T.P.2013 schrieb am 08.02.2021 um 18:13:41:Doch, doch, in diesem Kontext ist die Aussage von Alana völlig zutreffend.
im *Ergebnis* ist es zutreffend,
aber eben nicht aufgrund von §27.3.1.
nach §27.3.1 wäre das richtig (in gelb):
""Sollte er, der Exmann, nach dem Ehegattennachzug nicht mehr in der Lage sein, dir den gerichtlich festgelegten Unterhalt zu zahlen, und
solltest du sollte
er deshalb
für die Unterhaltszahlung auf Sozialleistungen angewiesen sein, kann das die Erlaubnis zum Ehegattennachzug der neuen Ehefrau zum ausländischen Ex-Mann verhindern.""
Dummerweise wird er, der Exmann, zu dem der Nachzug stattfinden soll, kaum Leisutngen nach
SGB II oder XII erhalten, um aus diesen Leistungen den Unterhalt zahlen zu können. Das wäre mir komplett neu, dass man diese Lesitungen erhalten kann, um für den Unterhalt von Dritten sorgen zu können. Ein
Anspruch auf
SGB II oder XII für Unterhalt von Dritten existiert m.W. nicht
... ich lasse mich aber eines Bessren belehren, dann aber mit Zitat (Zitate sind wörtlich) und Quelle; bitte nicht mit Interpretationen.
Mir genügt auch nur ein Fall, in dem Person A einen Aspruch auf
SGB II oder XII hat, um davon Unterhalt an eine haushaltsfremde Person B zahlen zu können.
Meines Wissens erhält man Sozialhilfe nur, wenn man selber (und nicht Dritte, schon gar nicht Haushaltsfremde) darauf angewiesen ist.
Vergesst den 27.3.1, der ist verkorkst.
Es wird den Fall geben, dass Person A zum Unterhalt verpflichtet ist, diesen Unterhalt aus seinem Einkommen zahlen kann, ihm dann selber aber zu wenig zum Leben bleibt und er dann für seinen eigenen Unterhalt auf Sozialhilfe angweisen ist; aber nach der Wortlaut dieses Pragragraphen ist dieser FAll nicht abgedeckt.
... ist m.E. auch unnötig, da dann in diesem Fall (hier: Person A ist Ausländer) der
LU schlicht nicht gesichert ist, und schon alleine deswegen der Nachzug scheitern wird.
Wäre Person A Deutscher (keine
LU Sicherung nötig) "könnte" man weiterstreiten -- muss aber nicht sein, da dann eben wieder greift: Sozialhilfe für die Person A ja, aber er wird keine bekommen, um aus der Sozialhilfe Dritten Unterhalt zahlen zu können.