Ein paar Erfahrungswerte, auch wenn das natürlich ein Einzelfall ist und deiner völlig davon abweichen kann.
Wir hatten umfangreiche Dokumente, die überprüft werden mussten und das auch noch in zwei Bundesstaaten, d.h. wir mussten zweimal zahlen. Es hat in einem Staat vielleicht 80 Euro gekostet und im anderen, wenn ich mich richtig erinnere, 130 Euro. Die Kosten für die Übersetzungen warne viel höher.
Bei uns hat die Überprüfung der Dokumente durch die Vertrauensanwälte fünfeinhalb Monate gedauert.
Wir haben in Indien geheiratet und die Ehe hinterher in Deutschland nachregistrieren lassen. Wir haben also auch eine deutsche Urkunde über unsere Heirat in Indien, die überall anerkannt wird.
Man muss in Indien unbedingt darauf achten, dass man legal heiratet! Also beispielsweise nicht nach dem Hindu Marriage Act, wenn einer der beiden nachweislich kein Hindu ist.
Im Idealfall ist der Special Marriage Act derjenige, bei dem man am wenigsten falsch machen kann. Da spielt die Religionszugehörigkeit keine Rolle. Es ist wie hier das Standesamt (allerdings völlig unromantisch). Ob man sich hinterher (!) noch einen Segen im Tempel/Kirche/... geben lässt, ist dann rechtlich nicht mehr relevant und sollte auch nicht als Eheschließung registriert werden.
Eventuell ist das Heiraten in Indien praktischer (und du benötigst dann keine Verpflichtungserklärung). Aber wenn der Standesbeamte ein NOC haben will, dann zieht das den Rattenschwanz der Dokumentenüberprüfung ebenfalls nach sich und der einzige Vorteil ist dann die nicht notwendige
VE. Der Nachteil der, das man in Indien das ein oder andere falsch machen könnte oder es einem sehr schwer gemacht werden könnte.
Also am besten beim Standesamt in Deutschland und in Indien eine Liste mit den erforderlichen Dokumenten geben lassen und dann entscheiden.
Und sie soll mit dem
A1 Kurs anfangen und ihre Papiere in Ordnung bringen. Insbesondere eine Geburtsurkunde sollte vorliegen, die keine Fehler enthält und mit dem Reisepass übereinstimmt. Und guckt, ob ihr Name in der Geburtsurkunde steht. Manchmal werden die ausgestellt bevor das Kind einen hat... Dann kann man eine neue beantragen.