Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Visum zur Familienzusammenführung (Gelesen: 3.307 mal)
Williana79
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur Familienzusammenführung
10.12.2019 um 15:51:19
 
Bin zur Zeit gerade wirklich überfragt und hoffe auf Hilfe.

Habe mit einem Senegalesen ein Kind und bin von ihm seit 7 Monaten getrennt. Er hat noch keinen Aufenthalt hier und soll jetzt in sein HeimatLand zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung.

Er hat mir gesagt er brauch dafür einige Unterlagen auch von mir. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Passbilder. Da ich nicht mit ihm zusammenleben und wohne, frage ich mich wieso ich das alles ihm geben muss. Ausser das er der KV ist, hab ich mit ihm nix mehr zu tun. Er war bis dato bemüht sein Kind regelmäßig zu sehen.

Ich möchte gern wissen was ich als Kindesmutter ihm für die Beantragung des Visums geben muss. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Und was versteht man unter dem Begriff "Referenzperson" Bin ich das, oder mein Sohn? Wie gesagt, ich möchte nicht das er bei mir wohnt, er muss sein Leben hier selber in den Griff bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #1 - 10.12.2019 um 23:46:59
 
Hallo,

all das, was Du an Dokumenten / Unterlagen von Dir(?) aufgezählt hast, benötigt er nicht für die FZF zum deutschen Kind.

Was für die Beantragung des Visums hilfreich sein könnte, ist ein Auszug aus dem Geburtsregister (Kind) und eine Meldebescheinigung (Kind).

Ansonsten hier das Merkblatt der AV in Dakar, letzte Seite interessant für ihn (letzte Seite, "Nachzug zum deutschen Kind"): Klick mich!

Die Referenzperson ist das Kind.

Btw: Was heißt, Ihr lebt getrennt?
Ihr seid verheiratet, das Kind ist ehelich und lebt offiziell getrennt?

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #2 - 11.12.2019 um 08:18:41
 
T.P.2013 schrieb am 10.12.2019 um 23:46:59:
Btw: Was heißt, Ihr lebt getrennt?
Ihr seid verheiratet, das Kind ist ehelich und lebt offiziell getrennt?


Von verheiratet steht nichts im Ausgangspost...also vermutlich nicht!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.126
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #3 - 11.12.2019 um 09:49:18
 
Er lebt zur Zeit (noch) hier in D? Da er Sorgerecht hat müsste er sich doch die benötigten Unterlagen selber besorgen können. Wozu braucht er Paßbilder (egal ob von Dir oder dem Kind)? Paßbilder benötigt man meist nur für Ausweise. Geburtsurkunde vom Kind braucht er sicher für den Antrag, aber sicher nicht Deine Geburtsurkunde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Williana79
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #4 - 11.12.2019 um 13:43:32
 
T.P. 2013:  Das Merkblatt hatte er mir schon verlangt und er meinte ich bin die Referenzperson. Da wir aber nicht zusammen wohnen und ich das auch nicht mehr vorhabe, war mir das alles etwas schleierhaft. Er sagt immer, du bist die Mutter des Kindes und die brauchen meine Daten um zu sehen das ich auch wirklich due Mutter des Kindes bin. Das mit meiner Geburtsurkunde hatte ihm ein Kumpel gesagt der wohl das gleiche gerade durch macht. Ich sag, ich geb dir doch keine Sachen weil ein Kumpel das sagt. Ich sagte ihm, ich muss genau wissen was die Botschaft von mir und dem Kind Brauch, dann kann ich das auch besorgen...aber nur was wirklich wichtig ist. Wenn er von mir nix brauch...umso besser.

Im Merkblatt steht auch das er das Original brauch + 2 Kopien vom ReisePass des Kleinen??? Das Original geb ich dem KV nie in die Finger...

Und wir sind nicht verheiratet, waren es auch nie und Gott sei Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Williana79
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #5 - 11.12.2019 um 13:46:45
 
Lottchen: Ach der macht es sich so bequem wie möglich und spielt mit meiner Unwissenheit. Er zickt hier echt rum wenn ich sage wozu brauchst du meine Papiere. Und ich weiss momentan nicht was das richtige ist. Hab auch keine Nummer der Botschaft gefunden und in Afrika wollte ich jetzt nicht unbedingt anrufen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.126
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #6 - 11.12.2019 um 14:18:08
 
Also er ist in seiner Heimat und möchte dort den Antrag stellen? Dann soll er diesen doch stellen. Wenn Dokumente fehlen und Du verpflichtet bist diese beizubringen, dann wird sich schon jemand von den Behörden an Dich wenden und Dir sagen, nach welchem Paragrafen aus welchem Gesetz Du verpflichtet bist bestimmte Unterlagen beizubringen.

Was ein Kumpel meint was er braucht kannst Du getrost ignorieren.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwiT8bq...

Hier steht tatsächlich, dass er ein Paßbild der Referenzperson benötigt. Nur gibt es keinen Grund, dass Du die Referenzperson sein musst wenn Du das nicht willst. Er zieht ja nicht zu Dir. Außerdem steht das nur unter "allgemein". Wenn man weiter runterscrollt zur Überschrift "Visum zum Nachzug zum deutschen Kind" ist von einem Paßbild wieder nicht die Rede.
Lies Dir das mal durch (Seite 5). Hier steht auch nicht drinnen, dass er von Dir Unterlagen benötigt. Hier steht auch nicht drinnen, dass er Originale der Unterlagen vom Kind braucht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #7 - 11.12.2019 um 15:02:12
 
lottchen schrieb am 11.12.2019 um 14:18:08:
Hier steht tatsächlich, dass er ein Paßbild der Referenzperson benötigt.

NEIN, unter dem Abschnitt
"Visum zum Nachzug zum deutschen Kind (auch zum ungeborenen Kind)" steht das nicht, sondern nur :
Zitat:
Visum zum Nachzug zum deutschen Kind (auch zum ungeborenen Kind)
Sie sind Mutter oder Vater eines deutschen Kindes
und wollen zu diesem bzw. mit diesem Kind nach Deutschland ziehen
2 Kopien des Passes Ihres Kindes  2 Kopien des deutschen Passes Ihres Kindes
2 Kopien der Geburtsurkunde Ihres
Kindes
 2 Kopien der Geburtsurkunde Ihres Kindes
Ggf. Heiratsurkunde der Eltern  Falls gegeben Heiratsurkunde der Eltern + 2 Kopien
Ggf. Scheidungsurteile  Falls gegeben alle Scheidungsurteile der Eheleute + 2
Kopien
 Bei deutschen Urteilen mit Rechtskraftvermerk.
Ggf. Vaterschaftsanerkennung  Wenn notwendig Vaterschaftsanerkennung + 2 Kopien
Ggf.  Wenn notwendig Sorgerechtserklärung + 2 Kopien

auch Pass-Originale werden nicht verlangt,
sondern nur ggf Original der Heiratsurkunde.

Diese Urkunden kann er sich selbst beschaffen, da er in Deutschland ist.
Schlimm genug, dass Du ihm das geteilte (gemeinsame) Sorgerecht verschafft (überlassen) hast.
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #8 - 12.12.2019 um 11:22:17
 
lottchen schrieb am 11.12.2019 um 14:18:08:
Wenn Dokumente fehlen und Du verpflichtet bist diese beizubringen, dann wird sich schon jemand von den Behörden an Dich wenden und Dir sagen, nach welchem Paragrafen aus welchem Gesetz Du verpflichtet bist bestimmte Unterlagen beizubringen.

Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Visum handelt, welches er bei der deutschen AV im Herkunftsland beantragen muss, wird auch die Ausländerbehörde in Deutschland daran beteiligt.

Wenn also irgendwelche Dokumente, Fotos oder andere Belege von Dir benötigt werden, wird die Ausländerbehörde Deines Wohnortes sich bei Dir melden, die notwendigen Dinge von Dir anfordern und Dich zu einem Gespröch bitten.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
asula
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 83

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #9 - 12.12.2019 um 12:30:13
 
Hallo,
Ist er zur Zeit n Deutschland oder in einem anderen Land?

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Familienzusammenführung aus dem Heimatland erfolgen muss, wenn er dort lebt.

Muss tatsächlich der Vater ausreisen und das Familienzusammenführungsvisum aus dem Ursprungsland beantragen, wenn er schon in Deutschland lebt und hier auch für sein Kind sorgt (zumindest Besuchskontakte).

LG Asula
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #10 - 12.12.2019 um 12:46:46
 
asula schrieb am 12.12.2019 um 12:30:13:
Muss tatsächlich der Vater ausreisen und das Familienzusammenführungsvisum aus dem Ursprungsland beantragen, wenn er schon in Deutschland lebt und hier auch für sein Kind sorgt (zumindest Besuchskontakte). 

Darüber entscheidet die ABH.

Das dürfte davon abhängig sein, mit welchen Visum er nach Deutschland eingereist ist und über welchen AT er derzeit verfügt. In vielen Fällen besteht die ABH auf einem ordnungsgemäßen Visumverfahren (zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind) und das kann er eben nur bei der AV im Herkunftsland beantragen und erhalten.

Im günstigsten Fall erteilt die ABH eine Vorzustimmung, was das Visumsverfahren bei der deutschen AV im Herkunftsland beschleunigen würde.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #11 - 15.12.2019 um 23:19:56
 
lottchen schrieb am 11.12.2019 um 14:18:08:
Nur gibt es keinen Grund, dass Du die Referenzperson sein musst wenn Du das nicht willst. 

selbst wenn du das wolltes, du KANNST NICHT die Referenzperson sein. Er könnte nicht zu Dir nachziehen, da ihr nicht verheiratet seid.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #12 - 16.12.2019 um 00:53:07
 
asula schrieb am 12.12.2019 um 12:30:13:
Muss tatsächlich der Vater ausreisen und das Familienzusammenführungsvisum aus dem Ursprungsland beantragen, wenn er schon in Deutschland lebt und hier auch für sein Kind sorgt (zumindest Besuchskontakte).

LG Asula
Nein, das würde das Kindeswohl gefährden. Der Vater hat Anspruch auf Duldung bis zur Entscheidung über die AE. Er bekommt erst eine AE nach 25 V, dann nach 28 I.

Das muss er aber eventuell gegen die ABH vor Gericht durchsetzen.
https://openjur.de/u/370029.html
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #13 - 16.12.2019 um 05:35:40
 
Pauschale Aussagen helfen weder in die eine, noch in die andere Richtung.

Wenn der Sorgeberechtigte und -verpflichtete(!) nur so sporadisch seiner Verpflichtung nachkommt, dass kein Kind, egal welchen Alters, sein "Fehlen" aufgrund des Visumantrags merken würde, greift dieses Argument nicht uneingeschränkt und unterliegt durchaus einer das Kindeswohl (das Kind hat einen Anspruch, nicht der Vater!) in den Vordergrund stelle den Würdigung.

Das zitierte Urteil thematisiert nicht allein das Sorgerecht, sondern auch die familiäre Lebensgemeinschaft, an der es laut Startbeitrag hier mangelt.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #14 - 17.12.2019 um 12:56:19
 
Zwar keine Lebensgemeinschaft mehr seit der Trennung von der Mutter, aber laut Startbeitrag war der Vater "bis dato bemüht sein Kind regelmäßig zu sehen."

Das ginge nicht mehr, wenn er gezwungen wäre für unbestimmte Zeit auszureisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema