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Visumsantrag meiner indischen Freundin wurde 2x abgelehnt ;( - kann ich ein Heiratsvisum beantragen? (Gelesen: 5.428 mal)
Themen Beschreibung: Visumsantrag meiner indischen Freundin wurde 2x abgelehnt ;( - kann ich ein Heiratsvisum beantragen?
zwergnase
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Antwort #15 - 03.01.2020 um 00:55:00
 
nixwissen schrieb am 02.01.2020 um 23:55:09:
Moin,

Der Verkehr in Indien "fliesst" nicht sondern tötet.
[..] In China sterben etwa 10-15x mehr Menschen pro Jahr und angemeldetem Fahrzeug als in D. In Indien ist es nochmal das Doppelte.
Das ist eine verklärte Sichtweise durch kurzfristige Aufenthalte. Eigentlich ist das unerträglich und wenn man klar denkt, weiss man die Regeln in D plötzlich zu schätzen.


Ich weiss die Regeln in DE diesbezüglich durchaus zu schätzen, sorry wenn das falsch rüberkam. unentschlossen Unter den gegeben Umständen dort wundert es mich aber doch schon, dass "nur so wenig passiert". Was ich nicht schätze ist, dass ich als deutscher Staatsbürger quasi heiraten "muss" um meine Freundin hier sehen zu dürfen (obwohl ich momentan nachweislich "solvent" bin) die niemals gegen irgendwelche Gesetze verstoßen hat sondern einfach nur aus einem armen Land kommt. Für mich ist das ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Natürlich gibt es kein H4 in Indien - wie denn auch? Aus meiner Sicht ist das geschichtlich unhaltbar den Indern "Schuld" zuzuschieben und unsere Dekadenz zu feiern. Es ist eine absolut gesellschaftliche Notwendigkeit aus meiner Sicht, dass es Hartz4 hier gibt - oder kannst du mir erklären wie es sein kann dass es mehr Menschen als Arbeitsplätze gibt und die aufgeklärte Politik immernoch Probleme mit der notwendigkeit eines BGE haben kann? #Ich habe als Softwareentwickler selbst Arbeitsplätze wegrationalisiert (Automatisierung) und nicht ohne Grund Depressionen bekommen... aber egal. Das ist persönlich. Deine Antworten zum vorgehen / Rechtslage haben mir echt sehr geholfen - und dafür möchte ich dir danken und es besser dabei belassen! Bitte nicht falsch verstehen wenn ich emotional reagiere ob deiner Geschichten über die Lage der Welt, aber da kann ich mich schwer zurückhalten! Zwinkernd Falls dein eiern durch Indien persönliche Gründe hatte haste mein vollstes Mitgefühl, ansonsten eher weniger. Ich z.B. wurde in Panchgani nachts von der Polizei geweckt denen ich meinen Pass zeigen musste und kurz erklären warum und weshalb ich eigentlich dort bin mit meiner Freundin - weil die Angst hatten ich sei ein Terrorist. Um die Ecke ist übrigens Freddy Mercury (falls du Queen kennst) zur Schule gegangen. So klein ist die Welt. Liebe Grüße, Sven



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DerRalf
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Antwort #16 - 03.01.2020 um 09:15:11
 
zwergnase schrieb am 02.01.2020 um 22:52:47:
Darüber bin ich hocherfreut und gehe dies dann mal an jetzt (Standesamt

Solltest du keinen haben, der für deine Freundin eine VE abgeben wird, dann brauchst du beim Standesamt erstmal nichts zu erfragen. Den ohne VE gibt es kein Heiratsvisum.

Dann bleibt nur die Hochzeit in Indien und anschließendem Visum zur Familienzusammenführung. Und da müsste deine Freundin beim indischen Standesamt fragen, was für Unterlagen die wollen. Mit einer Hochzeit in Indien hat dein Standesamt nichts zu tun. Es kann nur sein, dass du von deinem Standesamt Dokumente brauchst, weil das indische Standesamt diese haben will. Also bei indischer Hochzeit muss erstmal deine Freundin zu ihrem Standesamt.

Nur der vollständigkeitshalber: Natürlich ist eine Hochzeit auch in jedem anderen Staat der Erde möglich. Da ich es nicht für sinnvoll eracht, gehe ich darauf nicht ein.
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lottchen
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Antwort #17 - 03.01.2020 um 10:04:26
 
Bei einer Hochzeit IN Indien nicht vergessen, sich vorher genau zu überlegen, nach welchem Ritus man heiratet und welche Bedingungen es dafür gibt (Religionszugehörigkeit, wie lange vorherige Anwesenheit im Land nötig usw.). Wir hatten hier mal einen Fall, wo das schief ging und letztendlich nach der Hochzeit in Indien der indische Partner als verheiratet galt und der deutsche nicht. Was dann auch eine (nochmalige) Heirat in einem anderen Land unmöglich machte, da der eine keine Ledigkeitsbescheinigung mehr vorweisen konnte.
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Saxonicus
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Antwort #18 - 03.01.2020 um 10:51:14
 
Wenn Deine Freundin in Panchgani im Bundesstaat Maharashtra ansässig ist, dann ist das Generalkonsulat Mumbai zuständig.

https://india.diplo.de/in-de/service/eheschliessung/1863630

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006244/36bedc433bfcc7d6a9eebc960371cd7b/me...
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namaskaram
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Antwort #19 - 03.01.2020 um 12:32:50
 
Ein paar Erfahrungswerte, auch wenn das natürlich ein Einzelfall ist und deiner völlig davon abweichen kann.
Wir hatten umfangreiche Dokumente, die überprüft werden mussten und das auch noch in zwei Bundesstaaten, d.h. wir mussten zweimal zahlen. Es hat in einem Staat vielleicht 80 Euro gekostet und im anderen, wenn ich mich richtig erinnere, 130 Euro. Die Kosten für die Übersetzungen warne viel höher.
Bei uns hat die Überprüfung der Dokumente durch die Vertrauensanwälte fünfeinhalb Monate gedauert.

Wir haben in Indien geheiratet und die Ehe hinterher in Deutschland nachregistrieren lassen. Wir haben also auch eine deutsche Urkunde über unsere Heirat in Indien, die überall anerkannt wird.

Man muss in Indien unbedingt darauf achten, dass man legal heiratet! Also beispielsweise nicht nach dem Hindu Marriage Act, wenn einer der beiden nachweislich kein Hindu ist.
Im Idealfall ist der Special Marriage Act derjenige, bei dem man am wenigsten falsch machen kann. Da spielt die Religionszugehörigkeit keine Rolle. Es ist wie hier das Standesamt (allerdings völlig unromantisch). Ob man sich hinterher (!) noch einen Segen im Tempel/Kirche/... geben lässt, ist dann rechtlich nicht mehr relevant und sollte auch nicht als Eheschließung registriert werden.

Eventuell ist das Heiraten in Indien praktischer (und du benötigst dann keine Verpflichtungserklärung). Aber wenn der Standesbeamte ein NOC haben will, dann zieht das den Rattenschwanz der Dokumentenüberprüfung ebenfalls nach sich und der einzige Vorteil ist dann die nicht notwendige VE. Der Nachteil der, das man in Indien das ein oder andere falsch machen könnte oder es einem sehr schwer gemacht werden könnte.

Also am besten beim Standesamt in Deutschland und in Indien eine Liste mit den erforderlichen Dokumenten geben lassen und dann entscheiden.
Und sie soll mit dem A1 Kurs anfangen und ihre Papiere in Ordnung bringen. Insbesondere eine Geburtsurkunde sollte vorliegen, die keine Fehler enthält und mit dem Reisepass übereinstimmt. Und guckt, ob ihr Name in der Geburtsurkunde steht. Manchmal werden die ausgestellt bevor das Kind einen hat... Dann kann man eine neue beantragen.
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lottchen
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Antwort #20 - 03.01.2020 um 13:41:28
 
zwergnase schrieb am 03.01.2020 um 00:55:00:
Was ich nicht schätze ist, dass ich als deutscher Staatsbürger quasi heiraten "muss" um meine Freundin hier sehen zu dürfen (obwohl ich momentan nachweislich "solvent" bin) die niemals gegen irgendwelche Gesetze verstoßen hat sondern einfach nur aus einem armen Land kommt.


Der Grund dafür ist, dass es in D Gesetze gibt an die man sich halten muss. In diesem Fall das Aufenthaltsgesetz. Dort steht drinnen, welcher Ausländer für die Einreise nach D ein Visum benötigt und welcher nicht (z.B. ein EU-Bürger) und welcher unter welchen Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel hier beantragen kann und welcher nicht. In mehreren Paragrafen ist dort aufgeführt, für welchen Zweck ein Ausländer eine AE oder eine Blue Card oder was auch immer erhalten kann, um hier leben und arbeiten zu können. Der Zweck "Zusammenwohnen auf Probe" ist darin nicht enthalten. Daher kann dafür auch niemand ein Visum / eine AE erhalten. Wenn Dir das nicht gefällt dann engagiere Dich politisch und sorge dafür, dass die Gesetze geändert werden. Mehr ist zu dem Thema nicht zu sagen. Wir reden in diesem Forum über die gesetzlich erlaubten und machbaren Wege - nicht über die, die es nach Meinung einzelner User geben müsste.   

PS: Versuche mal, in einem anderen Land "auf Probe miteinander zu wohnen". Länger als 3 bzw. 6 Monate geht das kaum und wenn dann nur, wenn man eine Menge Geld nachweisen kann.
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Saxonicus
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Antwort #21 - 03.01.2020 um 15:40:30
 
lottchen schrieb am 03.01.2020 um 13:41:28:
Der Grund dafür ist, dass es in D Gesetze gibt an die man sich halten muss. In diesem Fall das Aufenthaltsgesetz. Dort steht drinnen, welcher Ausländer für die Einreise nach D ein Visum benötigt und welcher nicht (z.B. ein EU-Bürger) und welcher unter welchen Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel hier beantragen kann und welcher nicht

Wird das denn in anderen Ländern so völlig anders gehandhabt?

Letztendlich bestimmt es doch jeder Staat selbst, unter welchen Voraussetzungen einem Ausländer ein Besuch oder ein längerer/dauerhafter Aufenthalt gewährt wird.
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reinhard
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Antwort #22 - 03.01.2020 um 20:20:11
 
Saxonicus schrieb am 03.01.2020 um 15:40:30:
Wird das denn in anderen Ländern so völlig anders gehandhabt?


Es gibt eben Staaten wie Niederlande, Luxemburg oder Irland, die auch ein "Zusammenleben ohne Trauschein" erlauben, dafür kann man dort ein Visum bekommen. Ist manchmal sinnvoll, dass man sich kennenlernt, bevor man heiratet.

Aber dieses Forum ist natürlich vor allem dazu da, über die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland zu informieren.
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nixwissen
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Antwort #23 - 03.01.2020 um 20:35:55
 
Moin,

Das ist aber auch eher sowas wie eine eingetragene Partnerschaft, oder?

Auch wenn es nicht hier das Thema sein mag:
Das ist immer ein Kompromiss aus allen Interessen. Die Einen wollen ihre Ehepartner oder Lebenspartner herholen, bei Deutschen geht das zu 100% staatlich finanziert (LU, nicht die Formalitäten), die Anderen haben keine Lust, das von ihren Steuern mitzubezahlen.
Mal ein anderes Beispiel, mit dem ich mich auskenne und wohin nicht wenige Deutsche gehen: China. AE durch Heirat ist kein Problem. KV oder gar irgendwelche anderen Leistungen: Dein Problem. Arbeitserlaubnis? Nix da. Die einzige Chance ist das Punktesystem, Uniabschluss, Erfahrung und gutbezahlter Job in Aussicht.
Wie sieht das denn in Indien aus? Im Vergleich darf man da sicher nicht über deutsche Bürokratie meckern.

Sicher könnte man an vielen kleinen Stellen noch Ungerechtigkeiten beseitigen (in beide Richtungen) aber abgekupfert von einem ähnlichen Zitat über die Demokratie würde ich sagen, daß es eines der am wenigsten schlecht funktionierenden Systeme ist, welches wir hier haben.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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zwergnase
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Antwort #24 - 04.01.2020 um 17:05:04
 
lottchen schrieb am 03.01.2020 um 13:41:28:
Wenn Dir das nicht gefällt dann engagiere Dich politisch und sorge dafür, dass die Gesetze geändert werden. Mehr ist zu dem Thema nicht zu sagen. Wir reden in diesem Forum über die gesetzlich erlaubten und machbaren Wege - nicht über die, die es nach Meinung einzelner User geben müsste. 



Da haste Recht. Mea culpa. Und: Das tue ich im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten bereits - also arbeite schon länger sehr gerne als Wahlhelfer etc. weil ich genügend Nichtwähler kenne, die (wie ich finde zu unrecht) sagen: "wählen bringt nix außer Legitimation eines Mehrheitswillens statt verbindlicher Menschenrechte fernab von Papier"... was ich darüber denke dass sich eine Gesetzgebung auch in humanistischen Belangen über Mehrheitsmeinungen statt "universellem Konsens & Ächtung von Widersprüchen so Menschen Leiden" definiert ist selbstverständlich nur meine Meinung und hat hier nichts zu suchen. Ich bin neu hier. Sorry.

nixwissen schrieb am 03.01.2020 um 20:35:55:
[...] aber abgekupfert von einem ähnlichen Zitat über die Demokratie würde ich sagen, daß es eines der am wenigsten schlecht funktionierenden Systeme ist, welches wir hier haben.


d'ac­cord. Wollte mich nicht beschweren.

@all: Ganz vielen lieben Dank für euren für mich wertvollen Input. Ich wollte nix off-topic ziehen und bin wirklich sehr begeistert, dass ihr mir viele Hinweise zur aktuellen Rechtslage geben konntet! Thx! Da ich neu hier bin habe ich das evtl. etwas zu sehr auf eine "ethisch persönliche" Ebene gezogen. Mit all euren Antworten kann ich aber summa sumarum etwas anfangen (tun) statt mich hilflos zu fühlen! Smiley

Hab(t) ein schönes (Rest-)Wochenende und herzlichen Dank für eure Zeit & Mühe!

LG, Sven
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