nixwissen schrieb am 15.06.2020 um 17:16:09:Was die Wohnung angeht: Ich kenne es so, daß man nicht obdachlos sein darf.
ich bin zwar auch geneigt, diese Ansicht zu habe, aber tatsächlich dürfte das kein Grund sein, die
AE abzulehnen.
Eine (mindestens zukünftige, geplante) Meldeadresse müsst ihr aber angeben, damit genau diese
ABH überhaupt zuständig wird.
Mietvertrag spielt keine Rolle, und auch die nicht Größe der Wohnung ... es kann auch die Couch bei Freunden sein.
nixwissen schrieb am 15.06.2020 um 17:16:09:Bei der Frage nach der
KV scheiden sich regelmässig die Geister.
eigentlich nicht (ausser bei einigen ABHs, die ihre Kompetenzen selbst ausserhalb des Gesetzrahmens erweitern) ...
KV gehört zum
LU und dieser ist nicht relevant beim Zuzug zu einem Deutschen Staatsangehörigen.
Dass es eine
KV Plficht gibt, ist eine andere Sache ... die
ABH braucht das aber nicht zu interessieren
Frudel schrieb am 15.06.2020 um 19:16:24:Deshalb werde ich sofern ich liefern kann alles vorzeigen was von mir verlangt wird...
würde ich in deiner Situation auch machen, schliessliche beantragt ihr eine
AE, auf die kein Anrecht besteht ... ganz im Gegenteil, die
ABH sollte sie in "Normalsituation" ablehnen.