Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Schengenvisa für Filipina (Gelesen: 13.248 mal)
DerRalf
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 246

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #15 - 24.02.2020 um 14:57:17
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Wo kann ich die Regelungen zur VE nachlesen? Also wie viel Geld gebraucht wird?

Dazu habe ich dir eine PDF meiner zuständigen ABH angehängt.

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Ihr meint die VE meiner Mutter würde reichen?

Es ist vollkommen egal wer eine VE abgibt, solange diese Person leistungsfähig ist.
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Sie sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit ich im Falle eines Falles nicht 10 Riesen fürs Krankenhaus zahlen muss? Oder ist das völlig sinnfrei?

Nicht sinnfrei, sondern erforderlich. Ohne diese Versicherung kein Visum. Siehe Merkblatt der AV Manila https://manila.diplo.de/blob/1788672/3c016a7b2ac1f85cb0a107dc9b0fb1aa/besuchsvis...
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Wie hoch wären die Kosten/ Spargeld für die Philipina sodass keine VE benötigt würde? 

Ehrlich gesagt keine Ahnung. Dazu schweigt die AV Manila sich aus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #16 - 24.02.2020 um 15:06:24
 
Vielleicht sollte man auch mal ein wenig nachdenken, ob man die Internetbekanntschaft denn tatsächlich bereits so gut kennt, dass man ihr absolut vertraut und sich 100% sicher ist, dass sie auch tatsächlich wieder aus D freiwillig ausreisen wird wenn sie einmal hier ist. Denn dass die Mutter ggf. in den finanziellen Ruin getrieben wird sollte die Philippina nicht wieder ausreisen sondern untertauchen oder einen Asylantrag stellen o.ä. ist hoffentlich bekannt!?

Wenn man selber als Freund / Freundin eines Ausländers / einer Ausländerin eine VE abgibt ist das das eine (habe ich auch schon getan). Dann stehe ich aber auch allein dafür gerade wenn es schief geht. Wenn man selber keine VE abgeben kann und dafür ein Familienmitglied herhalten soll sollte man dann wenigstens so fair sein, der Mutter ausführlich zu erklären, wofür sie mit ihrer Unterschrift alles haftet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
al_bundy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 96

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Preuße
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #17 - 24.02.2020 um 15:11:50
 
Hallo,
vielen Dank. Bis auf das Merkblatt habe ich alles gelesen.
Inkl §66-68 des Aufenthaltsgesetzes.
Da sich das Gesetz über die Kosten tod schweigt, ist es da Ratsam ein Brief an die Ausländerbehörde zu senden sodass die das mal aufschlüsseln?

Ich vermute mal im Merkblatt wird auch nichts über die höhe stehen?! Das Merkblatt lese ich mir später mal durch.

Die Infos und Links haben bisher gut geholfen. Vielen Dank dafür.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #18 - 24.02.2020 um 15:18:41
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Heiraten geht nicht. Sie ist noch verheiratet und die anullierung läuft noch.


Ok, wusste ich ja nicht und auch nicht das du auch noch verheiratet bist! Dann geht das nicht! Du weißt aber schon, dass ein Annullment 2 - 3 Jahre dauert und zwischen 2.500 und 4.000 € kostet? Dazu dürften ja auf dich auch noch Unterhaltsforderungen zu kommen...was eine Heirat weiter erschert!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Nen Job hat sie noch. Noch. Kann sein das sie irgendwann im April/Juni gefeuert wird weil die Firma die alten rauschmeißt um durch neue billigere zu ersetzen

Ja, dann macht das keinen Sinn diesen Job als Beweis anzugeben....denn der ist es nicht und wäre es auch nur für eine krze Urlaubszeit!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Wo kann ich die Regelungen zur VE nachlesen? 

Auf deiner ABH / Website dieser...jeder Kreis hat etwas andere Einkommensgrenzen (Stadt / Land / Großstadt)...i.d.R. muss das Einkommen mind. 300 € über der Pfändungsgrenze liegen, in machen Kreisen auch deutlich höher!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Also wie viel Geld gebraucht wird? ... Ihr meint die VE meiner Mutter würde reichen?
Sie hat ein bisschen Spargeld und durch Rente nen regelmäßiges Einkommen.


Nein, es wird nicht viel Geld gebraucht, sondern regelmäßiges pfändbares Einkommen. Hat die Mutter genug Rente (1.600 € / Monat) könnte es klappen

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Zu Pfänden gäbs bei mir ne Menge. Habe Sachgüter in der Firma in höhe von ca 50.000€.


Nein, das reicht dem Amt nicht! Man braucht regelmäßiges Einkommen! Einige ABH lassen sich auch auf ein Sperrkonto ein...aber auch da muss eine größere Summe vorhanden sein!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Anderes Thema. Sie sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit ich im Falle eines Falles nicht 10 Riesen fürs Krankenhaus zahlen muss? Oder ist das völlig sinnfrei?


Nein, sie muss eine AKV abschließen..ohne die Vorlage der Police gibt es überhaupt kein Visum!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Für SGBII Leistungen brauche ich doch nicht aufkommen, da sie ja kein Geld vom Jobcenter beziehen kann/will


Das weiß das Amt ja nicht...das Gesetz geht davon aus, dass sie illegal hier bleibt oder untertaucht und dann irgendwann abgeschoben wird....dafür ist die VE da. Die deckelt alle diese Kosten und das ist schnell ein mittlerer 5- stelliger Betrag!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 14:32:24:
Wie hoch wären die Kosten/ Spargeld für die Philipina sodass keine VE benötigt würde? 


Die DAv Manila prüft die Kontoauszüge der letzten 18 Monate...also es macht keinen Sinn dort jetzt 5 -6.000 € zu parken, denn so viel kostet solch ein Urlaub! Auch will die DAV dann Unterlagen von Reisebüros sehen usw. vergiss das!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DerRalf
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 246

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #19 - 24.02.2020 um 15:18:53
 
Über die genaue Höhe wird dir keiner Auskunft geben können, weil auch die Ausgaben berücksichtigt werden müssen. Daher auch nur allgemeine Hinweise in dem Merkblatt. In München z.B. sind die Mieten wesentlich höher als in Mecklenburg-Vorpommern. Ist Unterhalt zu zahlen usw.? Das hat alles die ABH bei einer VE zu berücksichtigen. Daher kann kein Betrag genannt werden, da dies auf die persönlichen Umstände ankommt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #20 - 24.02.2020 um 15:21:47
 
Die Höhe des Einkommens um eine VE abgeben zu können bestimmt jede Stadt selber. Bei mir war es grob gesagt der HartzIV-Satz mal 2 (für mich und den Eingeladenen) plus Warmmiete meiner Wohnung. Ist man Kindern oder Ehepartnern unterhaltsverpflichtet muss das Einkommen dafür auch noch reichen.

Manche Städte erlauben statt des regelmäßigen Einkommmens auch die Vorlage eines Sparbuches über Summe X, welches gesperrt wird. Dafür dürften 2000-3000€ aber nicht reichen.

Einfach mal zu der Stelle in Deiner Stadt gehen, wo Du die VE abgeben kannst und Dich beraten lassen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
al_bundy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 96

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Preuße
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #21 - 24.02.2020 um 15:29:58
 
Also auch würde auch sagen das es das beste wäre mal bei meiner ABH vorzusprechen welche Voraussetzungen geschaffen werden müssten. Ich kann mir nicht vorstellen das es unmöglich ist eine Philipina nach Deutschland einzuladen die dort im Mittelstand lebt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DerRalf
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 246

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #22 - 24.02.2020 um 15:35:13
 
Die ABH hat keinen Einfluss auf das Schengenvisum. Sie wird nicht beteiligt. Von der ABH brauchst du nur die VE und da ist der ABH egal, welche Person du einlädst. Und neben der VE ist der AV wichtig, dass die Rückkehrbereitschaft glaubhaft gemacht wird. Und dies ist der häufigste Ablehnungsgrund. Ohne gute Argumentation zu dem Punkt Rückkehrbereitschaft kann man es vergessen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #23 - 24.02.2020 um 15:45:57
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 15:29:58:
Ich kann mir nicht vorstellen das es unmöglich ist eine Philipina nach Deutschland einzuladen die dort im Mittelstand lebt. 



Nein,geht alles aber eben bei der angedachten Konstellation mit Ablehnung von ca. 80 % + x! Es steht und fällt alles mit dem nachweis der Rückkehrwilligkeit und die ist meist extrem schwer....Kinder zählen nicht, Grundsücke und Häuser nur wenig, weil die kann man verkaufen auch vom Ausland...meist geht nur ein Top Job (und dann halt wieder nur die typische Urlaubszeit, denn wer einen Top Job hat wird gebraucht und kann nicht monatelang weg bleiben) oder eben Vermögen!

Bei euren Voraussetzungen sehe ich die Chancen sehr gering? Du als Einlader H4, sie verliert den Job ...bewerte das selbst!

Btw: Wie kannst du als SGB Bezieher 6 - 8 Wochen urlaub auf den Phills machen? Das gibt es doch nur maximal 21 Tage Urlaub
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
al_bundy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 96

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Preuße
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #24 - 24.02.2020 um 16:12:41
 
Ich denke ich bleibe dort 6 Wochen.
Melde einen Monat Ortsabwesenheit an, fliege ne Woche früher, und komme ne Woche später zurück.

Was sind denn neben Job und "Vermögen" die wichtigsten Gründe für eine Wiederrückkehr?

Gesetz den Fall wir würden jetzt das Visum beantragen, wo sie ja jetzt noch nen Job hat. Ist wohl besser als im Juni, wenn sie schon gefeuert wurde ( wenn sie denn gefeuert wird)

Gesetz den Fall ich würde Arbeit bekommen.
Sagen wir mal ab 1 September. Und ich würde am Tag der Antragsstellung einen Vorvertrag vorlegen, oder eben den Arbeitsvertrag das ich ab 1 September dort arbeiten kann, würde das helfen ohne VE? Oder muss ich zwingend in Lohn und Brot stehen für die VE?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 24.02.2020 um 16:23:34 von al_bundy »  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #25 - 24.02.2020 um 16:22:15
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 16:12:41:
Was sind denn neben Job und "Vermögen" die wichtigsten Gründe für eine Wiederrückkehr?


Nichts, ist halt das Problem mit einem 3. Weltland...Rentner vielleicht der seinen 30 Jahre verheirateten Ehepartner dort lässt und in seiner Gemeinde tief verwurzelt ist!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 16:12:41:
Gesetz den Fall wir würden jetzt das Visum beantragen, wo sie ja jetzt noch nen Job hat. Ist wohl besser als im Juni, wenn sie schon gefeuert wurde ( wenn sie denn gefeuert wird) 


Sie würde ja jetzt noch kein Visum zum Besuch bekommen, weil ihr euch noch nie persönlich getroffen habt! Sie muss ja nachweisen dich persönlich zu kennen und nicht nur online! Also funktioniert so nicht! Früher wollte die DAv sogar mind. 3 vorherige Besuche haben

Also vergiss den Spaß, fliege für das Geld das ihr Visum + Flug ksotet , kieber selbst nochmal runter..dann seht ihr euch nochmal!

al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 16:12:41:
Melde einen Monat Ortsabwesenheit an, fliege ne Woche früher, und komme ne Woche später zurück.


legal ist das aber nicht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
al_bundy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 96

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Preuße
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #26 - 24.02.2020 um 16:25:08
 
Legal ist das auch nicht was das Jobcenter mit mir abzieht... aber das ist ein anderes Thema:

Gesetz den Fall ich würde Arbeit bekommen.
Sagen wir mal ab 1 September. Und ich würde am Tag der Antragsstellung einen Vorvertrag vorlegen, oder eben den Arbeitsvertrag das ich ab 1 September dort arbeiten kann, würde das helfen ohne VE? Oder muss ich zwingend in Lohn und Brot stehen für die VE?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #27 - 24.02.2020 um 16:43:12
 
al_bundy schrieb am 24.02.2020 um 16:25:08:
Sagen wir mal ab 1 September. Und ich würde am Tag der Antragsstellung einen Vorvertrag vorlegen, oder eben den Arbeitsvertrag das ich ab 1 September dort arbeiten kann, würde das helfen ohne VE? Oder muss ich zwingend in Lohn und Brot stehen für die VE


Nein, das hilft nichts und ohne VE geht überhaupt nicht...du musst verpflichtend in Lohn & Brot stehen und das sogar unbefristet, also über die Probezeit hinaus! Die ziehen sich auf der ABH ja die Hose auch nicht mit der Kneifzange an!  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
al_bundy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 96

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Preuße
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #28 - 24.02.2020 um 17:36:46
 
Um es abzukürzen:
Wenn das mit der Reise der Filipina nach D nicht klappt. Bleibt mir nichts anderes übrig als selbst dort hin zu fliegen, so oft ich kann, die Scheidung und die Anullierung abzuwarten, und dann zu Heiraten.
Korrekt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengenvisa für Filipina
Antwort #29 - 24.02.2020 um 17:41:56
 
Ja, im Wesentlichen ist es so.

Es könnte höchstens noch die Möglichkeit geben, dass sie hier einen Studienplatz bekommt oder einen Bundesfreiwilligendienst absolviert. Oder sowas in der Art in einem anderen EU-Land.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema