Du umgezogen bist.

Ein Visum kannst Du bei der Ausländerbehörde nicht beantragen. Das geht nur bei der deutschen Botschaft (Moskau, St. Petersburg und so weiter).

Für ein Visum brauchst Du immer einen Grund, der im Gesetz steht.

Bist Du schon bei der Migrationsberatung in Deinem Ort gewesen? Die können Dir sagen, wie die Ausländerbehörde reagiert. Oft macht die Ausländerbehörde nichts, solange Du noch eine Aufenthaltserlaubnis hast. Diese kann aber nicht verlängert werden.
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lottchen
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Antwort #32 - 03.09.2020 um 10:22:58
 
Deine AE ist doch noch bis Dezember gültig, oder? Solange Dir niemand schriftlich mitteilt, dass diese erloschen ist ist sie gültig und Du kannst solange hier bleiben. Wenn Du danach weiter hier bleiben willst musst Du aber vor Ablauf der AE einen Antrag auf Verlängerung bzw. eine AE aus anderem Grund stellen und da wird es schwierig. Die Ehe mit einem Deutschen wird nicht mehr gelebt, daher bekommst Du dafür keine Verlängerung. Also was soll der andere Grund sein, der im Aufenthaltsgesetz steht und wofür Du eine AE bekommen kannst? 
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Muenchner
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Antwort #33 - 03.09.2020 um 10:47:02
 
lottchen schrieb am 03.09.2020 um 10:22:58:
Also was soll der andere Grund sein, der im Aufenthaltsgesetz steht und wofür Du eine AE bekommen kannst? 


Eine Ausbildungsstelle in einem entsprechenden Beruf...
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lottchen
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Antwort #34 - 03.09.2020 um 11:27:25
 
Muenchner schrieb am 03.09.2020 um 10:47:02:
Eine Ausbildungsstelle in einem entsprechenden Beruf...


Hat sie die? Ab wann? Wenn Natasha jetzt erst mal einen B2-Kurs plant dürfte eine Ausbildungsstelle noch in weiter Ferne sein.
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Natasha
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Antwort #35 - 03.09.2020 um 12:25:51
 
Richtig ich habe bis Dezember Aufenthaltstitel, Ausbildungsberuf habe ich noch nicht weil Arbeitsamt mich zuerst auf einen B2 Kurs haben will nach dem ich Berufspsychologsichen Test gemacht habe.
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Natasha
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Antwort #36 - 03.09.2020 um 12:27:07
 
Wie ich sehe sieht es sehr schlecht aus fuer mich
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deerhunter
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Antwort #37 - 03.09.2020 um 13:24:45
 
Natasha schrieb am 03.09.2020 um 12:27:07:
Wie ich sehe sieht es sehr schlecht aus fuer mich 


Ja, aber nicht hoffnungslos! Reise dann entsprechend aus und nach der Scheidung wieder zu dem neuen Freund ein! Lass es nicht auf eine Abschiebung ankommen, dass gibt nur Probleme
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Muenchner
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Antwort #38 - 03.09.2020 um 13:46:24
 
So ist es, wenn es keine andere Möglichkeit gibt und Dein Aufenthalt nicht verlängert wird reise aus! Dann steht einer erneuten Einreise zur Eheschließung in der Regel nichts im Weg!
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Natasha
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Antwort #39 - 03.09.2020 um 15:22:36
 
Ich kann aber wenn mein Ehemann mich wieder wollte zurueck zu ihm bis zum letzten Tag oder?
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Antwort #40 - 03.09.2020 um 15:32:39
 
Natasha schrieb am 03.09.2020 um 15:22:36:
zurueck zu ihm bis zum letzten Tag oder? 


bis zum letzten Tag der Gültigkeit deiner AE kannst du leben wo du willst, bei deinem Ehemann, dem neuen Freund, einer Freundin oder im Hotel
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Antwort #41 - 03.09.2020 um 15:51:37
 
Wenn Du am letzten Tag Deiner AE zu Deinem Ehemann zurückgehst und er so blöd ist, sich darauf einzulassen (schließlich gehst Du ja nur zurück weil Du Aufenthalt in D willst und das gerade leider nicht anders geht als über ihn), bist Du ab dem Tag danach trotzdem illegal in D weil Deine AE abgelaufen ist. Den Verlängerungsantrag müsstest Du schon vorher stellen. BEVOR die AE abgelaufen ist.

Vielleicht nimmst Du Dir mal den Vorschlag zu Herzen Dir Informationen bei einer Migrationsberatung einzuholen oder mit der ABH über Deine Möglichkeiten zu reden und Dich nicht nur auf die Informationen aus diesem Forum zu verlassen.
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Natasha
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Antwort #42 - 03.09.2020 um 16:00:45
 
Brauche ich meinen Ehemann zu der Verlaengerung oder kann ich das alleine machen. Leider gibt es keine Beratung bei uns ich muss weiter weg fahren aber ich werde das machen.
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Natasha
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Antwort #43 - 03.09.2020 um 16:03:13
 
Egal gemeldet ist alles ich werde sehen was passiert
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Antwort #44 - 03.09.2020 um 17:07:07
 
Natasha schrieb am 03.09.2020 um 16:00:45:
Brauche ich meinen Ehemann zu der Verlaengerung oder kann ich das alleine machen.



Wenn du verlängern willst, als Frau eines Deutschen brauchst du dazu deinen Ehemann! Der muss bestätigen, dass ihr zusammen lebt und eure Ehe Fortbestand hat
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