al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:Heiraten geht nicht. Sie ist noch verheiratet und die anullierung läuft noch.
Ok, wusste ich ja nicht und auch nicht das du auch noch verheiratet bist! Dann geht das nicht! Du weißt aber schon, dass ein Annullment 2 - 3 Jahre dauert und zwischen 2.500 und 4.000 € kostet? Dazu dürften ja auf dich auch noch Unterhaltsforderungen zu kommen...was eine Heirat weiter erschert!
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:Nen Job hat sie noch. Noch. Kann sein das sie irgendwann im April/Juni gefeuert wird weil die Firma die alten rauschmeißt um durch neue billigere zu ersetzen
Ja, dann macht das keinen Sinn diesen Job als Beweis anzugeben....denn der ist es nicht und wäre es auch nur für eine krze Urlaubszeit!
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:Wo kann ich die Regelungen zur
VE nachlesen?
Auf deiner
ABH / Website dieser...jeder Kreis hat etwas andere Einkommensgrenzen (Stadt / Land / Großstadt)...i.d.R. muss das Einkommen mind. 300 € über der Pfändungsgrenze liegen, in machen Kreisen auch deutlich höher!
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:Also wie viel Geld gebraucht wird? ... Ihr meint die
VE meiner Mutter würde reichen?
Sie hat ein bisschen Spargeld und durch Rente nen regelmäßiges Einkommen.
Nein, es wird nicht viel Geld gebraucht, sondern regelmäßiges pfändbares Einkommen. Hat die Mutter genug Rente (1.600 € / Monat) könnte es klappen
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:Zu Pfänden gäbs bei mir ne Menge. Habe Sachgüter in der Firma in höhe von ca 50.000€.
Nein, das reicht dem Amt nicht! Man braucht regelmäßiges Einkommen! Einige
ABH lassen sich auch auf ein Sperrkonto ein...aber auch da muss eine größere Summe vorhanden sein!
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:Anderes Thema. Sie sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit ich im Falle eines Falles nicht 10 Riesen fürs Krankenhaus zahlen muss? Oder ist das völlig sinnfrei?
Nein, sie muss eine AKV abschließen..ohne die Vorlage der Police gibt es überhaupt kein Visum!
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:Für SGBII Leistungen brauche ich doch nicht aufkommen, da sie ja kein Geld vom Jobcenter beziehen kann/will
Das weiß das Amt ja nicht...das Gesetz geht davon aus, dass sie illegal hier bleibt oder untertaucht und dann irgendwann abgeschoben wird....dafür ist die
VE da. Die deckelt alle diese Kosten und das ist schnell ein mittlerer 5- stelliger Betrag!
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:Wie hoch wären die Kosten/ Spargeld für die Philipina sodass keine
VE benötigt würde?
Die DAv Manila prüft die Kontoauszüge der letzten 18 Monate...also es macht keinen Sinn dort jetzt 5 -6.000 € zu parken, denn so viel kostet solch ein Urlaub! Auch will die DAV dann Unterlagen von Reisebüros sehen usw. vergiss das!