Hallo
Ich frag hier für einen Freund, welche Möglichkeiten er hat um in Deutschland bleiben zu können.
Er hat 2014 eine rumänische Staatsangehörige geheiratet und mit ihr 9 Monate in Rumänien gelebt. Dann sind sie nach Deutschland gezogen und haben gemeinsam hier gelebt. 2017 haben sie sich dann getrennt und 2018 scheiden lassen.
Dies hat er nicht der
ALB gemeldet.
Er lebt seitdem allein, arbeitet und bezieht keine Sozialleistungen.
Er hat seinen ägyptischen Pass und eine Aufenthaltskarte, auf der „Kartennutzung bis 11/2019“ und eine Gültigkeit bis 05/2020 steht.
Die Karte ist seit 11/2019 eigentlich nicht mehr zu benutzen? Darf er so dennoch arbeiten oder ist die Arbeitserlaubnis ohne gültige Karte auch hinfällig?
Bedeutet das, dass der eigentliche
AT in Rumänien liegt und diese Karte nur ein Nachweis darüber ist, dass er nach dem Freizügigkeitsgesetz in Deutschland sein darf?
Die Fragen die ich habe sind, ob er eine Strafe bekommt, weil er die Scheidung nicht gemeldet hat und ob es eine Möglichkeit gibt, dass er trotzdem einen eigenen
AT bekommt und in Deutschland bleiben kann. Eventuell über seinen Job in der Gastronomie?
Muss er den
AT hier beantragen oder in Rumänien?
Er hat hier eine deutsche Partnerin und möchte nicht zurück nach Ägypten.
Ich wäre für jede Info dankbar.