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Hallo ich bin neu Hier (Gelesen: 20.782 mal)
Natasha
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i4a rocks!


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Antwort #60 - 10.09.2020 um 19:38:57
 
Arbeitserlaubnis oder Arbeitslosengeld ist auch weg? Kindergeld?
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lottchen
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Antwort #61 - 10.09.2020 um 20:58:06
 
Du möchtest wissen ob der deutsche Staat für ein russisches Kind welches in Rußland lebt und keinen Wohnsitz (mehr) in D hat deutsches Kindergeld zahlt?

Wenn Deine AE erlischt erlischt auch Deine Arbeitserlaubnis. Und ALGI kannst Du nur in D beziehen oder ggf. auf maximal 3 Monate begrenzt im EU-Ausland (aber da gehst Du ja nicht hin).

Erfüllst Du überhaupt die Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Krankenschwester? Soweit ich weiß darfst Du für so eine AE nicht älter als 25 Jahre sein. Dann würde das ja auch nicht in Frage kommen, oder?
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Natasha
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Antwort #62 - 10.09.2020 um 21:19:14
 
Ich habe mich beworbe fuer ein Praktikum das durfte ich machen konnte dann aber nicht weil mir eine Impfung fehlte. Mein Kind lebt mit mit hier bei meinem neuen Freund. Wenn ich Duldung habe bekomme ich dann kein Geld mehr? Mein Ex sagt ist jetzt auch gegen mich
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lottchen
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Antwort #63 - 10.09.2020 um 21:36:12
 
Warum solltest Du eine Duldung bekommen und selbst wenn Du die wegen irgendwelcher besonderen Umstände erhältst was soll die Dir bringen? Eine Duldung überbrückt nur den Zeitraum ab Ablauf Deiner AE bis zu Deiner Ausreise. Sobald das Ausreisehindernis (was auch immer das ist) aus dem Weg geräumt ist musst Du ausreisen.
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Natasha
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Antwort #64 - 10.09.2020 um 21:52:31
 
und Aussicht auf auf Ausbildung bringt nichts? Wenn ich B2 habe das ist bessere Aussicht habe?
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Antwort #65 - 10.09.2020 um 21:58:48
 
Welche Aussicht auf Ausbildung? Du bist über 25. Da bekommst Du keine AE für eine Ausbildung. Rede mir der ABH. Was anderes kann ich Dir nicht mehr raten. Und stelle Dich darauf ein, dass Du im Dezember ausreisen musst.
Und ich bin jetzt hier raus aus diesem Thema. Meinerseits ist alles gesagt.
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Natasha
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Antwort #66 - 10.09.2020 um 22:16:33
 
Dann bleibt nur weg über Ex. oder Duldung wegen Corona. und Aeroflot fliegt nicht. Bekomme ich dann weiter mein Arbeitslosengeld?
Vielleicht gibts es dann moeglichkeit
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Saxonicus
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Antwort #67 - 11.09.2020 um 00:20:17
 
Natasha schrieb am 10.09.2020 um 22:16:33:
und Aeroflot fliegt nicht. 

Der Flugverkehr ist zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht völlig
unterbrochen. Zudem bestehen auch Möglichkeiten per Bahn oder
Bus nach Russland zu reisen.

Für russische Staatsangehörige gibt es keine Einreisebeschränkungen.

Für Dich bestehen somit keine Gründe, wegen Corona der Ausreise nicht nachzukommen.
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« Zuletzt geändert: 11.09.2020 um 00:31:36 von Saxonicus »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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reinhard
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Antwort #68 - 11.09.2020 um 10:33:48
 
Natasha schrieb am 10.09.2020 um 21:52:31:
und Aussicht auf auf Ausbildung bringt nichts? Wenn ich B2 habe das ist bessere Aussicht habe?


Das kannst Du nur mit der Ausländerbehörde klären. Hier ist ja niemand, der darüber entscheidet, ob die Aussicht etwas bringt.

Ich habe Dir mehrfach geschrieben: Mit dem Vertrag in der Hand zur Ausländerbehörde gehen und konkret fragen. Die Ausländerbehörde kann die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn mit einer »Fiktionsbescheinigung« überbrücken oder das ablehnen.

Aber Du kannst noch 20mal hier fragen, was die Ausländerbehörde antworten wird: Die einen glauben, sie wird ablehnen. Die anderen glaube, Du hast vielleicht eine Chance. Wissen kann es niemand, solange Du den Ausbildungsvertrag nicht in der Hand hältst und direkt fragst.
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Natasha
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Antwort #69 - 11.09.2020 um 19:53:56
 
Da bekomme ich keinen Termin zur Zeit und Telefon ist schlecht.
Hilft das Gesetzt?

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/16a.html da steht ich doch Sprachkurs
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reinhard
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Antwort #70 - 13.09.2020 um 11:28:34
 
Nein, das hilft nicht.

Kümmer Dich einfach weiterhin um einen Termin. Aber Du musst Deinen unterschriebenen Ausbildungsvertrag mitnehmen! Es ist also wichtig, dass Du damit fertig bist.

Theoretische Fragen (was wäre, wenn ich das hätte) werden bei solchen Terminen nicht beantwortet. Ebenso wie Deine theoretischen Fragen hier im Forum nicht beantwortet werden können.

Du musst erst wissen, was Du wann willst, das dann alles regeln. Zum Beispiel: Ausbildung ab 1. August 2021.
Und danach kannst Du dann klären, ob Du zwischen November und Juli ausreisen musst oder ob es eine Zwischenlösung gibt.


Eine Zwischenlösung für "vielleicht will ich 2023 jemanden heiraten, weiß aber noch nicht, ob das klappt" oder "vielleicht will ich später eine Ausbildung machen, weiß aber noch nicht den Beruf" gibt es natürlich nicht.
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Antwort #71 - 24.09.2020 um 14:43:21
 
Ich habe keinen Ausbildungsvertrag. Habe noch nichts von Amt gehoert. Ich habe aber im Kurs gehoert das ich wenn ich gebildet bin in deutsch und intigriert es geht das ich bekommen werde. Ist das richtig? Zum Amt fuer Verlaengerung gehe ich im November oder Ende Oktober
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reinhard
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Antwort #72 - 25.09.2020 um 11:53:40
 
Natasha schrieb am 24.09.2020 um 14:43:21:
Ich habe keinen Ausbildungsvertrag. Habe noch nichts von Amt gehoert.


Wenn Du keinen Ausbildungsvertrag hast, kannst Du auch nichts fragen, nichts beantragen und wirst nichts hören.

Die Ausländerbehörde erfährt von der Meldebehörde, dass Du Dich getrennt hast. Dein Aufenthaltstitel gilt noch bis November. Sie schreiben Dir dann: "Wir beabsichtigen, den Titel nicht zu verlängern, weil Sie die Vorausetzungen (eheliches Zusammenleben) nicht mehr erfüllen." Dann hast Du vier Wochen Zeit zu einer Stellungnahme. Und da zählt nicht "ich will" oder "ich hoffe", sondern nur Kopien von Verträgen z.B. über die Ausbildung.

Zitat:
Ich habe aber im Kurs gehoert das ich wenn ich gebildet bin in deutsch und intigriert es geht das ich bekommen werde. Ist das richtig? Zum Amt fuer Verlaengerung gehe ich im November oder Ende Oktober


Aber das ist bestimmt nicht in Deutschland so. Hier gilt das Aufenthaltsgesetz. Wenn Du sowas hörst, frage nach dem Paragraphen, damit Du es nachlesen kannst.

Wenn derjenige dann sagt: "Ich habe das auch nur gehört, ich weiß es nicht so genau", dann solltest Du Dich wirklich bei der örtlichen Migrationsberatung beraten lassen. Im November ist es zu spät.

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Antwort #73 - 25.09.2020 um 12:33:08
 
Die AE läuft bis Dezember und bei der Migrationsberatung war sie schon (Post vom 07.09.20). Und die haben ihr auch keine große Hoffnung gemacht.

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Saxonicus
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Antwort #74 - 25.09.2020 um 14:09:37
 
Natasha schrieb am 07.09.2020 um 21:59:43:
Vielleicht kann ich sprechen das sie mir geben Aufenthaltstitel fuer 1/2 Jahr bis Kurs vorbei ist 

Den Kurs zum Deutsch lernen kannst Du auch in Deiner Heimat machen.

Die Grundlage Deines Aufenthalts war die eheliche Lebensführung mit einen Deutschen. Durch die Trennung ist das nicht mehr gegeben und somit besteht
für Deinen weiteren Aufenthalt kein Grund mehr und Du musst ausreisen.

Wenn Du irgendwann einen anderen Deutschen heiraten willst, musst Du erst
die Scheidung abwarten und kannst dann erneut ein Visum zur Eheschließung
bzw. zur Familienzusammenführung zu dem neuen Ehemann beantragen.

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