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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
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Beitrag begonnen von Frudel am 03.06.2020 um 15:11:25

Titel: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Frudel am 03.06.2020 um 15:11:25
Hallo,

kurz und knapp folgendes Problem, evtl hat ja noch jemand eine Idee:

- Ich, seit 2009 eigentlich in Shanghai lebend und Arbeitend
- Verheiratet mit Chinesin
- Haben China im Januar wegen Corona verlassen, erst über Thailand dann nach Deutschland
- Mit dem Ausländer-Ban ist meine Arbeitsgenehmigung zwischenzeitlich ausgelaufen für China, genauso wie meine Residency Permit
- Arbeitsstelle und Wohung wurden in Shanghai aufgelöst da ich nicht wieder einreisen kann.
- Frau ist mit mir hier mit einem momentan bis 31.6 verlängerten Schengenvisums

Wir würden jetzt gerne hier in Deutschland bleiben da wir bzw. ich nicht mehr zurück kann momentan und auch nicht will. Hab bereits auch einen Job und Unterkunft hier gefunden.
Wir haben sämtliche Dokumente wie Heiratsurkunde etc mit uns aber die Ausländerbehörde sagt dass Familienzusammenführung nur über die Botschaft in Shanghai möglich wäre. Also angeblich müsste meine Frau zurück, dann dort die Unterlagen abgeben und dann würden die zu unserer Ausländerbehörde zur Prüfung geschickt.

Ich verstehe ja generell den Sinn dieser Regel aber in Corona Zeiten ist das doch alles fern ab von jeglicher Realität, vor allem weil es noch nicht einmal für meine Frau irgendwelche Flüge gibt und selbst wenn es total unklar wäre, ob und wann sie dann ihr Visum kriegen würde. Die aktuellen Flugbeschränkungen sollen wohl bis mindestens Oktober aufrecht gehalten werden und das auch nur wenn nicht im Herbst sich Corona Lage verschlechtert wieder. Also aus meiner Sicht ist es etwas illusorisch wie man jetzt den "regulären" Weg beschreiten könnte...

Hat jemend evtl. noch eine Idee was man jetzt tun könnte? Ich hab aus Verzweiflung schon bereits versucht das BMI zu kontaktieren, weil die von der ALB meinten ohne Weisung vom BMI könnten sie da nichts machen :)

Viele Grüße,
Frudel

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von lottchen am 03.06.2020 um 15:25:48
Ist Deine Frau noch in Shanghai gemeldet? Oder hat sie einen Wohnsitz in China?

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Frudel am 03.06.2020 um 19:05:58
Hallo,
ja sie ist regulär in Shanghai gemeldet und ist hier in Deutschland nur mit einem (verlängerten) Schengenvisum. Ohne "richtiges" nationales Visum kann sie sich hier auch nicht melden wohl.
Ich war bisher auch in China gemeldet und in Deutschland abgemeldet, das musste jetzt allerdings geändert werden und ich bin seit März wieder in Deutschland gemeldet...

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von BRADE3J am 03.06.2020 um 21:22:51
Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen. Aber kann dir nur sagen, dass das mit den Flügen über einen großen Teich nicht einfach ist.

Das habe ich selbst erlebt. Ging viel Zeit und Geld drauf, bis meine Frau nach Deutschland endlich fliegen konnte ( Flug verschoben, abgesagt, neue Fluggesellschaft gebucht und wieder Termin verschoben) Vom Flugort ganz zu schweigen.  Ich würde mich da auf keine Airline mehr verlassen. Auch war es nicht super. Beim Abflug wurde kontrolliert ob die Einreise nach D stattfinden darf.
Zuerst beim Einsteigen die Airline und deren Personal, dann die Behörden im Ausland. Das war Ok laut dt. Botschaft und die Reise sollte kein Problem sein.
In D am Flughafen angekommen, sollte sie zuerst wieder zurückgeschickt werden und es hat eine Stunde gedauert bis trotz aller vorhandenen Papiere die Einreise dann unter Auflage 2 Wochen Quarantäne  doch bewilligt wurde. Da wurden dann noch mal 1 Stunde im separaten Raum verbracht und alles überprüft was davor schon 3 Mal überprüft wurde.

Das ganze Reisen der Lebenspartnerin hat Zeit, Geld und Nerven gekostet....

Nur weil ein Ticket erfolgreich gebucht und bezahlt wird, heißt das noch lange nicht, dass der Flug auch so stattfinden wird.

Zurückfliegen sollte die letze Option sein. Die kann doch auch Zeit und Nerven und vor allem einiges an Geld kosten. Wenn die Airline pleite macht, bekommst auch nicht dem den Flugpreis zurück, Recht hin, Recht her... Selbst erlebt... Da gibt es viele andere, deren Forderungen  erstranging abgesichert sind.

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von erne am 04.06.2020 um 00:07:30
*Normalerweise* kann sie in D nur dann eine AE bekommen, wenn sie mit entsprechendem Visum einreist. In Eurem Fall ist das ein FZF Visum nach §28. Ein Visum bekommt man aber nur im Ausland.
Einreisen mit einem Schengenvisum sind nur vorübergehend und erfordern eine Ausreise.
Normalerweise und nach den Buchstaben des Gesetzes.
Ob Eure ABH anderslautende Möglichkeiten in der Krise hat, weiss ich nicht.

Eine Idee:
Oben gesagtes gilt für Deutschland (dem Land deiner Staatsangehörigkeit) aber nicht in anderen EU-Ländern. Da gilt dann die EU-Richtlinie.
Wenn du dich damit anfreunden kannst, in einem anderen Land der EU (Üsterreich, Italien, F ... egal) mit ihr zu leben, dann übst du in diesem Land deine Freizügigkeit aus und deine Frau mit Dir, sie bekommt dort auf Antrag eine Freizügigkeitskarte, Ihr Aufenthalt dort ist und bleibt legal.
Aber eben nur, wenn du dich anfreunden kannst, nach China in einem anderen EU Land zu leben,

Es sei denn, du hast neben der detuschen noch eine andere EU-Staatsangehörigkeit, dann *könnte* es sein, dass du auch in D Freizügigkeit geniesst und Deine Frau mit dir.


lottchen schrieb am 03.06.2020 um 15:25:48:
Ist Deine Frau noch in Shanghai gemeldet? Oder hat sie einen Wohnsitz in China?

welche Relevanz hätte das?

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von nixwissen am 04.06.2020 um 03:06:31
Moin,

Ich glaube den Beitrag von BRADE3J kann man wohl ignorieren.
Keine Ahnung welchen Umweg er über irgendeinen großen Teich nach Shanghai nehmen würde...

Meine Infos müssen nicht mehr topaktuell sein, teils wenige Wochen alt:
Air China fliegt aber die haben alle Agenturen in D wohl ausgeschlossen. Vielleicht kann Deine Frau in China buchen.
Mit Turkish Airlines soll es auch direkt (nach Mainland) gehen.
Auf jeden Fall geht es über HK aber da müsste sie auch bei Transit 2 Wochen in Quarantäne.

Und alle Flüge wenn halbwegs zeitnah sind schweineteuer. Man liest von 3k€ für Economy direkt nach Mainland. Einfach.

Mein Chef ist in BJ in unserer (seiner) Fabrik, der hat RP und alles und solange er da bleibt, verfällt das nicht. Verlässt er Mainland auch nur in Richtung HK (wo er eigentlich wohnt), ist das alles aber weg wie bei Dir. Er würde erstmal (vermutlich dieses Jahr nicht mehr) nicht mehr nach BJ kommen. Die Familie könnte nach BJ kommen aber die Kinder gehen in HK zur Schule und mit den ganzen Quarantänen (auch in BJ 2 Wochen) ist das alles keine Option.

Versuche nochmal mit der ABH zu reden. Mit ganz viel Glück gibt es eine AE oder zumindest einen Aufschub, vielleicht eine Fiktionsbescheinigung. Da werden momentan einige Ausnahmen gemacht aber das ist überall anders. Und es ist nunmal nicht unmöglich, jetzt nach Shanghai zu kommen. Extrem teuer und Quarantäne in HK beim Transit bedeutet leider noch lange nicht, daß das automatisch unzumutbar wäre. Wartezeit in SH bis die Botschaft wieder handlungsfähig ist auch nicht.

Gruß,
Norbert


Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von greenock am 04.06.2020 um 08:56:46

nixwissen schrieb am 04.06.2020 um 03:06:31:
Moin,




Air China fliegt aber die haben alle Agenturen in D wohl ausgeschlossen. Vielleicht kann Deine Frau in China buchen.
Mit Turkish Airlines soll es auch direkt (nach Mainland) gehen.
Auf jeden Fall geht es über HK aber da müsste sie auch bei Transit 2 Wochen in Quarantäne.


CA fliegt 1mal die Woche nach Shanghai (Samstags).
HK erlaubt keinen Transit, auch nicht für Festlandchinesen.
Dies soll zwar demnächst gelockert werden, aber im Moment geht es nicht.

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Frudel am 04.06.2020 um 13:52:34
Hallo danke für die Hilfe,

ja ich werde noch mal mit der ALB versuchen zu reden, aber bisher hatte ich immer die Antwort erhalten dass eine Familienzusammenführung nur über die Auslandsvertretung möglich ist.

Flüge sind aber nicht zu kriegen zur Zeit und wohl bis Oktober. Zumindest nach meinem Erkenntnisstand. Das Leben in einem anderen EU-Staat kommt leider nicht in Frage in unserem Fall, es müsste schon hier sein weil ich nur hier Zugriff auf Wohnung und Arbeit hätte momentan...

Bleibt anscheinend nichts anderes übrig als auf ein Wunder zu hoffen... :'(

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von T.P.2013 am 04.06.2020 um 17:57:27

Frudel schrieb am 04.06.2020 um 13:52:34:
aber bisher hatte ich immer die Antwort erhalten dass eine Familienzusammenführung nur über die Auslandsvertretung möglich ist.


Das ist ja grundsätzlich auch völlig zutreffend.
Aber eben wegen der bekannten Situation gibt es zur Zeit eben die Freifahrt bis zum 30.06. und es besteht eine reelle Chance, bei Schilderung der Schwierigkeiten bei direkter Kommunikation mit der ABH, für den jeweiligen Einzelfall ggf. eine zumindest zeitlich befristete Ausnahmeregelung zu treffen, wie in #5 beschrieben, bis das reguläre Verfahren tatsächlich wieder möglich sein wird.

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Frudel am 14.06.2020 um 22:03:32
Hallo,

vielen Dank noch einmal für eure zahlreiche Antworten und ich wollte mal ein Update posten: Mittlerweile scheint ein wenig Bewegung in die Sache gekommen zu sein. Die ALB akzeptiert, dass momentan die Rückreisemöglichkeiten beschränkt sind. Falls deshalb bis zum 30.6 keine Ausreise möglich sein sollte würde meine Frau wohl zur Not eine Duldung erhalten, da sollte ich mir keine Sorgen machen.
Ausserdem prüfen sie jetzt unsere Unterlagen (Heiratsurkunde, A1 Test, Gehaltsabrechnungen und Mietvertrag) und wollen sich dann überlegen wenn ein klarer Anspruch auf Familienzusammenführung besteht würden sie evtl. das auch von hier aus akzeptieren. Mal sehen :)

Ich mach mir ein wenig Sorgen, weil ich auf Grund der aktuellen Situation und wir nicht wussten wie es weitergeht erst einmal nur einen Minijob vorweisen kann, weil ich ja garnicht wusste ob wir überhaupt bleiben können. Aber ich hab irgendwie gelesen dass es bei Nachzug zu Deutschen Staatsbürgern wohl auch nicht so wichtig wäre, solange man keine öffentlichen Gelder bezieht? Ist halt die Frage ob wenn sie von hier aus den Antrag akzeptieren, das ebenfalls so ist, weil das ja quasi auf Kulanz ginge...

Viele Grüße,
Frudel

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von nixwissen am 14.06.2020 um 22:06:15
Moin,

Dein oder Euer Einkommen ist vollkommen egal bei der FZF zum Deutschen.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Frudel am 14.06.2020 um 22:11:05
Hallo,

ok danke für deine Antwort, nur komisch dass die ALB das dann angefordert hat, wenn das egal ist :)

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Alacrity am 15.06.2020 um 01:34:05
Wenn ihr arm genug seid, müsst ihr die Gebühren nicht zahlen, sonst kostet die AE um die 100 Euro.

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Frudel am 15.06.2020 um 17:06:34
Das wäre ja krass wenn das wirklich nur deshalb wäre  :o
Jetzt wollten sie noch einmal Bescheinigung dass wir umsonst bei meiner Mutter wohnen können und KV Nachweis für mich uns meine Frau. Aber noch keine Ansage ob sie das genehmigen oder nicht, aber sie scheinen an irgendetwas zu arbeiten :)
Wäre echt top wenn das alles klappt...

Greets,
Frudel

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von nixwissen am 15.06.2020 um 17:16:09
Moin,

Ich war nicht sicher, ob das wegen der Gebühren bei der AE auch gilt und nicht nur bei der Befreiung vom EFZ beim OLG. Daher hatte ich das nicht erwähnt.
Für die Entscheidung spielt es aber keine Rolle.
Was die Wohnung angeht: Ich kenne es so, daß man nicht obdachlos sein darf. Irgendeine Wohnstatt reicht. Bei der Frage nach der KV scheiden sich regelmässig die Geister. Wenn Du das hinbekommst, würde ich das in diesem Fall nicht weiter diskutieren. Braucht sie ja sowieso.
Die Fragen danach würde ich bei aller Vorsicht aber auch eher positiv bewerten.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von nixwissen am 15.06.2020 um 18:30:38
Nachtrag:

Normalerweise sspielen viele Dinge beim Zuzug zum Deutschen keine Rolle.
Die AE gibt es aber nicht, weil sie mit dem falschen Visum eingereist ist.
Das hattet ihr weder so geplant, noch hättet Ihr das unter normalen Umständen nötig gehabt.
Nun halte ich es für nicht abwegig, daß die ABHen von welcher Instanz auch immer einen erweiterten Spielraum bekommen, in genau solchen Fällen eben doch die AE zu erteilen.
Wenn also ansonsten absolut alles passt und die FZF sonst eine reine Formalität gewesen wäre, ev. sogar selbst wenn Du Ausländer wärest.
Hier würde ich also ausnahmsweise mal alles beibringen was gefragt wird und was Ihr beibringen könnt.
Sie hat keinen Anspruch darauf und jede Kleinigkeit die positiv aussieht kann vielleicht helfen bei der Entscheidung in dieser Ausnahmesituation.
Nur meine persönliche Einschätzung.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Frudel am 15.06.2020 um 19:16:24
Hallo,

ja eben, das denke ich auch. Im Endeffekt läut das ja quasi auf Kulanz im Rahmen der momentanen Situation. Deshalb werde ich sofern ich liefern kann alles vorzeigen was von mir verlangt wird...

Mittlerweile war das:
- Heiratsurkunden (deutsch und chin.)
- Mietbescheinigung
- Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate
- Versicherungsbestätigung von mir und meiner Frau

Wüsste jetzt auch nicht was man noch anfragen könnet :)

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von nixwissen am 15.06.2020 um 19:20:24
Moin,

Klingt gut.
Für's Archiv: Bis auf die HU wäre der Rest bei einer normalen FZF nicht nötig!
Hoffentlich hilft es, wäre angesichts der ganzen anderen Ausnahmen die momentan gemacht werden nur fair.
Berichte bitte weiter!

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von erne am 15.06.2020 um 23:27:52

nixwissen schrieb am 15.06.2020 um 17:16:09:
Was die Wohnung angeht: Ich kenne es so, daß man nicht obdachlos sein darf.


ich bin zwar auch geneigt, diese Ansicht zu habe, aber tatsächlich dürfte das kein Grund sein, die AE abzulehnen.
Eine (mindestens zukünftige, geplante) Meldeadresse müsst ihr aber angeben, damit genau diese ABH überhaupt zuständig wird.
Mietvertrag spielt keine Rolle, und auch die nicht Größe der Wohnung ... es kann auch die Couch bei Freunden sein.


nixwissen schrieb am 15.06.2020 um 17:16:09:
Bei der Frage nach der KV scheiden sich regelmässig die Geister. 

eigentlich nicht (ausser bei einigen ABHs, die ihre Kompetenzen selbst ausserhalb des Gesetzrahmens erweitern) ... KV gehört zum LU und dieser ist nicht relevant beim Zuzug zu einem Deutschen Staatsangehörigen.

Dass es eine KV Plficht gibt, ist eine andere Sache ... die ABH braucht das aber nicht zu interessieren


Frudel schrieb am 15.06.2020 um 19:16:24:
Deshalb werde ich sofern ich liefern kann alles vorzeigen was von mir verlangt wird...

würde ich in deiner Situation auch machen, schliessliche beantragt ihr eine AE, auf die kein Anrecht besteht ... ganz im Gegenteil, die ABH sollte sie in "Normalsituation" ablehnen.


Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Frudel am 06.07.2020 um 11:48:23
Hallo,

wie versprochen hier das Update:

Alles hat geklappt und die ALB hat uns letzte Woche die Familienzusammenführung aus Deutschland heraus genehmigt. Voraussetzung war lediglich gewesen dass meine Frau in die Familienversicherung von mir aufgenommen wird. Die Versicherung wollte erst nicht, weil ich für meine Frau keinen Wohnsitz hier angemeldet hatte (weil sie ja ein Schengenvisum hatte). Bin dann aber einfach zur Gemeinde und hab sie angemeldet was interessanterweise ohne Probleme ging und damit konnte sie dann die Familienversicherung beantragt werden.

Meine Frau hat jetzt eine Fiktionsbescheinigung für 1 Jahr und kann danach dann wohl um 2 Jahre verlängern :)

Mfg,
Frudel

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von reinhard am 06.07.2020 um 11:53:31
Dann musst Du noch klären, wofür die Fiktionsbescheinigung gegeben wurde. Das ist ja nur die Verlängerung des Besuchsvisums. Ist die Entscheidung für einen Aufenthaltstitel noch offen? Oder mündlich zugesagt, nur die schriftliche Bestätigung fehlt noch?

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von nixwissen am 06.07.2020 um 12:17:26
Moin,

Ich denke "Fiktionsbescheinigung für 1 Jahr und kann danach dann wohl um 2 Jahre verlängern" ist so nicht korrekt.
"die Familienzusammenführung aus Deutschland heraus genehmigt" klingt danach, daß jetzt nur noch die Karte gemacht wird und sie schon die AE hat.
Daß die KV gefordert wurde ist nicht korrekt, daß die KV aber die Anmeldung forderte wohl schon. Daß sie sich mit Schengenvisum anmelden konnte hätte nicht funktionieren dürfen.

Verrückte Zeiten aber wenn's nun geklappt hat - Glückwunsch!
Vielleicht ein Zeichen für alle in so einer Situation, nichts unversucht zu lassen aber auch selbst nicht auf irgendwas zu pochen. Alle müssen Fünfe gerade sein lassen um solche Probleme zu lösen.
Die KV hätte nicht gefordert werden dürfen aber die ganze FZF mit Schengenvisum hätte auch nicht funktionieren dürfen.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Saxonicus am 06.07.2020 um 14:15:31

reinhard schrieb am 06.07.2020 um 11:53:31:
Dann musst Du noch klären, wofür die Fiktionsbescheinigung gegeben wurde. Das ist ja nur die Verlängerung des Besuchsvisums. Ist die Entscheidung für einen Aufenthaltstitel noch offen?

Für mich ist es durchaus vorstellbar, dass die ABH nach abklingen der Corona-Pandemie, eine normale Visumsbeantragung im Herkunftsland einfordert.

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Bayraqiano am 06.07.2020 um 14:50:11

nixwissen schrieb am 06.07.2020 um 12:17:26:
aber die ganze FZF mit Schengenvisum hätte auch nicht funktionieren dürfen.


Die aktuelle Situation macht es aber möglich. Anträge aufgrund von Schengenvisa werden ja i.d.R schon deshalb abgelehnt, weil die Betroffenen dieses Visum unter falschen Angaben erhalten und einen Nachentschluss auch oft nicht plausibel belegen können (Arg.: Falschangaben - Ausweisungsgrund - mangelnde Voraussetzung für den erforderlichen Anspruch).

Diese Linie ist in der aktuellen Situation schwierig aufrechtzuerhalten, denn wer sich bereits mit Schengenvisum hier aufhielt wird den Lockdown so nicht vorausgesehen haben können. Man wird den von den COVID-Schengen-VO erfassten Personen i.d.R keine Falschangaben im Visumverfahren vorwerfen können. Liegt wie hier ein Anspruch vor, kann das Ermessen auch positiv ausgeübt werden.

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von lottchen am 06.07.2020 um 14:55:39

schrieb am 06.07.2020 um 14:50:11:
Liegt wie hier ein Anspruch vor, kann das Ermessen auch positiv ausgeübt werden.


Wenn das der Fall ist müsste die Frau dann aber zeitnah eine AE bekommen und nicht das nächste Jahr / die nächsten Jahre mit einer  Fiktionsbescheinigung leben, oder? Mir ist nicht ganz klar, was die genannte "Fiktionsbescheinigung für 1 Jahr" in diesem Zusammenhang sein soll.

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Bayraqiano am 06.07.2020 um 15:01:15
Dazu wird sich der TS sicher noch äußern. Der Kontext spricht aber für eine einjährige AE deren Erteilung durch ein formloses Schreiben der ABH bestätigt wurde.


Frudel schrieb am 14.06.2020 um 22:03:32:
Ausserdem prüfen sie jetzt unsere Unterlagen (Heiratsurkunde, A1 Test, Gehaltsabrechnungen und Mietvertrag) und wollen sich dann überlegen wenn ein klarer Anspruch auf Familienzusammenführung besteht würden sie evtl. das auch von hier aus akzeptieren


Diese Aussage lässt zumindest darauf schließen, dass hier vom Visumverfahren nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1  AufenthG (Anspruch) abgesehen wurde. Die Prüfung des LU war hier ausnahmesweise auch zulässig, da ohne gesicherten LU kein strikter Anspruch sondern lediglich ein Regelanspruch besteht.

Bei einem Regelanspruch kann nur noch vom Visumverfahren abgesehen werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG).

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Frudel am 06.07.2020 um 18:03:30
Hallo,

sorry das war wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Also wir haben direkt bei dem Termin bei der ALB eine Fiktionsbescheinigung ausgedruckt bekommen. Und dann soll wohl in 4-6 Wochen etwas per Post aus Berlin kommen. Sie meinten es wäre so etwas wie eine Scheckkarte, vergleichbar mit einem neuen Personalausweis. Das wird dann wohl die Aufenthaltserlaubnis sein nehm ich an.

Also zumindest wurde mir zugesichert, dass die Familienzusammenführung jetzt geklappt hat und sie bis nächstes Jahr bleiben kann und dann auf 2 Jahre verlängern kann und danach mögliche Einbürgerung.
Ansonsten müssen wir wohl nichts machen, weder sich regelmäßig dort melden noch an irgendwelchen Integrationskursen teilnehmen (weil die momentan nicht stattfinden).

Viele Grüße,
Frudel

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Frudel am 06.07.2020 um 18:06:43
Und bzgl der Anmeldung ihres Wohnsitzes:
Ich hatte um ehrlich zu sein gar nicht versucht sie vorher anzumelden weil ich dachte dass das nicht funktioniert kann dass sie mit einem Schengenvisum hier ihren Erstwohnsitz anmelden kann. Die von der ALB meinten aber ich könnte das machen und bei der Gemeinde haben sie dann auch nicht großartig weiter gefragt. Das war dann eben für die Versicherung wichtig, weil sie nur über mich familienversichert ist wenn sie ihren Erstwohnsitz hier hat.

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Bayraqiano am 06.07.2020 um 18:16:33
Die Karte ist die Aufenthaltserlaubnis.

Könntest du kurz mitteilen, welches Feld auf der Fiktionsbescheinigung angekreuzt wurde? Ich habe eine Vermutung und möchte wissen, ob ich damit richtig liege.

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Frudel am 06.07.2020 um 18:23:26
Hallo,

ich hatte selber noch garnicht so genau reingeschaut :) Also angekreuzt ist: "Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag gilt (X) der Aufenthaltstitel als fortbestehend ($81 Abs 4 AufenthG.)
Hinten steht noch "Erwerbstätigkeit erlaubt. Die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland ist gestattet"
Ansonsten ist die Bescheinigung gültig bis 02-01-2021

Lass es mich wissen wenn es da was zu beachten gibt, ich bin ja noch Frischling in diesem Bereich :)

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von reinhard am 06.07.2020 um 18:25:40

Frudel schrieb am 06.07.2020 um 18:23:26:
Hallo,

ich hatte selber noch garnicht so genau reingeschaut :) Also angekreuzt ist: "Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag gilt (X) der Aufenthaltstitel als fortbestehend ($81 Abs 4 AufenthG.)
Hinten steht noch "Erwerbstätigkeit erlaubt. Die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland ist gestattet"


Das sieht so aus, als wäre die Aufenthaltserlaubnis klar, nur die Karte muss noch gedruckt werden.

Wäre es eine reine Verlängerung des Besuchsvisums, wäre die Erwerbstätigkeit verboten. Sie kann sich also entspannen, es läuft gut.

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Bayraqiano am 06.07.2020 um 18:31:41

Frudel schrieb am 06.07.2020 um 18:23:26:
"Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag gilt (X) der Aufenthaltstitel als fortbestehend ($81 Abs 4 AufenthG.)
Hinten steht noch "Erwerbstätigkeit erlaubt. Die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland ist gestattet"


Ohje, das ist natürlich völlig falsch. Bei einem Schengenvisum darf das so nicht passieren, weder löst ein Antrag auf eine AE die Wirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG aus, noch darf die Erwerbstätigkeit gestattet werden.

Aber es ist ein Fehler zu euren Gunsten. Also vernachlässigbar. Bis die Karte in 4-6 Wochen da ist würde ich aber von unnötigen Auslandsreisen abraten.

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Frudel am 06.07.2020 um 18:48:22
Hallo, naja also "falsch" ist vermutlich nicht ganz zutreffend, ich denke sie waren zum Glück kooperationsbereit und haben jetzt versucht ne Lösung zu finden die die Umstände berücksichtigt.

Ich muss sagen dass ich bisher bei jeglichen Kontakt zu unserer ALB sehr zufrieden war, man wusste immer was man zu machen hatte und man hatte das Gefühl dass auf einen Individuell eingegangen wurde. Ich kann sagen dass ich nach 10 Jahren in China und den Kontakt mit den Behörden dort das sehr zu schätzen gelernt habe...

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus (wegen Corona)
Beitrag von Bayraqiano am 06.07.2020 um 18:58:23

Frudel schrieb am 06.07.2020 um 18:48:22:
Hallo, naja also "falsch" ist vermutlich nicht ganz zutreffend, ich denke sie waren zum Glück kooperationsbereit und haben jetzt versucht ne Lösung zu finden die die Umstände berücksichtigt.


Bei der Frage des Visumsverfahrens wurde juristisch sauber gearbeitet und ist zu einem vertretbaren Ergebnis gekommen, keine Frage. Hier muss man die ABH loben.

Die FB haben sie aber dennoch fehlerhaft aussgestellt. Ich wollte nicht gleich rechtswidrig sagen, aber es ist so. Der Wortlaut des § 81 Abs. 4 AufenthG lautet nämlich:

Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. Dies gilt nicht für ein Visum nach § 6 Absatz 1. [Anmerkung: § 6 Abs. 1 = Schengenvisum] [......]

Da Inhaber eines Schengenvisum durch die RVO bis zum 30.09.2020 von der Erfordernis des Besitzes eines Aufenthaltstitels befreit sind, löst ein Antrag auf eine AE meiner Meinung nach die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG. Absatz 4 kann hingegen nicht einschlägig sein.

Das ist aber ein Nebenschauplatz.

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