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Heiraten und eingetragene Lebenspartnerschaft verheimlichen? (Gelesen: 1.327 mal)
seele89
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i4a rocks!


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01.01.2020 um 21:17:23
 
Hallo,

Nehmen wir an A war 2014 mit einem Mann verheiratet (eingetragene Lebenspartnerschaft). Diese wurde 2017 aufgehoben.

A will nun B heiraten. B ist eine Frau und kommt aus Marokko.

Fragen :

1- muss A die Scheidung (eingetragene Lebenspartnerschaft) bei erneuter heirat mit B vorliegen? Wenn ja, geht es auch so, dass B davon nichts mitbekommt?

Nicht falsch verstehen. Aber ich will einfach nicht, dass Sie es weiss. Sie weiss zwar, dass ich auch auf Männer stehe. Aber mehr will ich auch nicht sagen. Denn jeder hat so seine Vergangenheit.

2- wie ist es, wenn wir in Marokko heiraten wollen. Dort müsste ich ja auch die Scheidung vorliegen oder? Und in Marokko ist ja die gleivhgeschlevhtliche Ehe verboten.

Danke euch
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deerhunter
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Antwort #1 - 02.01.2020 um 09:48:54
 
seele89 schrieb am 01.01.2020 um 21:17:23:
1- muss A die Scheidung (eingetragene Lebenspartnerschaft) bei erneuter heirat mit B vorliegen?


Ja

seele89 schrieb am 01.01.2020 um 21:17:23:
Wenn ja, geht es auch so, dass B davon nichts mitbekommt?


eher nicht

seele89 schrieb am 01.01.2020 um 21:17:23:
wie ist es, wenn wir in Marokko heiraten wollen. Dort müsste ich ja auch die Scheidung vorliegen oder?


Ja, vermutlich...
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lottchen
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Antwort #2 - 03.01.2020 um 16:20:23
 
Wie wäre es wenn Du das hiesige Standesamt mal fragst?

Und wenn die Hochzeit in Marokko stattfinden sollte brauchst Du auch ein Ehefähigkeitszeugnis. Was wird da wohl drinnen stehen? 
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nixwissen
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Antwort #3 - 03.01.2020 um 16:57:11
 
Moin,

lottchen schrieb am 03.01.2020 um 16:20:23:
Und wenn die Hochzeit in Marokko stattfinden sollte brauchst Du auch ein Ehefähigkeitszeugnis. Was wird da wohl drinnen stehen? 


Wenn dort von der deutschen AV eine Konsularische Erklärung erstellt wird, steht da nur drin, daß D gegen die Ehe nichts einzuwenden hat. Im Zweifelsfall macht die Botschaft das so, daß man damit keine Schwierigkeiten bekommt. Die Botschaft hilft bei solchen Dingen, solange das nach Deutschem Recht vertretbar ist.
Im Ehefähigkeitszeugnis steht die Auflösung der Partnerschaft natürlich drin.

Man kriegt das vielleicht hin aber wenn sie es schon weiss, ist es das Risiko wert? Das kommt irgendwann raus oder wie willst Du mit den Papieren später umgehen? Hier wäre die aufgeflogene Lüge doch viel schlimmer als die Tatsache der ehemaligen Partnerschaft selbst.

Gruß,
Norbert
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seele89
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Antwort #4 - 05.01.2020 um 17:36:42
 
nixwissen schrieb am 03.01.2020 um 16:57:11:
Moin,


Wenn dort von der deutschen AV eine Konsularische Erklärung erstellt wird, steht da nur drin, daß D gegen die Ehe nichts einzuwenden hat. Im Zweifelsfall macht die Botschaft das so, daß man damit keine Schwierigkeiten bekommt. Die Botschaft hilft bei solchen Dingen, solange das nach Deutschem Recht vertretbar ist.
Im Ehefähigkeitszeugnis steht die Auflösung der Partnerschaft natürlich drin.

Man kriegt das vielleicht hin aber wenn sie es schon weiss, ist es das Risiko wert? Das kommt irgendwann raus oder wie willst Du mit den Papieren später umgehen? Hier wäre die aufgeflogene Lüge doch viel schlimmer als die Tatsache der ehemaligen Partnerschaft selbst.

Gruß,
Norbert


Ich will ihr das ja dann irgendwann erzählen. Aber sie hat ja auch eine Vergangenheit, welche mir nicht ins Detail erzählt wurde. Daher siehe ich das so. Ich habe auch das Recht zunächst nichts darüber zu sagen.

Mir ist es nur wichtig, wie man es macht, wenn man in Marokko heiraten will, wenn man zuvor eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft hatte. Den soweit ich weiss, muss man in Marokko (weil ich ja auch Marokkaner bin) ein scheidungsurteil oder eine ledigkeitsbescheinigung. Wie soll ich dann in einem Land, welches Homosexualität nicht akzeptiert und unter Strafe setzt sowas vorzulegen? Bin ja dort quasi deren Staatsbürger und nicht Deutschlands.
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nixwissen
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Antwort #5 - 05.01.2020 um 18:10:13
 
seele89 schrieb am 05.01.2020 um 17:36:42:
Ich will ihr das ja dann irgendwann erzählen. Aber sie hat ja auch eine Vergangenheit, welche mir nicht ins Detail erzählt wurde. Daher siehe ich das so. Ich habe auch das Recht zunächst nichts darüber zu sagen. 



Moin,

Das möchte ich als eine merkwürdige Einstellung bezeichnen.
Sorry, das klingt fast nach einer arrangierten Heirat aus Familienraison, wenn Ihr Euch eure Vergangenheit nicht erzählt und nicht hinterfragt. Hauptsache verheiratet, das Persönliche kommt dann? Vor ganz vielen Jahren war das hier aber auch mal so...
Ist aber Deine Sache.

Daß Du auch Marokkaner bist ändert die Sache zumindest in Marokko. Da konntest Du ja nie verpartnert sein, galst für Marokko also immer als ledig. Frag doch erstmal dort nach, was Du überhaupt brauchst. Und selbst wenn, sich im Ausland zu verpartnern ist nach meinem Wissen in Marokko nicht strafbar.

Gruß,
Norbert
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Antwort #6 - 05.01.2020 um 18:50:53
 
seele89 schrieb am 05.01.2020 um 17:36:42:
Ich habe auch das Recht zunächst nichts darüber zu sagen.


Da fehlen mir als Frau die Worte. Ich erfahre also vielleicht später irgendwann mal, dass mein Ehemann bereits vor mir mal verpartnert war? Und das mit einem Mann? Und er hatte es nicht für nötig befunden, mir das VOR der Hochzeit zu sagen? Vielleicht hätte ich unter diesen Umständen diesen Mann ja gar nicht heiraten wollen (offenbar befürchtest Du das ja, sonst würdest Du es ihr ja sagen)....Sind die Gefühle Deiner zukünftigen Frau Dir so wenig wert? Schon mal was von Vertrauen gehört? Ehrlichkeit? Offenheit? Offenbar sind Dir diese Dinge nicht wichtig. Offenbar gelten bei Dir andere Grundlagen für die Ehe. Ich verstehe es nicht - ich hoffe für Dich, dass Deine Frau das versteht.

Du bist selber Marokkaner - da fragst Du in diesem deutschen Forum wie die Rechtslage bei einer Heirat in Marokko ist? Was man da für eine Heirat an Unterlagen vorlegen muss? Nicht Dein Ernst, oder?   
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