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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Hallo ich bin neu Hier https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1598893185 Beitrag begonnen von Natasha am 31.08.2020 um 18:59:45 |
Titel: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 31.08.2020 um 18:59:45
Ich moechte gerne hier bleiben bin aber noch mit deutschen verheiratet. Seid drei Monaten getrennt. Was kann ich tun? Lebe jetzt bei meinem Freund und moechte dableiben. Vielleicht heiraten aber ich muss warten.
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 31.08.2020 um 19:05:32
Dazu müsstest Du noch schreiben:
Wann hast Du geheiratet? Wann bist Du mit Deinem Mann zusammengezogen? Wann hast Du eine Aufenthaltserlaubnis bekommen? Wann hast Du Dich getrennt? Dann kannst Du mit besseren Antworten rechnen, wenn die Informationen genauer sind. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 31.08.2020 um 19:09:56
ich habe am 20.11.2017 geheiratet
Mein Visum zu heiraten ging ab 16.11.2017 ich bin auch am 16.11.2017 geflogen zu ihm. Getrennt habe ich mich vor ungefer 4 Wochen. Aufenthalttitel ist bis 12.12.2020 jezt den ich habe mit Tochter Ab November mache ich deutsch Kurs b2 bei Kolping von Arbeitsamt |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 31.08.2020 um 19:37:07
Dann habt Ihr nicht drei Jahre zusammengelebt. Das ist die Voraussetzung für ein Aufenthaltsrecht als getrennt lebende Ehefrau nach § 31 Aufenthaltsgesetz.
Aber wenn Du eine Tochter hast, kommt es darauf an. Ist die Tochter mitgebracht aus Russland, also russisch? Dann wird es schwierig, ein neues Aufenthaltsrecht zu bekommen. Oder ist es eine gemeinsame Tochter? Dann ist die Tochter deutsch. Dann ändert sich für Dich nichts: "Zusammenleben mit einem Deutschen" (Mann) oder "Zusammenleben mit einer Deutschen" (Tochter) ist ungefähr das Gleiche. Solange Du mit einer von beiden zusammenlebst, ändert sich für Dein Aufenthaltsrecht nichts. Um besser antworten zu können, musst Du jetzt noch mehr Informationen zur Tochter geben. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 31.08.2020 um 20:15:46
Welche Informationen brauchst jetzt du noch? Entschuldige bitte bin nicht so schnell mit schreiben.
Meine Tochter ist von meinem ersten Mann er ist Russe ich bin geschieden von ihm. Auch. Sie ist nicht die Tochter meines deutschen Ehemann. Aber ich habe noch Arbeitslosen geld weil ich von Corona ausgestellt wurde, und Kindergeld und Freund hiilft mir auch. Was kann ich tun? |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 31.08.2020 um 20:34:56
Dann hast Du nach der Trennung kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland. Dazu hättest Du erst drei Jahre mit Deinem Mann zusammenleben müssen, erst danach kann man auch ein Aufenthaltsrecht nach einer Trennung bekommen.
Da Deine Tochter russisch ist und Du russisch, müsstest Du erst einen Grund haben, der auch im Aufenthaltsgesetz steht. Arbeitslosengeld oder Kindergeld bekommen ist kein Grund, hier zu leben. Guck mal im Internet, ob es bei Dir im Ort eine Beratungsstelle für Dich gibt, sie müsste "Migrationsberatung" heißen. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 31.08.2020 um 20:40:45
Und wenn ich Ehemann überrede kann ich dann wenigstens bis bleiben Trennungsjahr vorbei ist? Ausserdem ich bekomme Kurs von Arbeitsagentur bezahlt ich gehen ab November. Meine Tochter ist doch hier zu Schule. Mein Freund verdient und gibt mir was ich brauche
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 31.08.2020 um 20:48:12
Gibt es Trick den ich machen kann
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 31.08.2020 um 21:32:19 Natasha schrieb am 31.08.2020 um 20:48:12:
Nein, solch einen Trick gibt es nicht. "Getrennt" heißt, er kann in Deutschland leben, Du in Russland, dann seid Ihr ja auch getrennt. Aufenthaltsrecht in Deutschland: Wenn Du studierst, wenn Du eine Ausbildung machst, wenn Du als Facharbeiterin oder Fachkraft (also mit anerkannter Ausbildung) arbeitest. Manchmal gibt es Ausländerbehörde, die ein paar Wochen einfach gar nichts machen und Dich in Ruhe lassen. Vielleicht kannst Du mit Hilfe der Migrationsberatung im Ort eine Lösung finden. Bis Ende September passiert (wegen der Corona-Pandemie) sowieso nichts, da das Reisen nicht so einfach möglich ist. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 31.08.2020 um 21:35:39
ich werde suchen. Wenn ich schwanger werde geht es dann das ich bleibe?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 31.08.2020 um 21:38:25
Ich mache keine Ausbildung oder studieren nicht.. Mein Beruf ist nicht anerkannt hier. Aber meine Tochter sstudiert in Schule. Und ich habe neuen Mann
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 31.08.2020 um 21:39:02 Natasha schrieb am 31.08.2020 um 21:35:39:
Kommt darauf an von wem. Wenn der Vater deutsch ist, das Kind auch deutsch, hat das Kind das Recht, in Deutschland geboren zu werden. Natasha schrieb am 31.08.2020 um 21:38:25:
Damit bekommst Du kein Aufenthaltsrecht. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 31.08.2020 um 21:40:26
Kind würde ich dann von neuen wollen
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 31.08.2020 um 21:41:21
Also steht nur diese Moeglichkeit?
Ich kann sagen das es von ehemann ist zum Beispiel |
Titel: Re: Aufenthaltsrecht nach Trennung Beitrag von reinhard am 31.08.2020 um 21:46:19 Natasha schrieb am 31.08.2020 um 21:41:21:
Das kann ich nicht sagen. Nach dem, was Du bisher geschrieben hast, sehe ich nichts anderes. Deshalb: Vereinbare einen Termin mit der "Migrationsberatung" an Deinem Ort, die auch Deine Ausländerbehörde besser kennt. Sonst warte doch auch noch ein paar Tage. Manchmal schreiben hier noch andere, oder andere stellen noch Fragen. Es muss ja nicht alles heute geklärt werden. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 31.08.2020 um 21:47:38
Ich bin sehr interesiert daher frage ich erlich. Will nicht weg
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 01.09.2020 um 10:22:43 Natasha schrieb am 31.08.2020 um 21:47:38:
Das ist auch okay. Wichtig ist trotzdem, immer einen »Plan B« zu haben: Ausreisen, wenn das Aufenthaltsrecht zu Ende ist, und mit einem guten Grund später problemlos wieder einreisen. Wenn Du um jeden Preis hier bleibst, aber kein Aufenthaltsrecht bekommst, kommt nachts oder morgens die Polizei und Du reist in Handschellen aus. Dann kannst Du für zwei oder drei Jahre gesperrt werden, d.h. Du kannst dann einige Zeit kein Visum bekommen, und die Sperre gilt für ganz Europa (EU / Schengen-Staaten). Also: Immer gut informieren, verschiedene Möglichkeiten ansehen, mit der Ausländerbehörde im Gespräch bleiben und realitisch gucken, was geht und was nicht geht. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von deerhunter am 01.09.2020 um 11:12:47 Natasha schrieb am 31.08.2020 um 21:38:25:
Also keinen legalen Grund um hier zu bleiben. Schule ist kein grund Natasha schrieb am 31.08.2020 um 21:35:39:
Dann gibt es noch mehr Probleme! Denn so lange du verheiratet bist, ist das Kind dann von deinem Mann...der fechtet die Vaterschaft an und macht dir noch mehr Probleme Natasha schrieb am 31.08.2020 um 21:40:26:
Natasha schrieb am 31.08.2020 um 21:41:21:
Das ist Betrug und damit machst du es dir noch schwerer hier zu bleiben. Außerdem gibt es hier keine Hilfe zum Betrug Natasha schrieb am 31.08.2020 um 21:47:38:
Das hättest du dir früher überlegen sollen, nun ist es zu spät! Halte dich an das in Antwort 16 gesagte und reise bei Zeiten aus. Dann kannst du nach Scheidung zu deinem neuen Freund wieder einreisen. Ansonsten drohen Probleme, Ausweisung und Sperre |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 01.09.2020 um 13:16:57
Ok das will ich alles natuerlich nicht. Es muss alles nach Gesetz sein.
Ich habe aber noch Vetraege zum Beispiel. Handy, Autoversicherung und mein Auto was passiert damit. Auto kann ich verkaufen ich weiss aber wenn ich wieder komme ich brauche es wieder. Muss das alles mein Ehemann weiterbezahlen? |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von deerhunter am 01.09.2020 um 14:16:23 Natasha schrieb am 01.09.2020 um 13:16:57:
Nein, wer Verträge macht muss diese auch bezahlen. Notfalls von Russland aus...zahlt man es nicht, hat man später massive Probleme, wenn man mal wieder zurück nach Deutschland kommt! Autoversicherung erlischt mit Verkauf, Handy muss man kündigen!Der Ehemann bezahlt nichts davon, wenn er nicht gebürgt hat! |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Muenchner am 01.09.2020 um 15:24:59
Ich habe das Gefühl wir haben hier die noch Ehefrau eines anderen Thread Erstellers.
@Natasha wie alt bist Du? Evtl. kommt auch ein Au Pair Aufenthalt hier in Frage. Deine Tochter wird aber wohl erstmal nicht bleiben dürfen. Was ist Dein Beruf? Vielleicht gibt es die Möglichkeit eines Studiums. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 01.09.2020 um 15:33:17
Mein Ehemann ist hier angemeldet er hat es damals benoetigt als wir heiraten wollten. Er wird sich denke ich auch mit dem Thema stressen habe aber nicht mehr gefunden. Ich bin 37 Jahre alt aber ohne Tochter funktioniert das nicht
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 02.09.2020 um 18:20:14
Koennen die Menschen in der Behoerde frei entscheiden oder steht das sicher fest? Ein Benutzer sagte mit Auslaenderamt sprechen. Was bringt das?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Saxonicus am 02.09.2020 um 18:25:18 Natasha schrieb am 02.09.2020 um 18:20:14:
Nein das können sie nicht, sie sind an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und müssen sie erfüllen. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von deerhunter am 02.09.2020 um 18:26:08 Natasha schrieb am 02.09.2020 um 18:20:14:
Die Behörde entscheidet nach Recht & Gesetz, dafür sind sie da. Da bei dir das Gesetz sagt, dass du normalerweise ausreisen musst, wird es vermutlich darauf hinauslaufen! |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 02.09.2020 um 18:34:32
Aber ich mache einen deutsch b2 Kurs damit ich für Arbeit besser qualifiziert bin. Koennen die dort dann nicht sagen ich bin integriert und ich finde Arbeit danach
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von uwe1122 am 02.09.2020 um 19:39:02
Hallo,
der Kurs B2 ist keine Grundlage für einen AT. Gruß Uwe |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 02.09.2020 um 19:55:17
und sollte ich dadurch naechstes Jahr meine Ausbildung zu Krankenschwester machen koennen? Ich kann erklaeren dort
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von uwe1122 am 02.09.2020 um 20:06:45 schrieb am 01.09.2020 um 11:12:47:
So sieht es aus,und nicht anders. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 02.09.2020 um 20:19:06
Also ummelden Wohnsitz und Auslaenderamt gehen? Dann muss ich gehen und kann aber dann gleich Visum Antrag stellen fuer 90 Tage in Deutschland. Ist es das beste oder?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Muenchner am 03.09.2020 um 06:58:55 Natasha schrieb am 02.09.2020 um 19:55:17:
Hallo Natasha, hast Du schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben? Das würde evtl. ein Bleiberecht begründen. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 03.09.2020 um 09:59:14 Natasha schrieb am 02.09.2020 um 20:19:06:
Ummelden musst Du Dich immer, wenn Du umgezogen bist. Ein Visum kannst Du bei der Ausländerbehörde nicht beantragen. Das geht nur bei der deutschen Botschaft (Moskau, St. Petersburg und so weiter). Für ein Visum brauchst Du immer einen Grund, der im Gesetz steht. Bist Du schon bei der Migrationsberatung in Deinem Ort gewesen? Die können Dir sagen, wie die Ausländerbehörde reagiert. Oft macht die Ausländerbehörde nichts, solange Du noch eine Aufenthaltserlaubnis hast. Diese kann aber nicht verlängert werden. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von lottchen am 03.09.2020 um 10:22:58
Deine AE ist doch noch bis Dezember gültig, oder? Solange Dir niemand schriftlich mitteilt, dass diese erloschen ist ist sie gültig und Du kannst solange hier bleiben. Wenn Du danach weiter hier bleiben willst musst Du aber vor Ablauf der AE einen Antrag auf Verlängerung bzw. eine AE aus anderem Grund stellen und da wird es schwierig. Die Ehe mit einem Deutschen wird nicht mehr gelebt, daher bekommst Du dafür keine Verlängerung. Also was soll der andere Grund sein, der im Aufenthaltsgesetz steht und wofür Du eine AE bekommen kannst?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Muenchner am 03.09.2020 um 10:47:02 lottchen schrieb am 03.09.2020 um 10:22:58:
Eine Ausbildungsstelle in einem entsprechenden Beruf... |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von lottchen am 03.09.2020 um 11:27:25 Muenchner schrieb am 03.09.2020 um 10:47:02:
Hat sie die? Ab wann? Wenn Natasha jetzt erst mal einen B2-Kurs plant dürfte eine Ausbildungsstelle noch in weiter Ferne sein. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 03.09.2020 um 12:25:51
Richtig ich habe bis Dezember Aufenthaltstitel, Ausbildungsberuf habe ich noch nicht weil Arbeitsamt mich zuerst auf einen B2 Kurs haben will nach dem ich Berufspsychologsichen Test gemacht habe.
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 03.09.2020 um 12:27:07
Wie ich sehe sieht es sehr schlecht aus fuer mich
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von deerhunter am 03.09.2020 um 13:24:45 Natasha schrieb am 03.09.2020 um 12:27:07:
Ja, aber nicht hoffnungslos! Reise dann entsprechend aus und nach der Scheidung wieder zu dem neuen Freund ein! Lass es nicht auf eine Abschiebung ankommen, dass gibt nur Probleme |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Muenchner am 03.09.2020 um 13:46:24
So ist es, wenn es keine andere Möglichkeit gibt und Dein Aufenthalt nicht verlängert wird reise aus! Dann steht einer erneuten Einreise zur Eheschließung in der Regel nichts im Weg!
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 03.09.2020 um 15:22:36
Ich kann aber wenn mein Ehemann mich wieder wollte zurueck zu ihm bis zum letzten Tag oder?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von erne am 03.09.2020 um 15:32:39 Natasha schrieb am 03.09.2020 um 15:22:36:
bis zum letzten Tag der Gültigkeit deiner AE kannst du leben wo du willst, bei deinem Ehemann, dem neuen Freund, einer Freundin oder im Hotel |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von lottchen am 03.09.2020 um 15:51:37
Wenn Du am letzten Tag Deiner AE zu Deinem Ehemann zurückgehst und er so blöd ist, sich darauf einzulassen (schließlich gehst Du ja nur zurück weil Du Aufenthalt in D willst und das gerade leider nicht anders geht als über ihn), bist Du ab dem Tag danach trotzdem illegal in D weil Deine AE abgelaufen ist. Den Verlängerungsantrag müsstest Du schon vorher stellen. BEVOR die AE abgelaufen ist.
Vielleicht nimmst Du Dir mal den Vorschlag zu Herzen Dir Informationen bei einer Migrationsberatung einzuholen oder mit der ABH über Deine Möglichkeiten zu reden und Dich nicht nur auf die Informationen aus diesem Forum zu verlassen. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 03.09.2020 um 16:00:45
Brauche ich meinen Ehemann zu der Verlaengerung oder kann ich das alleine machen. Leider gibt es keine Beratung bei uns ich muss weiter weg fahren aber ich werde das machen.
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 03.09.2020 um 16:03:13
Egal gemeldet ist alles ich werde sehen was passiert
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von deerhunter am 03.09.2020 um 17:07:07 Natasha schrieb am 03.09.2020 um 16:00:45:
Wenn du verlängern willst, als Frau eines Deutschen brauchst du dazu deinen Ehemann! Der muss bestätigen, dass ihr zusammen lebt und eure Ehe Fortbestand hat |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 03.09.2020 um 18:38:07
Ok ich finde mich damit ab, trotzdem vielen Dank allen fuer die guten Ratschlaege. Ich habe den Fehler gemacht obwohl ich einen sehr guten Ehemann hatte jetzt werde ich dafuer bezahlen. Danke fuer die Hilfe hier
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Muenchner am 04.09.2020 um 07:33:41
Lass dir nicht einreden dass Du ein schlechter Mensch bist und eine Strafe (Ausreise) verdient hast, manchmal funktioniert es halt einfach nicht, für Gefühle kann niemand etwas.
Ein schlechter Mensch wärst Du höchstens dann gewesen, wenn du heimlich einen anderen gehabt und die 3 Jahre abgewartet und Dich dann getrennt hättest. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 04.09.2020 um 18:37:41
Bekomme ich Post von Auslaenderamt wenn ich mich umgemeldet habe?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 04.09.2020 um 21:41:01 Natasha schrieb am 04.09.2020 um 18:37:41:
Manche Ausländerbehörde melden sich dann, die meisten nicht. Wenn Dein Aufenthaltstitel im Dezember ausläuft, wäre es normal, wenn die Ausländerbehörde Dich vorher anschreibt: "Wir beabsichtigen, den Titel nicht zu verlängern, weil Sie nicht mehr mit Ihrem Mann zusammenleben. Wir geben Ihnen vier Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen." Dann kannst Du das schreiben, was Du mit der Beratungsstelle abgesprochen hast, oder auch mit der Ausländerbehörde sprechen, falls Du konkrete Pläne bezüglich einer Ausbildung hast. Das kommt darauf an, wie es bei Dir im Oktober / November steht. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 07.09.2020 um 21:59:43
Ich war bei der Migrationsbehoerde und sie sagten das gleiche wie hier. Vielleicht kann ich sprechen das sie mir geben Aufenthaltstitel fuer 1/2 Jahr bis Kurs vorbei ist aber laenger wenn ich keine Ausbildung mache sehen sie keinen Chancen. Ich muss dann sprechen mit Auslaenderamt vielleicht haben die Herz wenn ich doch bei meinem Freund bleiben will
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 07.09.2020 um 22:02:23
Migrationsberatung entschuldigung
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von uwe1122 am 08.09.2020 um 06:48:00 Natasha schrieb am 03.09.2020 um 18:38:07:
Finde Dich endgültig damit ab. Natasha schrieb am 07.09.2020 um 21:59:43:
Das wird nichts,gehe einfach diesem Ratschlag nach Muenchner schrieb am 03.09.2020 um 13:46:24:
Gruß Uwe |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 08.09.2020 um 10:32:21 Natasha schrieb am 07.09.2020 um 21:59:43:
Manche Ausländerbehörden sind bereit, eine "Zwischenlösung" zu finden, andere nicht. Das hängt auch von Deinem Herkunftsland ab. Wichtig ist, dass Du auch Deine Perspektive präsentieren kannst. Du muss nicht nur sagen, was Du im Herbst 2021 gerne machen möchtest, sondern irgend etwas Handfestes, Schriftliches präsentieren – zum Beispiel einen Brief einer Einrichtung, die bestätigt, dass Du dort mit einem Kurs oder einer Ausbildung beginnen kannst. Du musst nur immer einen »Plan B« bereithalten: Ausreise und später Wiedereinreise, falls die Ausländerbehörde mit keiner Zwischenlösung einverstanden ist. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 10.09.2020 um 17:11:01
Gibt die Behoerde auch Aufenthalt wenn ich nicht fliegen kann wegen Corona Pandemie?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von lottchen am 10.09.2020 um 17:28:50
Du bist Russin. Warum solltest Du nicht fliegen können? Oder Zug fahren? Oder Bus? Solange nicht alle Einreisemöglichkeiten nach Rußland gekappt werden wirst Du ausreisen müssen. Und selbst wenn das im Dezember der Fall sein sollte (kann ja jetzt keiner wissen), dann bekommst Du vermutlich nur eine Duldung (bleibst also ausreisepflichtig), aber keine neue Aufenthaltserlaubnis.
Was ist eigentlich mit dem B2-Kurs? Bist Du dafür bereits anmeldet? Wann beginnt der, wann ist der zuende? Das mit der Krankenschwesterausbildung ist bisher nur eine mögliche Idee oder hast Du da schon Aussichten auf einen konkreten Ausbildungsplatz wenn Du B2 hast? Vielleicht solltest Du mit der ABH erst mal reden. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 10.09.2020 um 17:39:00
Ich beginne den Kurs naechste Woche, er endet wie es geplant ist Ende Januar. Ausbildungsplatz habe ich keinen noch.
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 10.09.2020 um 17:40:27
Ist Duldung schlecht oder gut?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Saxonicus am 10.09.2020 um 18:21:16 Natasha schrieb am 10.09.2020 um 17:40:27:
Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis. Sie wird erteilt, wenn der Betreffende aus irgendwelchen Gründen nicht ausreisen oder abgeschoben werden kann (Krankheit, Passlosigkeit). Ausreisepflichtig bleibt er trotzdem. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 10.09.2020 um 18:24:26
Aber ist vergleichbar mit Aufenthaltstitel? Aber mit mehr Zeit?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Saxonicus am 10.09.2020 um 18:35:53 Natasha schrieb am 10.09.2020 um 18:24:26:
Nein, denn eine Duldung verleiht keinerlei Aufenthaltsrechte. Der Betreffende kann jederzeit und sofort außer Landes gebracht werden, sobald sich das Abschiebehindernis erledigt hat. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 10.09.2020 um 19:38:57
Arbeitserlaubnis oder Arbeitslosengeld ist auch weg? Kindergeld?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von lottchen am 10.09.2020 um 20:58:06
Du möchtest wissen ob der deutsche Staat für ein russisches Kind welches in Rußland lebt und keinen Wohnsitz (mehr) in D hat deutsches Kindergeld zahlt?
Wenn Deine AE erlischt erlischt auch Deine Arbeitserlaubnis. Und ALGI kannst Du nur in D beziehen oder ggf. auf maximal 3 Monate begrenzt im EU-Ausland (aber da gehst Du ja nicht hin). Erfüllst Du überhaupt die Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Krankenschwester? Soweit ich weiß darfst Du für so eine AE nicht älter als 25 Jahre sein. Dann würde das ja auch nicht in Frage kommen, oder? |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 10.09.2020 um 21:19:14
Ich habe mich beworbe fuer ein Praktikum das durfte ich machen konnte dann aber nicht weil mir eine Impfung fehlte. Mein Kind lebt mit mit hier bei meinem neuen Freund. Wenn ich Duldung habe bekomme ich dann kein Geld mehr? Mein Ex sagt ist jetzt auch gegen mich
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von lottchen am 10.09.2020 um 21:36:12
Warum solltest Du eine Duldung bekommen und selbst wenn Du die wegen irgendwelcher besonderen Umstände erhältst was soll die Dir bringen? Eine Duldung überbrückt nur den Zeitraum ab Ablauf Deiner AE bis zu Deiner Ausreise. Sobald das Ausreisehindernis (was auch immer das ist) aus dem Weg geräumt ist musst Du ausreisen.
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 10.09.2020 um 21:52:31
und Aussicht auf auf Ausbildung bringt nichts? Wenn ich B2 habe das ist bessere Aussicht habe?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von lottchen am 10.09.2020 um 21:58:48
Welche Aussicht auf Ausbildung? Du bist über 25. Da bekommst Du keine AE für eine Ausbildung. Rede mir der ABH. Was anderes kann ich Dir nicht mehr raten. Und stelle Dich darauf ein, dass Du im Dezember ausreisen musst.
Und ich bin jetzt hier raus aus diesem Thema. Meinerseits ist alles gesagt. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 10.09.2020 um 22:16:33
Dann bleibt nur weg über Ex. oder Duldung wegen Corona. und Aeroflot fliegt nicht. Bekomme ich dann weiter mein Arbeitslosengeld?
Vielleicht gibts es dann moeglichkeit |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Saxonicus am 11.09.2020 um 00:20:17 Natasha schrieb am 10.09.2020 um 22:16:33:
Der Flugverkehr ist zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht völlig unterbrochen. Zudem bestehen auch Möglichkeiten per Bahn oder Bus nach Russland zu reisen. Für russische Staatsangehörige gibt es keine Einreisebeschränkungen. Für Dich bestehen somit keine Gründe, wegen Corona der Ausreise nicht nachzukommen. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 11.09.2020 um 10:33:48 Natasha schrieb am 10.09.2020 um 21:52:31:
Das kannst Du nur mit der Ausländerbehörde klären. Hier ist ja niemand, der darüber entscheidet, ob die Aussicht etwas bringt. Ich habe Dir mehrfach geschrieben: Mit dem Vertrag in der Hand zur Ausländerbehörde gehen und konkret fragen. Die Ausländerbehörde kann die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn mit einer »Fiktionsbescheinigung« überbrücken oder das ablehnen. Aber Du kannst noch 20mal hier fragen, was die Ausländerbehörde antworten wird: Die einen glauben, sie wird ablehnen. Die anderen glaube, Du hast vielleicht eine Chance. Wissen kann es niemand, solange Du den Ausbildungsvertrag nicht in der Hand hältst und direkt fragst. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 11.09.2020 um 19:53:56
Da bekomme ich keinen Termin zur Zeit und Telefon ist schlecht.
Hilft das Gesetzt? https://dejure.org/gesetze/AufenthG/16a.html da steht ich doch Sprachkurs |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 13.09.2020 um 11:28:34
Nein, das hilft nicht.
Kümmer Dich einfach weiterhin um einen Termin. Aber Du musst Deinen unterschriebenen Ausbildungsvertrag mitnehmen! Es ist also wichtig, dass Du damit fertig bist. Theoretische Fragen (was wäre, wenn ich das hätte) werden bei solchen Terminen nicht beantwortet. Ebenso wie Deine theoretischen Fragen hier im Forum nicht beantwortet werden können. Du musst erst wissen, was Du wann willst, das dann alles regeln. Zum Beispiel: Ausbildung ab 1. August 2021. Und danach kannst Du dann klären, ob Du zwischen November und Juli ausreisen musst oder ob es eine Zwischenlösung gibt. Eine Zwischenlösung für "vielleicht will ich 2023 jemanden heiraten, weiß aber noch nicht, ob das klappt" oder "vielleicht will ich später eine Ausbildung machen, weiß aber noch nicht den Beruf" gibt es natürlich nicht. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 24.09.2020 um 14:43:21
Ich habe keinen Ausbildungsvertrag. Habe noch nichts von Amt gehoert. Ich habe aber im Kurs gehoert das ich wenn ich gebildet bin in deutsch und intigriert es geht das ich bekommen werde. Ist das richtig? Zum Amt fuer Verlaengerung gehe ich im November oder Ende Oktober
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 25.09.2020 um 11:53:40 Natasha schrieb am 24.09.2020 um 14:43:21:
Wenn Du keinen Ausbildungsvertrag hast, kannst Du auch nichts fragen, nichts beantragen und wirst nichts hören. Die Ausländerbehörde erfährt von der Meldebehörde, dass Du Dich getrennt hast. Dein Aufenthaltstitel gilt noch bis November. Sie schreiben Dir dann: "Wir beabsichtigen, den Titel nicht zu verlängern, weil Sie die Vorausetzungen (eheliches Zusammenleben) nicht mehr erfüllen." Dann hast Du vier Wochen Zeit zu einer Stellungnahme. Und da zählt nicht "ich will" oder "ich hoffe", sondern nur Kopien von Verträgen z.B. über die Ausbildung. Zitat:
Aber das ist bestimmt nicht in Deutschland so. Hier gilt das Aufenthaltsgesetz. Wenn Du sowas hörst, frage nach dem Paragraphen, damit Du es nachlesen kannst. Wenn derjenige dann sagt: "Ich habe das auch nur gehört, ich weiß es nicht so genau", dann solltest Du Dich wirklich bei der örtlichen Migrationsberatung beraten lassen. Im November ist es zu spät. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von lottchen am 25.09.2020 um 12:33:08
Die AE läuft bis Dezember und bei der Migrationsberatung war sie schon (Post vom 07.09.20). Und die haben ihr auch keine große Hoffnung gemacht.
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Saxonicus am 25.09.2020 um 14:09:37 Natasha schrieb am 07.09.2020 um 21:59:43:
Den Kurs zum Deutsch lernen kannst Du auch in Deiner Heimat machen. Die Grundlage Deines Aufenthalts war die eheliche Lebensführung mit einen Deutschen. Durch die Trennung ist das nicht mehr gegeben und somit besteht für Deinen weiteren Aufenthalt kein Grund mehr und Du musst ausreisen. Wenn Du irgendwann einen anderen Deutschen heiraten willst, musst Du erst die Scheidung abwarten und kannst dann erneut ein Visum zur Eheschließung bzw. zur Familienzusammenführung zu dem neuen Ehemann beantragen. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel Beitrag von Natasha am 15.11.2020 um 19:31:09
Ich habe den Brief vor einer Woche bekommen und Mittwoch in Landratsamt eingeworfen. Ich sagte wie es ist, bei Stellungnahme. Ich bin getrennt lebe jetzt mit neuem Mann zusammen, mein Kind geht hier zur Schule. Und ich mache Kurs b2. Ich musste so machen weil ich von alten Wohnsitz keine Bestaetigung bekommen habe. Wie lange dauert es bis ich was als Antwort bekomme?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 15.11.2020 um 20:53:28
Welchen Brief hast Du bekommen? Von wem, was steht drin?
War es die Ankündigung, dass Deine Aufenthaltserlaubnis endet und nicht verlängert wird? Hast Du in Deiner Stellungnahme irgend einen Grund (nach Aufenthaltsgesetz) angegeben, auf welchen Aufenthaltstitel Du Anspruch hast? Wenn Du nichts dazu geschrieben hast, kann die Ablehnung morgen kommen. Oder im Februar. Wenn Du eine gute Begründung geschrieben hast und die notwendigen Unterlagagen beigefügt hast, wird es ein paar Wochen dauern. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 15.11.2020 um 22:06:11
Brief vom Amt. Ich habe geschrieben wie es ist, was ich zur Zeit mache b2 Kurs. Und mein Kind hier in Schule. Was sollte ich anderes schreiben? Ich habe nicht mehr. Und vom Meldebehoerde bekam ich auch keine Anerkennung also musste ich von meiner gemeldeten Adresse das Einwohnermeldeamt angeben. Da steht Datum ab wan ich gemeldet bin und das nichts dagegenspricht.
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von lottchen am 16.11.2020 um 10:22:48 Natasha schrieb am 15.11.2020 um 22:06:11:
WELCHES Amt? Ausländerbehörde? Jobcenter? Arbeitsamt? Jugendamt? .... Und was stand drinnen in dem Brief? Wurden nur Fragen gestellt oder wurde etwas angedroht / in Aussicht gestellt? |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 16.11.2020 um 17:57:40
Ausländeramt, und sie beabsichtigen meine Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlaengern da wegen § 28 ich nicht mehr Familiennachzug erfuelle. Ich soll beigefuegten Antrag auf Verlaengerung und Stellungnahme zur Trennung von Ehemann zurueck schicken. Was ich gemacht habe.
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 16.11.2020 um 18:45:04
Das heißt aber, die Verlängerung geht nicht.
In Deiner Stellungnahme hättest Du einen neuen Aufenthaltstitel beantragen müssen, falls Du in Deutschland bleiben willst. Das kannst Du immer noch nachholen. Aber wenn Du keinen Grund (nach Aufenthaltsgesetz) vorweisen kannst, endet Dein Aufenthalt im Dezember. Einen neuen Aufenthalt musst Du dann von Russland aus organisieren. Es kann sein, dass Du eine längere Frist zur Ausreise bekommst, wenn Dein Kind in der Schule noch das Schuljahr abschließen soll – das wäre von der Ausländerbehörde aus allerdings freiwillig, einen Anspruch darauf hast Du nicht. Heiraten kannst Du nicht, weil Du (noch) verheiratet bist. Eine Ausbildung müsstest Du im August anfangen, das ist normalerweise der Start. Dann könntest Du ab dem 1. Januar eine Ausbildungsduldung beantragen und ab dem 1. Februar bekommen. Dazu musst Du aber jetzt einen Ausbildungsvertrag abschließen und im Dezember vorlegen, er muss bei der Kammer registriert sein. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 16.11.2020 um 18:54:22
Ich habe Antrag gestellt mit den Angaben die ich machen kann. Funktioniert es ist es gut und wenn nicht geht es nicht. Du denkst mit Tochter in Schule kann es funktionieren?
[edit]Folgepost eingefügt, bitte Änderungsfunktion nutzen, so lange es möglich ist. Im Übrigen wäre ein themenbezogener Betreff hilfrich, auch für die Suchfunktion.[/edit] [edit]Folgepost:[/edit] Laengere Frist bedeutet das Duldung oder Aufenthaltstitel? |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 16.11.2020 um 19:12:26 Natasha schrieb am 16.11.2020 um 18:54:22:
Was für einen Antrag? Du schriebst doch, dass Du keine Voraussetzung erfüllst. Zitat:
Nein. Aber manche Ausländerbehörden geben eine Duldung für ein paar Wochen, falls Du es sehr gut begründen kannst, bis wann die Tochter was erreichen wird. Dazu müsstest Du aber erst was schreiben, worum es bei der Tochter gehen könnte. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 16.11.2020 um 19:20:27
Ich habe gesschrieben das ich Antrag auf Verlaengerung mit geschickt habe der dem Brief beilag. Problem dabei ist nur das Meldebehoerde neu ist seid August und das ich getrennt lebend der verheiratet habe ankreuzen muessen. Ich habe getrennt genommen obwohl ich noch verheiratet bin. In der Stellungnahme schrieb ich was ich mache und vor habe zu machen. Ich kann nur das angeben was ich momentan weiss
[edit]Folgepost eingefügt:[/edit] Auf dem Antrag wird nicht nach Voraussetzungen gefragt |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 16.11.2020 um 19:33:50 Natasha schrieb am 16.11.2020 um 19:28:25:
Die Voraussetzungen stehen im Gesetz. Darauf musst Du Dich in Deiner Antwort beziehen. Es gibt drei Bedingungen, Du musst eine erfüllen und das in Deiner Antwort nachweisen. 1) Ihr habt in Deutschland als Ehepaar länger als 3 Jahre zusammengelebt. 2) Das Zusammenleben war für Dich nicht länger zumutbar, so dass Du Dich vor Ablauf von 3 Jahren trennen musstest. Das ist vor allem bei Gewalt der Fall (Belege vom Krankenhaus beilegen). 3) Du konntest nicht drei Jahre zusammenleben, weil Dein Mann gestorben ist. Wenn Du keine der drei Bedingungen erfüllt, muss die Ausländerbehörde ablehnen. |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 16.11.2020 um 19:42:53
Ok ich habe keine der drei Vorausetzungen und Ausbildungsplatz auch noch nicht. Ich werde sehen was kommt und werde berichten. Ausser meinem b2 Kurs und Tochter in Schule aber auch nicht relevante Klasse habe ich nichts.
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 14.12.2020 um 18:48:41
Ich habe heute angerufen, das Auslaenderamt sagte mir das die Entscheidung noch etwas 2 Wochen dauert. Das klingt doch gut oder? Sollten sie ablehnen ginge es doch viel schneller?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von uwe1122 am 14.12.2020 um 19:57:42 Natasha schrieb am 14.12.2020 um 18:48:41:
Die Bearbeitungszeit hat normalerweise nichts mit einen positiven oder negativen Ergebnis zu tun. Die Anträge werden abgearbeitet,und Du bist erst in ca. 2 Wochen an der Reihe. Gruß Uwe |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 14.12.2020 um 20:11:15
Uwe hallo, wird er nicht direkt abgelehnt wenn was Fehler hat oder nicht geht?
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von uwe1122 am 14.12.2020 um 20:17:53
Wir wissen doch gar nicht ob überhaupt schon jemand den Antrag bearbeitet hat.
Wie schon geschrieben,aus einer Bearbeitungsdauer kann man keine Schlüsse auf die Entscheidung ziehen. Gruß Uwe |
Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von Natasha am 08.02.2021 um 19:36:14
Ich bin hier und ich bleibe hier zumindest fuer ein Jahr. Aussicht auf Ausbildung oder B2 Kurs reicht aus :))) Alle Gesetze stimmen nicht Auslaenderamt entscheidet wie es will. Habe Aufenthalt wegen Ausbildung :))
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Titel: Re: Hallo ich bin neu Hier Beitrag von reinhard am 08.02.2021 um 23:24:34
Das kann die Ausländerbehörde so machen. Schön, dass Du bei uns bleibst!
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