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Visumsantrag meiner indischen Freundin wurde 2x abgelehnt ;( - kann ich ein Heiratsvisum beantragen? (Gelesen: 5.445 mal)
Themen Beschreibung: Visumsantrag meiner indischen Freundin wurde 2x abgelehnt ;( - kann ich ein Heiratsvisum beantragen?
zwergnase
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Visumsantrag meiner indischen Freundin wurde 2x abgelehnt ;( - kann ich ein Heiratsvisum beantragen?
02.01.2020 um 15:01:39
 
Hallo liebe Community,

Zu mir: Deutscher Staatsangehöriger, 40 Jahre alt, seit 6 Monaten arbeitslos (aus gesundheitlichen Gründen selbst gekündigt, durchgängig 20 Jahre in der IT-Branche gearbeitet), mehrere Klinikaufenthalte wegen Depression gehabt
Zu meine Freundin: indische Staatsbürgerin, 38 Jahre alt, arbeitslos, Depressionen, studiert, momentan in Indien, kaum deutschkenntnisse, fließend englisch

Meine Freundin habe ich vor 2 Jahren in Deutschland kennengelernt als sie hier mit einem 90-Tage-Touristenvisum Freunde besucht hat. 2018 habe ich sie 2x in Indien besuchen können (Urlaub) und sie mich 1x weitere 90 Tage in Deutschland (habe dafür eine Verpflichtungserklärung abgegeben). Soweit alles schön.

Für 2019 wollte ich sie natürlich wieder einladen, da es mir gesundheitlich wie beruflich leider nicht möglich war nach Indien zu fliegen. Sie hat ein Sprachvisum für 6 Monate beantragt: dieses wurde abgelehnt (Begründung: unglaubhaft / mangelnde sprachliche Bemühungen im Vorfeld...), im Dezember wurde nun auch der Antrag auf 90 Tage Touristenvisum abgelehnt obwohl ich hierfür beim zuständigen Ausländeramt Kaution hinterlegt habe (Verpflichtungserklärung). ;-(

Ich bin nun leider ziemlich ratlos (um nicht zu sagen verzweifelt).  weinend

Davon ausgehend evtl. keine neue Arbeit zu bekommen, rechne ich schlimmstenfalls mit Hartz4 (strebe ich natürlich nicht an!!) und kann dann sowieso keine Verpflichtungserklärung mehr abgeben so ich richtig informiert bin? Meine Freundin hat momentan auch keine Arbeit und lebt vom Geld ihrer "reichen" Eltern (was in der indischen Kultur nicht ganz unüblich ist, ihre Eltern arbeiten & leben in Dubai). Sie spricht akzentfrei fließend englisch und kann kein deutschlevel A1 o.Ä. vorweisen. Wir unterhalten uns nahezu täglich auf englisch (Skype/BOTIM/...) was für mich 0 Problem ist, da ich diese Sprache ebenfalls fließend spreche und schreibe.

Ich wäre mit 4x abwechselndem Besuch pro Jahr eigentlich "halbwegs zufrieden" vorerst und denke nicht, dass Heirat in (m)einer monetär unsicheren Situation eine tolle Idee ist. Aber: wenn es (wie es aussieht) unmöglich ist, dass meine Freundin nun ein "normales" Visum bekommt um mich zu besuchen und ihr mangelnde Rückkehrbereitschaft / Ernsthaftigkeit ihrer Bemühungen o.Ä. unterstellt wird (natürlich würde sie gerne hier bleiben so sie arbeit findet whatsoever) ist das sehr zermürbend.

Meine Frage(n) daher:

Habe ich als deutscher Staatsbürger das Recht meine indische Freundin zu heiraten und mit ihr in Deutschland zusammenzuleben oder liegt diese Entscheidung im "Ermessensspielraum" der Behörden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein (ihrerseits / meinerseits)?
Könnte ich denn auch als Hartz4 Empfänger (momentan bekomme ich Arbeitslosengeld) ein "Heiratsvisum" (?) beantragen und mit Sicherheit bewilligt bekommen (beantragen kann ich ja viel.. klar... Zwinkernd) um sie hier in Deutschland zu heiraten??

Gibt es irgendwelche sozialen Beratungsstellen für entsprechende juristische Beratung an die ich mich (in Köln) wenden könnte?


Sorry falls zuviel Text oder etwas wirr. Ich bin ob der Situation arg aufgewühlt Traurig und neu hier. Über jede Rückmeldung / Tip / Hilfe bzgl. meiner Frage / Situation eurerseits würde ich mich echt freuen!

Vielen Dank vorab!
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reinhard
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Antwort #1 - 02.01.2020 um 15:24:51
 
Ihr dürft natürlich heiraten.

Du musst zuerst zum Standesamt gehen und eine Liste der benötigten Dokumente abholen. Die alle (übersetzt) einreichen und die Überprüfung etc. abwarten.

Wenn alles klar ist, muss sie zum Visumantrag die Bestätigung des Standesamtes sowie ihr A1-Zertifikat sowie eine VE (muss nicht von Dir sein) packen.

Bis dahin solltet Ihr Deutsch sprechen, damit sie bessere Chancen hat, es zu lernen. Sie ist ja Akademikerin und kann schon Englisch, da sollte es nicht so schwer sein.

In Köln kannst Du nach "Migrationsberatung" suchen. Gibt es bei der Caritas, DRK, Diakonie und so weiter.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 02.01.2020 um 15:33:11
 
Selbstverständlich kann/will Dir niemand eine Eheschließung verbieten und beim Aufenthalt Deiner Ehefrau spielen die Einkommensverhältnisse ebenfalls keine Rolle. Den Aufenthalt als Deine Ehefrau bekommt sie auch, wenn Du Hartz4 Bezieher bist.

Bis sie den Aufenthalt in Deutschland erhält, müsstet Ihr allerdings erst einmal verheiratet sein. Das erfordert erhebliche Ausgaben für Beschaffung, Beglaubigung und Überprüfung der Dokumente, ganz gleich wo die Eheschließung stattfinden soll.

Zudem muss sie, um das Visum zum Nachzug nach Deutschland zu erhalten, zumindest Deutschkenntnisse nach A1 nachweisen. Das dürfte auch nicht in ein Wochen zu schaffen sein und kostet ebenfalls Geld.
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lottchen
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Antwort #3 - 02.01.2020 um 16:57:55
 
zwergnase schrieb am 02.01.2020 um 15:01:39:
im Dezember wurde nun auch der Antrag auf 90 Tage Touristenvisum abgelehnt obwohl ich hierfür beim zuständigen Ausländeramt Kaution hinterlegt habe (Verpflichtungserklärung).


Wenn Du seit 6 Monaten arbeitslos bist - wie konntest Du da eine VE abgeben, die ein ausreichendes Einkommen bescheinigt? Ist das ALGI so hoch? Oder wurde auf der VE nicht angekreut, dass die Mittel ausreichen (dann wäre sie sinnlos gewesen)? Gibt es in Deinem Umfeld niemanden, der eine VE für sie abgeben könnte?

Wie lange braucht sie noch um ihr Studium abzuschließen? Hat sie dann einen Abschlu0, mit dem sie sich um eine Blue Card für D bewerben könnte?   

zwergnase schrieb am 02.01.2020 um 15:01:39:
Habe ich als deutscher Staatsbürger das Recht meine indische Freundin zu heiraten und mit ihr in Deutschland zusammenzuleben?


Ja, hast Du. 2x Ja.


zwergnase schrieb am 02.01.2020 um 15:01:39:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein (ihrerseits / meinerseits)?


Sie braucht A1 (wenn Hochzeit in D stattfinden soll VOR Beantragung des Hochzeitsvisums, wenn sie in Indien stattfindet VOR Beantragung des Visums zur FZF).
Wenn die Hochzeit in D stattfindet muss jemand (nicht zwingend Du) eine VE für sie abgeben.
Ansonsten braucht ihr beide die Unterlagen, die der Standesbeamte verlangt.
 


zwergnase schrieb am 02.01.2020 um 15:01:39:
Könnte ich denn auch als Hartz4 Empfänger (momentan bekomme ich Arbeitslosengeld) ein "Heiratsvisum" (?) beantragen und mit Sicherheit bewilligt bekommen


SIE beantragt das Heiratsvisum, nicht Du. SIE will ja einreisen. Und Du selber wirst als HartzIV-Empfänger keine "brauchbare" VE für sie abgeben können. Die wird aber (von wem auch immer) für ein Hochzeitsvisum benötigt.

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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumsantrag meiner indischen Freundin wurde 2x abgelehnt ;( - kann ich ein Heiratsvisum beantragen?
Antwort #4 - 02.01.2020 um 17:04:48
 
Vielen Dank @reinhard.

reinhard schrieb am 02.01.2020 um 15:24:51:
Ihr dürft natürlich heiraten.


Habe mich unklar ausgedrückt, sry. Das grundsätzliche Recht zu heiraten ist mir schon klar, aber es nützt mir quasi nichts wenn meine (zukünftige) Ehefrau nicht mit mir in Deutschland zusammen leben darf (was ich befürchte nach etwas googlen) bzw. ich umgekehrt nicht in der Lage bin nach Indien auszuwandern (wozu ich bereit wäre, aber kann halt nicht momentan, aus Gründen & bin auch das Kind reicher Eltern nicht oso). Also mir / uns geht es um das zusammen leben (dürfen) - das "Heiraten an sich" ist erstmal nur ein "romantisches Papier" ohne viel Wert (außer dem kulturellen) aus meiner Sicht.

reinhard schrieb am 02.01.2020 um 15:24:51:
Du musst zuerst zum Standesamt gehen und eine Liste der benötigten Dokumente abholen. Die alle (übersetzt) einreichen und die Überprüfung etc. abwarten.


Okay danke. Das werde ich tun. Ist da ein Zeitrahmen vorgegeben auf den ich zur Not bestehen kann oder dauert so'ne Prüfung nach gutdünken des Amts?

reinhard schrieb am 02.01.2020 um 15:24:51:
Wenn alles klar ist, muss sie zum Visumantrag die Bestätigung des Standesamtes sowie ihr A1-Zertifikat sowie eine VE (muss nicht von Dir sein) packen.


A1 ist für sie machbar denke ich. Wir hatten Sie (naiv) schon für Sprachunterricht in DE angemeldet & bezahlt (kann ich ja etzt knicken).

Erneute VE bereitet mir aber Sorge - ist diese zwingend notwendig (so sie mir wegen schlimmstenfalls Hartz4 verwehrt wird)? Ich fände es "unanständig" jemanden zu fragen für uns eine Verpflichtung einzugehen - ich möchte ja die Verpflichtung eingehen (und kann's dann halt nur eventuell nicht wg. Hartz4), reicht das denn nicht??

Im Moment kann ich die VE ja eingehen und sie nützt trotzdem nix - deswegen ja die Idee von Nägeln mit Köpfen / Heirat. Dafür brauche ich dann nochmals eine VE? Widerspricht das nicht dem obig genannten "Recht auf Heirat"? Ich bekomme Hirnknoten... unentschlossen

Anyways: ich werde auf jeden Fall versuchen mal mehr "deutsch" einzustreuen. Tatsächlich hatte sie in der Schule (als Kind) schonmal Deutsch und kann aus dieser Zeit noch ein paar Lieder auf deutsch singen und deswegen habe ich ihr ein deutsches Liederbuch geschenkt. (: Aber eine echte Unterhaltung auf deutsch zu führen ist glaube ich viel zu schwer ohne pädagogische Skills, also bin kein Lehrer oder so, versuche ich einzubauen. Ich kann ihr englisch ja auf deutsch übersetzen und vielleicht bleibt dann mehr hängen (aber niemalsnie Artikel oso).

Nach dem Schlagwort "Migrationsberatung" suche ich gerne.

Thx!
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Antwort #5 - 02.01.2020 um 17:26:22
 
@Saxonicus Vielen lieben Dank! Dass ist hilfreich und beruhigt mich schon etwas, aber
Saxonicus schrieb am 02.01.2020 um 15:33:11:
beim Aufenthalt Deiner Ehefrau spielen die Einkommensverhältnisse ebenfalls keine Rolle. Den Aufenthalt als Deine Ehefrau bekommt sie auch, wenn Du Hartz4 Bezieher bist.

verstehe ich leider nicht. Wie soll ich als potentieller Hartz4-Mensch (wenn es soweit kommt, Drama) eine VE abgeben die ja (so ich das im Thread richtig verstehe) Grundlage ist um eine Ehe mit ihr in Deutschland schließen zu können?

Saxonicus schrieb am 02.01.2020 um 15:33:11:
Bis sie den Aufenthalt in Deutschland erhält, müsstet Ihr allerdings erst einmal verheiratet sein. Das erfordert erhebliche Ausgaben für Beschaffung, Beglaubigung und Überprüfung der Dokumente, ganz gleich wo die Eheschließung stattfinden soll.
Zudem muss sie, um das Visum zum Nachzug nach Deutschland zu erhalten, zumindest Deutschkenntnisse nach A1 nachweisen. Das dürfte auch nicht in ein Wochen zu schaffen sein und kostet ebenfalls Geld. 


Verstehe ich das richtig: wir könnten ohne meine erneute VE in Indien standesamtlich heiraten, sie muss dort ihr A1 Zertifikat machen und alle Dokumente liefern die das Standesamt hier in DE braucht und dann könnte ich ohne VE ihre Einreise beantragen bzw. sie um nochmal in DE bestätigen zu lassen dass wir verheiratet sind? Wenn Sie A1 nicht schafft - keine Einreise und A1 hier machen möglich, obwohl wir verheiratet wären??

Das Geld für Dokumente übersetzen, Bescheinigungen, Kurse haben wir momentan. Problematisch ist für mich / uns die unwägbarkeit ein "Aufenthaltsrecht" hier zu bekommen. Bekommen es ja nichtmal zeitlich begrenzt mehr momentan - obwohl ich in der Lage bin VE abzugeben. Mit Heirat dachte ich wäre es einfacher (weil impliziert Verpflichtung für mich, aber keine Ahnung von Jura).
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zwergnase
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Antwort #6 - 02.01.2020 um 17:53:05
 

lottchen schrieb am 02.01.2020 um 16:57:55:
Wenn Du seit 6 Monaten arbeitslos bist - wie konntest Du da eine VE abgeben, die ein ausreichendes Einkommen bescheinigt? Ist das ALGI so hoch? Oder wurde auf der VE nicht angekreut, dass die Mittel ausreichen (dann wäre sie sinnlos gewesen)? Gibt es in Deinem Umfeld niemanden, der eine VE für sie abgeben könnte?


Ich habe 2500 EUR an Kaution hinterlegt. (Mein) ALG1 reicht nicht als ausreichendes Einkommen. Das Geld bekommt man wieder sobald der Gast ausgereist ist (muss man mit kompletten Passport-Scans des Gastes nach Ausreise nachweisen, schonmal gemacht, 0 Problem).
Ich habe jemanden der eine VE für sie abgeben könnte, aber ich fände das "unanständig" - also sprich: möchte nicht dass jemand verantwortung übernimmt für eine Sache mit der er/sie ja nicht wirklich etwas zu tun hat (Beziehung).

lottchen schrieb am 02.01.2020 um 16:57:55:
Wie lange braucht sie noch um ihr Studium abzuschließen? Hat sie dann einen Abschlu0, mit dem sie sich um eine Blue Card für D bewerben könnte?   


Hat sie doch schon längst - sie ist 38 & ich 40, also sind beide nicht mehr frisch. Zwinkernd "Leider" (sry) ist es ein "Marketing-Gedöns" Studium (weiss aber nicht mehr ob Master oder nur Bachelor, frage ich aber nochmal), also ich weiss nicht ob du Douglas Adams magst und will niemanden zu Nahe treten, aber für alles was nicht "Hard-Science" (Informatik/Mathemathik/Physik/...) ist oder gerade gebraucht wird (Pflegekräfte) bekommt man wahrscheinlich keine BlueCard oder befürchte ich? Also Marketing Zeug wird imho nicht gerade händeringend in DE gesucht - es sei denn du bist herausragend gut darin. Wäre toll wenn ich mich diesbezüglich irre.

lottchen schrieb am 02.01.2020 um 16:57:55:
Sie braucht A1 (wenn Hochzeit in D stattfinden soll VOR Beantragung des Hochzeitsvisums, wenn sie in Indien stattfindet VOR Beantragung des Visums zur FZF).
Wenn die Hochzeit in D stattfindet muss jemand (nicht zwingend Du) eine VE für sie abgeben.
Ansonsten braucht ihr beide die Unterlagen, die der Standesbeamte verlangt.


Also wenn wir in Indien heiraten sollten, brauche ich mir dann keine Sorge um die VE zu machen, sondern gebe alle notwendigen Dokumente dem Standesamt DE und beantrage eine FZF (oder sie?)? Habe ich / haben wir denn ein Recht darauf? Wenn sich aus einer Heirat kein Recht auf zusammen leben ableitet nützt es mir / uns nicht!


Anyways: Vielen lieben Dank @lottchen and all für den Input und die Anregungen bisher. Bin definitiv schon etwas schlauer nun und sehe die Sache nicht mehr ganz als beängstigend / hoffnungslos Smiley Thx!

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Saxonicus
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Antwort #7 - 02.01.2020 um 17:54:16
 
zwergnase schrieb am 02.01.2020 um 17:26:22:
verstehe ich leider nicht. Wie soll ich als potentieller Hartz4-Mensch (wenn es soweit kommt, Drama) eine VE abgeben die ja (so ich das im Thread richtig verstehe) Grundlage ist um eine Ehe mit ihr in Deutschland schließen zu können? 

Die Verpflichtungserklärung, die bis zur Eheschließung in Deutschland erforderlich ist, kann auch von einer anderen solventen Person (Freund, Verwandten) abgegeben werden.

zwergnase schrieb am 02.01.2020 um 17:26:22:
Verstehe ich das richtig: wir könnten ohne meine erneute VE in Indien standesamtlich heiraten, sie muss dort ihr A1 Zertifikat machen und alle Dokumente liefern die das Standesamt hier in DE braucht und dann könnte ich ohne VE ihre Einreise beantragen bzw. sie um nochmal in DE bestätigen zu lassen dass wir verheiratet sind? Wenn Sie A1 nicht schafft - keine Einreise und A1 hier machen möglich, obwohl wir verheiratet wären??

Wenn Ihr in Indien heiratet, kann sie, vorausgesetzt das Deutschzertifikat liegt vor, als Deine Ehefrau das Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland beantragen. Das wird dann sogar kostenlos erteilt.

Allerdings solltest Du keinesfalls die Kosten unterschätzen, welche durch die Prüfung der Dokumente Deiner Ehefrau auf Euch zukommen werden. Immerhin gehört Indien zu erlauchten Kreis der Länder mit unsicheren Urkundenwesen und das erfordert oftmals den Einsatz eines Vertrauensanwalts der deutschen AV und das lassen sich diese Anwälte gut bezahlen.

Hier mal das Merkblatt der deutschen Botschaft in Indien zu diesen Thema::
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006190/b9a56c537c3b19a82520e546bea478da/me...
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Antwort #8 - 02.01.2020 um 17:54:39
 
Moin,

Du müsstest Dich mal in die Grundlagen einarbeiten.
Um in D heiraten zu können, braucht sie ein Heiratsvisum. Dafür braucht sie eine VE nur bis zur Heirat! Ihr könntet es Euch ja vor der Heirat noch anders überlegen.
Nach der Heirat bekommt sie ganz sicher die AE.
Oder Ihr heiratet in Indien, dann beantragt sie ein Visum zur FZF.
Dann braucht sie keine VE. In D bekommt sie dann sicher die AE.
Für beide Visa muss sie vorher A1 nachweisen.
Nach der Heirat spielt Dein Einkommen keine Rolle mehr.
Davor nur insofern, als daß irgendjemand anderes die VE für das Heiratsvisum abgeben mus.

Für beide Varianten müssen natürlich die Papiere von Euch in Ordnung sein und da Indien als Land mit unsicherem Urkundenwesen gilt, wird das bei beiden Varianten mehr Zeit und Geld kosten als sonst, da eine Urkundenprüfung seitens der deutschen AV gemacht wird.

Gruß,
Norbert
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Antwort #9 - 02.01.2020 um 18:23:40
 
Saxonicus schrieb am 02.01.2020 um 17:54:16:
Allerdings solltest Du keinesfalls die Kosten unterschätzen, welche durch die Prüfung der Dokumente Deiner Ehefrau auf Euch zukommen werden. Immerhin gehört Indien zu erlauchten Kreis der Länder mit unsicheren Urkundenwesen und das erfordert oftmals den Einsatz eines Vertrauensanwalts der deutschen AV und das lassen sich diese Anwälte gut bezahlen.

Hier mal das Merkblatt der deutschen Botschaft in Indien zu diesen Thema::



Herzlichen Dank! Ich lese dies ausführlich morgen konnte beim Überfliegen keine Kostenabschätzung finden. unentschlossen Gibt es da eventuell Erfahrungswerte? Ich finde es relativ deprimierend, dass hier mein / unser Recht auf eine Heirat + zusammen leben intuitiv schnell bejaht wird ("natürlich"), aber in den Footnotes von "musste aber Geld haben für Dokumente" die Rede ist. Ich würde mal behaupten dann nicht von einem verbindlichen "Recht" zu sprechen - denn schließlich habe ich kein Recht darauf Geld zu besitzen noch meine Freundin noch irgenein Mensch auf diesem Planeten. Zwinkernd Bitte nicht falsch verstehen: das ist keine Kritik und im Moment habe ich sogar noch etwas Geld (erarbeitet, genauso wie ALG1 - das ist eine Versicherungsleistung und mitnichten ein gesellschaftliches "Geschenk" imho wie es manchmal betrachtet wird). Möchte gerne wieder arbeiten und aber auch ohne Arbeit leben dürfen und in diesem Zusammenhang muss ich halt verstehen, was möglich ist und wie ich / wir da vorankommen (können). Wäre ja keinesfalls ein Scheinehe oso... also beiderseitige Absichten sind reinen Herzens.
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Antwort #10 - 02.01.2020 um 18:31:15
 
nixwissen schrieb am 02.01.2020 um 17:54:39:
Nach der Heirat bekommt sie ganz sicher die AE.
Oder Ihr heiratet in Indien, dann beantragt sie ein Visum zur FZF.
Dann braucht sie keine VE. In D bekommt sie dann sicher die AE.
Für beide Visa muss sie vorher A1 nachweisen.
Nach der Heirat spielt Dein Einkommen keine Rolle mehr.
Davor nur insofern, als daß irgendjemand anderes die VE für das Heiratsvisum abgeben mus.

Für beide Varianten müssen natürlich die Papiere von Euch in Ordnung sein und da Indien als Land mit unsicherem Urkundenwesen gilt, wird das bei beiden Varianten mehr Zeit und Geld kosten als sonst, da eine Urkundenprüfung seitens der deutschen AV gemacht wird.

Gruß,
Norbert


Wow! Lieber Norbert herzlichen Dank!! Mir fällt ein wenig ein Stein vom Herzen wenn deine (für mich ohne Vorbildung gut nachvollziehbaren Aussagen) stimmen. Ich bemühe mich mich in die Grundlagen einzuarbeiten und danke dir ganz herzlich für die knackige und hoffentlich richtige Antwort bei der sich mir mal weniger Fragen auftun. Das klingt recht einleuchtend für mich als Laien und ich hoffe du hast recht. Vielen Dank! Grüße, Sven
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Antwort #11 - 02.01.2020 um 18:55:56
 
zwergnase schrieb am 02.01.2020 um 18:23:40:
Herzlichen Dank! Ich lese dies ausführlich morgen konnte beim Überfliegen keine Kostenabschätzung finden. unentschlossen Gibt es da eventuell Erfahrungswerte?


@Saxonicus mea culpa, ich habe mal angefangen zu lesen, dort ist von 550 EUR die Rede. Das wäre unproblematisch, ich meine das ist sogar weniger als Hin- & Rückflug Indien und geht gerade noch so. Ist die Zahl denn halbwegs realistisch? Max. 3000 könnte ich investieren - mehr geht von meinereiner definitiv nicht, und falls Hartz4 geht sowieso 0 mehr kostenmäßig (meinerseits - die Eltern meiner Freundin wären sicher bereit zuzuschießen, aber das fände ich nicht gut, aber klar, geht nicht darum wie ich etwas (ethisch) finde... Zwinkernd.
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Antwort #12 - 02.01.2020 um 21:15:09
 
Moin,

Ich habe versucht, die Situation etwas leichter verständlich darzustellen. Ist scheinbar angekommen aber ich habe absichtlich etwas vereinfacht und die Verhältnisse speziell im Bezug auf Indien kenne ich nicht.

550€ sind sicher kein schlechter Mittelwert für die UP, den Berichten hier zufolge.
Zeitlich wird es keiner genauer als "einige bis viele Monate" vorraussagen können. Es werden die Urkunden Deiner Zukünftigen auf Plausibilität geprüft. Wenn die Familie in Dubai lebt wird es dadurch nicht einfacher.

Bzgl. Geld:
Du kannst heiraten und als Deutscher dann Deine Frau ohne Beschränkung herholen. Zur Not in H4. Inkl. KV und allem.
Daß ihre Papiere geprüft werden müssen liegt an Indien. Das ist ihr Problem.
Ansonsten wird das hier sehr nüchtern betrachtet. Es interessiert niemanden, ob Du bis vor kurzem noch Unsummen an Sozialabgaben geleistet hast oder alter Sozialhilfeadel in dritter Generation bist. Das spielt rechtlich keine Rolle und nur das wird hier beurteilt, so wie es auch die Behörden tun.
Persönlich verständlich, rechtlich und in diesem Forum aber irrelevant.

Gruß,
Norbert

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Antwort #13 - 02.01.2020 um 22:52:47
 
nixwissen schrieb am 02.01.2020 um 21:15:09:
Du kannst heiraten und als Deutscher dann Deine Frau ohne Beschränkung herholen. Zur Not in H4. Inkl. KV und allem.
Daß ihre Papiere geprüft werden müssen liegt an Indien. Das ist ihr Problem.
Ansonsten wird das hier sehr nüchtern betrachtet. Es interessiert niemanden, ob Du bis vor kurzem noch Unsummen an Sozialabgaben geleistet hast oder alter Sozialhilfeadel in dritter Generation bist. Das spielt rechtlich keine Rolle und nur das wird hier beurteilt, so wie es auch die Behörden tun.
Persönlich verständlich, rechtlich und in diesem Forum aber irrelevant.


Okay. Vielen Dank, das gibt mir Zuversicht! Ich habe keine Angst dass mit ihren Papieren / ihrer ehrlichkeit iwas nicht stimmt und kann definitiv verstehen dass die indische Organisation für deutsche Behörden strange ist. Mit der Trennung von "rechtlich" und "persönlich" möchte ich aber meinen dass dies äußerst problematische Unterteilungen sind. Wenn man z.B. in einer Diktatur lebt ist "rechtlich" vieles legal was "persönlich" undenkbar ist. In einer Begründung für die Entscheidung zum Zivildienst musste damals meinereiner mal Gandhi zitieren um zu seinem (heuer selbstverständlichen) "persönlichen Recht" (Pazifismus) zu kommen. Beim Abi habe ich gelernt dass die "Unschuldsvermutung" gilt. Grau ist alle Theorie Zwinkernd Heute gibt es (zum Glück) keine Wehrpflicht mehr...

Seit ich weiss wie man in Indien einen KFZ Führereschein bekommt / bekommen kann verstehe ich warum der hier nicht gültig ist - möchte aber anmerken, dass der Verkehr dort dennoch (aus mir unerfindlichen Gründen / sieht für mich als Europäer chaotisch aus) funktional "fließt" Zwinkernd. Es ist ist leider immernoch ein ein Entwicklungsland an dessen Ausbeutung "wir" Europäer nicht gerade wenig beigetragen haben (also GB hat sich da menschenrechtlich nicht mit Ruhm bekleckert imho).

Aber letztlich hast du natürlich Recht, das alles ist formal irrelevant und so ich dich richtig verstehe steht das momentane "Recht" nicht wenig auf der Seite der potentiell "geld-losen" auch. Darüber bin ich hocherfreut und gehe dies dann mal an jetzt (Standesamt, Docs, xyz.) Ganz vielen lieben Dank für die Infos. Klingt gut / nachvollziehbar und viel weniger schlimm als ich befürchtet habe. Danke! Grüße, Sven
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« Zuletzt geändert: 02.01.2020 um 23:04:34 von zwergnase »  
 
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumsantrag meiner indischen Freundin wurde 2x abgelehnt ;( - kann ich ein Heiratsvisum beantragen?
Antwort #14 - 02.01.2020 um 23:55:09
 
Moin,

Der Verkehr in Indien "fliesst" nicht sondern tötet.
Das Verhalten dort ist nur mit dem festen Glauben an eine Wiedergeburt zu erklären.
Ich bin jahrelang in China Auto gefahren! Abenteuerlich und auch tödlich aber Indien ist noch ein anderes Kaliber. Daß ich da mal 3 Wochen durch Rajasthan eiern musste will ich lieber verdrängen.
In China sterben etwa 10-15x mehr Menschen pro Jahr und angemeldetem Fahrzeug als in D. In Indien ist es nochmal das Doppelte.
Das ist eine verklärte Sichtweise durch kurzfristige Aufenthalte. Eigentlich ist das unerträglich und wenn man klar denkt, weiss man die Regeln in D plötzlich zu schätzen.

Wie sieht es mit H4 in Indien aus? Grundsicherung 20-40 $US schätze ich? Natürlich nicht für Ausländer, egal, ob Du verheiratet bist.

Gruß,
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Antwort #15 - 03.01.2020 um 00:55:00
 
nixwissen schrieb am 02.01.2020 um 23:55:09:
Moin,

Der Verkehr in Indien "fliesst" nicht sondern tötet.
[..] In China sterben etwa 10-15x mehr Menschen pro Jahr und angemeldetem Fahrzeug als in D. In Indien ist es nochmal das Doppelte.
Das ist eine verklärte Sichtweise durch kurzfristige Aufenthalte. Eigentlich ist das unerträglich und wenn man klar denkt, weiss man die Regeln in D plötzlich zu schätzen.


Ich weiss die Regeln in DE diesbezüglich durchaus zu schätzen, sorry wenn das falsch rüberkam. unentschlossen Unter den gegeben Umständen dort wundert es mich aber doch schon, dass "nur so wenig passiert". Was ich nicht schätze ist, dass ich als deutscher Staatsbürger quasi heiraten "muss" um meine Freundin hier sehen zu dürfen (obwohl ich momentan nachweislich "solvent" bin) die niemals gegen irgendwelche Gesetze verstoßen hat sondern einfach nur aus einem armen Land kommt. Für mich ist das ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Natürlich gibt es kein H4 in Indien - wie denn auch? Aus meiner Sicht ist das geschichtlich unhaltbar den Indern "Schuld" zuzuschieben und unsere Dekadenz zu feiern. Es ist eine absolut gesellschaftliche Notwendigkeit aus meiner Sicht, dass es Hartz4 hier gibt - oder kannst du mir erklären wie es sein kann dass es mehr Menschen als Arbeitsplätze gibt und die aufgeklärte Politik immernoch Probleme mit der notwendigkeit eines BGE haben kann? #Ich habe als Softwareentwickler selbst Arbeitsplätze wegrationalisiert (Automatisierung) und nicht ohne Grund Depressionen bekommen... aber egal. Das ist persönlich. Deine Antworten zum vorgehen / Rechtslage haben mir echt sehr geholfen - und dafür möchte ich dir danken und es besser dabei belassen! Bitte nicht falsch verstehen wenn ich emotional reagiere ob deiner Geschichten über die Lage der Welt, aber da kann ich mich schwer zurückhalten! Zwinkernd Falls dein eiern durch Indien persönliche Gründe hatte haste mein vollstes Mitgefühl, ansonsten eher weniger. Ich z.B. wurde in Panchgani nachts von der Polizei geweckt denen ich meinen Pass zeigen musste und kurz erklären warum und weshalb ich eigentlich dort bin mit meiner Freundin - weil die Angst hatten ich sei ein Terrorist. Um die Ecke ist übrigens Freddy Mercury (falls du Queen kennst) zur Schule gegangen. So klein ist die Welt. Liebe Grüße, Sven



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Antwort #16 - 03.01.2020 um 09:15:11
 
zwergnase schrieb am 02.01.2020 um 22:52:47:
Darüber bin ich hocherfreut und gehe dies dann mal an jetzt (Standesamt

Solltest du keinen haben, der für deine Freundin eine VE abgeben wird, dann brauchst du beim Standesamt erstmal nichts zu erfragen. Den ohne VE gibt es kein Heiratsvisum.

Dann bleibt nur die Hochzeit in Indien und anschließendem Visum zur Familienzusammenführung. Und da müsste deine Freundin beim indischen Standesamt fragen, was für Unterlagen die wollen. Mit einer Hochzeit in Indien hat dein Standesamt nichts zu tun. Es kann nur sein, dass du von deinem Standesamt Dokumente brauchst, weil das indische Standesamt diese haben will. Also bei indischer Hochzeit muss erstmal deine Freundin zu ihrem Standesamt.

Nur der vollständigkeitshalber: Natürlich ist eine Hochzeit auch in jedem anderen Staat der Erde möglich. Da ich es nicht für sinnvoll eracht, gehe ich darauf nicht ein.
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Antwort #17 - 03.01.2020 um 10:04:26
 
Bei einer Hochzeit IN Indien nicht vergessen, sich vorher genau zu überlegen, nach welchem Ritus man heiratet und welche Bedingungen es dafür gibt (Religionszugehörigkeit, wie lange vorherige Anwesenheit im Land nötig usw.). Wir hatten hier mal einen Fall, wo das schief ging und letztendlich nach der Hochzeit in Indien der indische Partner als verheiratet galt und der deutsche nicht. Was dann auch eine (nochmalige) Heirat in einem anderen Land unmöglich machte, da der eine keine Ledigkeitsbescheinigung mehr vorweisen konnte.
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Antwort #18 - 03.01.2020 um 10:51:14
 
Wenn Deine Freundin in Panchgani im Bundesstaat Maharashtra ansässig ist, dann ist das Generalkonsulat Mumbai zuständig.

https://india.diplo.de/in-de/service/eheschliessung/1863630

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006244/36bedc433bfcc7d6a9eebc960371cd7b/me...
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Antwort #19 - 03.01.2020 um 12:32:50
 
Ein paar Erfahrungswerte, auch wenn das natürlich ein Einzelfall ist und deiner völlig davon abweichen kann.
Wir hatten umfangreiche Dokumente, die überprüft werden mussten und das auch noch in zwei Bundesstaaten, d.h. wir mussten zweimal zahlen. Es hat in einem Staat vielleicht 80 Euro gekostet und im anderen, wenn ich mich richtig erinnere, 130 Euro. Die Kosten für die Übersetzungen warne viel höher.
Bei uns hat die Überprüfung der Dokumente durch die Vertrauensanwälte fünfeinhalb Monate gedauert.

Wir haben in Indien geheiratet und die Ehe hinterher in Deutschland nachregistrieren lassen. Wir haben also auch eine deutsche Urkunde über unsere Heirat in Indien, die überall anerkannt wird.

Man muss in Indien unbedingt darauf achten, dass man legal heiratet! Also beispielsweise nicht nach dem Hindu Marriage Act, wenn einer der beiden nachweislich kein Hindu ist.
Im Idealfall ist der Special Marriage Act derjenige, bei dem man am wenigsten falsch machen kann. Da spielt die Religionszugehörigkeit keine Rolle. Es ist wie hier das Standesamt (allerdings völlig unromantisch). Ob man sich hinterher (!) noch einen Segen im Tempel/Kirche/... geben lässt, ist dann rechtlich nicht mehr relevant und sollte auch nicht als Eheschließung registriert werden.

Eventuell ist das Heiraten in Indien praktischer (und du benötigst dann keine Verpflichtungserklärung). Aber wenn der Standesbeamte ein NOC haben will, dann zieht das den Rattenschwanz der Dokumentenüberprüfung ebenfalls nach sich und der einzige Vorteil ist dann die nicht notwendige VE. Der Nachteil der, das man in Indien das ein oder andere falsch machen könnte oder es einem sehr schwer gemacht werden könnte.

Also am besten beim Standesamt in Deutschland und in Indien eine Liste mit den erforderlichen Dokumenten geben lassen und dann entscheiden.
Und sie soll mit dem A1 Kurs anfangen und ihre Papiere in Ordnung bringen. Insbesondere eine Geburtsurkunde sollte vorliegen, die keine Fehler enthält und mit dem Reisepass übereinstimmt. Und guckt, ob ihr Name in der Geburtsurkunde steht. Manchmal werden die ausgestellt bevor das Kind einen hat... Dann kann man eine neue beantragen.
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Antwort #20 - 03.01.2020 um 13:41:28
 
zwergnase schrieb am 03.01.2020 um 00:55:00:
Was ich nicht schätze ist, dass ich als deutscher Staatsbürger quasi heiraten "muss" um meine Freundin hier sehen zu dürfen (obwohl ich momentan nachweislich "solvent" bin) die niemals gegen irgendwelche Gesetze verstoßen hat sondern einfach nur aus einem armen Land kommt.


Der Grund dafür ist, dass es in D Gesetze gibt an die man sich halten muss. In diesem Fall das Aufenthaltsgesetz. Dort steht drinnen, welcher Ausländer für die Einreise nach D ein Visum benötigt und welcher nicht (z.B. ein EU-Bürger) und welcher unter welchen Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel hier beantragen kann und welcher nicht. In mehreren Paragrafen ist dort aufgeführt, für welchen Zweck ein Ausländer eine AE oder eine Blue Card oder was auch immer erhalten kann, um hier leben und arbeiten zu können. Der Zweck "Zusammenwohnen auf Probe" ist darin nicht enthalten. Daher kann dafür auch niemand ein Visum / eine AE erhalten. Wenn Dir das nicht gefällt dann engagiere Dich politisch und sorge dafür, dass die Gesetze geändert werden. Mehr ist zu dem Thema nicht zu sagen. Wir reden in diesem Forum über die gesetzlich erlaubten und machbaren Wege - nicht über die, die es nach Meinung einzelner User geben müsste.   

PS: Versuche mal, in einem anderen Land "auf Probe miteinander zu wohnen". Länger als 3 bzw. 6 Monate geht das kaum und wenn dann nur, wenn man eine Menge Geld nachweisen kann.
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Antwort #21 - 03.01.2020 um 15:40:30
 
lottchen schrieb am 03.01.2020 um 13:41:28:
Der Grund dafür ist, dass es in D Gesetze gibt an die man sich halten muss. In diesem Fall das Aufenthaltsgesetz. Dort steht drinnen, welcher Ausländer für die Einreise nach D ein Visum benötigt und welcher nicht (z.B. ein EU-Bürger) und welcher unter welchen Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel hier beantragen kann und welcher nicht

Wird das denn in anderen Ländern so völlig anders gehandhabt?

Letztendlich bestimmt es doch jeder Staat selbst, unter welchen Voraussetzungen einem Ausländer ein Besuch oder ein längerer/dauerhafter Aufenthalt gewährt wird.
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Antwort #22 - 03.01.2020 um 20:20:11
 
Saxonicus schrieb am 03.01.2020 um 15:40:30:
Wird das denn in anderen Ländern so völlig anders gehandhabt?


Es gibt eben Staaten wie Niederlande, Luxemburg oder Irland, die auch ein "Zusammenleben ohne Trauschein" erlauben, dafür kann man dort ein Visum bekommen. Ist manchmal sinnvoll, dass man sich kennenlernt, bevor man heiratet.

Aber dieses Forum ist natürlich vor allem dazu da, über die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland zu informieren.
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Antwort #23 - 03.01.2020 um 20:35:55
 
Moin,

Das ist aber auch eher sowas wie eine eingetragene Partnerschaft, oder?

Auch wenn es nicht hier das Thema sein mag:
Das ist immer ein Kompromiss aus allen Interessen. Die Einen wollen ihre Ehepartner oder Lebenspartner herholen, bei Deutschen geht das zu 100% staatlich finanziert (LU, nicht die Formalitäten), die Anderen haben keine Lust, das von ihren Steuern mitzubezahlen.
Mal ein anderes Beispiel, mit dem ich mich auskenne und wohin nicht wenige Deutsche gehen: China. AE durch Heirat ist kein Problem. KV oder gar irgendwelche anderen Leistungen: Dein Problem. Arbeitserlaubnis? Nix da. Die einzige Chance ist das Punktesystem, Uniabschluss, Erfahrung und gutbezahlter Job in Aussicht.
Wie sieht das denn in Indien aus? Im Vergleich darf man da sicher nicht über deutsche Bürokratie meckern.

Sicher könnte man an vielen kleinen Stellen noch Ungerechtigkeiten beseitigen (in beide Richtungen) aber abgekupfert von einem ähnlichen Zitat über die Demokratie würde ich sagen, daß es eines der am wenigsten schlecht funktionierenden Systeme ist, welches wir hier haben.

Gruß,
Norbert
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumsantrag meiner indischen Freundin wurde 2x abgelehnt ;( - kann ich ein Heiratsvisum beantragen?
Antwort #24 - 04.01.2020 um 17:05:04
 
lottchen schrieb am 03.01.2020 um 13:41:28:
Wenn Dir das nicht gefällt dann engagiere Dich politisch und sorge dafür, dass die Gesetze geändert werden. Mehr ist zu dem Thema nicht zu sagen. Wir reden in diesem Forum über die gesetzlich erlaubten und machbaren Wege - nicht über die, die es nach Meinung einzelner User geben müsste. 



Da haste Recht. Mea culpa. Und: Das tue ich im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten bereits - also arbeite schon länger sehr gerne als Wahlhelfer etc. weil ich genügend Nichtwähler kenne, die (wie ich finde zu unrecht) sagen: "wählen bringt nix außer Legitimation eines Mehrheitswillens statt verbindlicher Menschenrechte fernab von Papier"... was ich darüber denke dass sich eine Gesetzgebung auch in humanistischen Belangen über Mehrheitsmeinungen statt "universellem Konsens & Ächtung von Widersprüchen so Menschen Leiden" definiert ist selbstverständlich nur meine Meinung und hat hier nichts zu suchen. Ich bin neu hier. Sorry.

nixwissen schrieb am 03.01.2020 um 20:35:55:
[...] aber abgekupfert von einem ähnlichen Zitat über die Demokratie würde ich sagen, daß es eines der am wenigsten schlecht funktionierenden Systeme ist, welches wir hier haben.


d'ac­cord. Wollte mich nicht beschweren.

@all: Ganz vielen lieben Dank für euren für mich wertvollen Input. Ich wollte nix off-topic ziehen und bin wirklich sehr begeistert, dass ihr mir viele Hinweise zur aktuellen Rechtslage geben konntet! Thx! Da ich neu hier bin habe ich das evtl. etwas zu sehr auf eine "ethisch persönliche" Ebene gezogen. Mit all euren Antworten kann ich aber summa sumarum etwas anfangen (tun) statt mich hilflos zu fühlen! Smiley

Hab(t) ein schönes (Rest-)Wochenende und herzlichen Dank für eure Zeit & Mühe!

LG, Sven
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