*Normalerweise* kann sie in D nur dann eine
AE bekommen, wenn sie mit entsprechendem Visum einreist. In Eurem Fall ist das ein
FZF Visum nach §28. Ein Visum bekommt man aber nur im Ausland.
Einreisen mit einem Schengenvisum sind nur vorübergehend und erfordern eine Ausreise.
Normalerweise und nach den Buchstaben des Gesetzes.
Ob Eure
ABH anderslautende Möglichkeiten in der Krise hat, weiss ich nicht.
Eine Idee:
Oben gesagtes gilt für Deutschland (dem Land deiner Staatsangehörigkeit) aber nicht in anderen EU-Ländern. Da gilt dann die EU-Richtlinie.
Wenn du dich damit anfreunden kannst, in einem anderen Land der EU (Üsterreich, Italien, F ... egal) mit ihr zu leben, dann übst du in diesem Land deine Freizügigkeit aus und deine Frau mit Dir, sie bekommt dort auf Antrag eine Freizügigkeitskarte, Ihr Aufenthalt dort ist und bleibt legal.
Aber eben nur, wenn du dich anfreunden kannst, nach China in einem anderen EU Land zu leben,
Es sei denn, du hast neben der detuschen noch eine andere EU-Staatsangehörigkeit, dann *könnte* es sein, dass du auch in D Freizügigkeit geniesst und Deine Frau mit dir.
lottchen schrieb am 03.06.2020 um 15:25:48:Ist Deine Frau noch in Shanghai gemeldet? Oder hat sie einen Wohnsitz in China?
welche Relevanz hätte das?