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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von Williana79 am 10.12.2019 um 15:51:19

Titel: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von Williana79 am 10.12.2019 um 15:51:19
Bin zur Zeit gerade wirklich überfragt und hoffe auf Hilfe.

Habe mit einem Senegalesen ein Kind und bin von ihm seit 7 Monaten getrennt. Er hat noch keinen Aufenthalt hier und soll jetzt in sein HeimatLand zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung.

Er hat mir gesagt er brauch dafür einige Unterlagen auch von mir. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Passbilder. Da ich nicht mit ihm zusammenleben und wohne, frage ich mich wieso ich das alles ihm geben muss. Ausser das er der KV ist, hab ich mit ihm nix mehr zu tun. Er war bis dato bemüht sein Kind regelmäßig zu sehen.

Ich möchte gern wissen was ich als Kindesmutter ihm für die Beantragung des Visums geben muss. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Und was versteht man unter dem Begriff "Referenzperson" Bin ich das, oder mein Sohn? Wie gesagt, ich möchte nicht das er bei mir wohnt, er muss sein Leben hier selber in den Griff bekommen.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von T.P.2013 am 10.12.2019 um 23:46:59
Hallo,

all das, was Du an Dokumenten / Unterlagen von Dir(?) aufgezählt hast, benötigt er nicht für die FZF zum deutschen Kind.

Was für die Beantragung des Visums hilfreich sein könnte, ist ein Auszug aus dem Geburtsregister (Kind) und eine Meldebescheinigung (Kind).

Ansonsten hier das Merkblatt der AV in Dakar, letzte Seite interessant für ihn (letzte Seite, "Nachzug zum deutschen Kind"): Klick mich!

Die Referenzperson ist das Kind.

Btw: Was heißt, Ihr lebt getrennt?
Ihr seid verheiratet, das Kind ist ehelich und lebt offiziell getrennt?

Gruß

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 11.12.2019 um 08:18:41

T.P.2013 schrieb am 10.12.2019 um 23:46:59:
Btw: Was heißt, Ihr lebt getrennt?
Ihr seid verheiratet, das Kind ist ehelich und lebt offiziell getrennt?


Von verheiratet steht nichts im Ausgangspost...also vermutlich nicht!


Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 11.12.2019 um 09:49:18
Er lebt zur Zeit (noch) hier in D? Da er Sorgerecht hat müsste er sich doch die benötigten Unterlagen selber besorgen können. Wozu braucht er Paßbilder (egal ob von Dir oder dem Kind)? Paßbilder benötigt man meist nur für Ausweise. Geburtsurkunde vom Kind braucht er sicher für den Antrag, aber sicher nicht Deine Geburtsurkunde.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von Williana79 am 11.12.2019 um 13:43:32
T.P. 2013:  Das Merkblatt hatte er mir schon verlangt und er meinte ich bin die Referenzperson. Da wir aber nicht zusammen wohnen und ich das auch nicht mehr vorhabe, war mir das alles etwas schleierhaft. Er sagt immer, du bist die Mutter des Kindes und die brauchen meine Daten um zu sehen das ich auch wirklich due Mutter des Kindes bin. Das mit meiner Geburtsurkunde hatte ihm ein Kumpel gesagt der wohl das gleiche gerade durch macht. Ich sag, ich geb dir doch keine Sachen weil ein Kumpel das sagt. Ich sagte ihm, ich muss genau wissen was die Botschaft von mir und dem Kind Brauch, dann kann ich das auch besorgen...aber nur was wirklich wichtig ist. Wenn er von mir nix brauch...umso besser.

Im Merkblatt steht auch das er das Original brauch + 2 Kopien vom ReisePass des Kleinen??? Das Original geb ich dem KV nie in die Finger...

Und wir sind nicht verheiratet, waren es auch nie und Gott sei Dank

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von Williana79 am 11.12.2019 um 13:46:45
Lottchen: Ach der macht es sich so bequem wie möglich und spielt mit meiner Unwissenheit. Er zickt hier echt rum wenn ich sage wozu brauchst du meine Papiere. Und ich weiss momentan nicht was das richtige ist. Hab auch keine Nummer der Botschaft gefunden und in Afrika wollte ich jetzt nicht unbedingt anrufen.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 11.12.2019 um 14:18:08
Also er ist in seiner Heimat und möchte dort den Antrag stellen? Dann soll er diesen doch stellen. Wenn Dokumente fehlen und Du verpflichtet bist diese beizubringen, dann wird sich schon jemand von den Behörden an Dich wenden und Dir sagen, nach welchem Paragrafen aus welchem Gesetz Du verpflichtet bist bestimmte Unterlagen beizubringen.

Was ein Kumpel meint was er braucht kannst Du getrost ignorieren.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwiT8bq91q3mAhX6w8QBHW2lC3cQFjAAegQIAhAC&url=https%3A%2F%2Fdakar.diplo.de%2Fblob%2F1897688%2Fca61320786d8244f5a26c10276e9660f%2Fvisa-merkblatt-familiennachzug-d-data.pdf&usg=AOvVaw3bdJeSyuVQRF_RJNOnWu4j

Hier steht tatsächlich, dass er ein Paßbild der Referenzperson benötigt. Nur gibt es keinen Grund, dass Du die Referenzperson sein musst wenn Du das nicht willst. Er zieht ja nicht zu Dir. Außerdem steht das nur unter "allgemein". Wenn man weiter runterscrollt zur Überschrift "Visum zum Nachzug zum deutschen Kind" ist von einem Paßbild wieder nicht die Rede.
Lies Dir das mal durch (Seite 5). Hier steht auch nicht drinnen, dass er von Dir Unterlagen benötigt. Hier steht auch nicht drinnen, dass er Originale der Unterlagen vom Kind braucht.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von HeFi am 11.12.2019 um 15:02:12

lottchen schrieb am 11.12.2019 um 14:18:08:
Hier steht tatsächlich, dass er ein Paßbild der Referenzperson benötigt.

NEIN, unter dem Abschnitt
"Visum zum Nachzug zum deutschen Kind (auch zum ungeborenen Kind)" steht das nicht, sondern nur :

Zitat:
Visum zum Nachzug zum deutschen Kind (auch zum ungeborenen Kind)
Sie sind Mutter oder Vater eines deutschen Kindes
und wollen zu diesem bzw. mit diesem Kind nach Deutschland ziehen
2 Kopien des Passes Ihres Kindes  2 Kopien des deutschen Passes Ihres Kindes
2 Kopien der Geburtsurkunde Ihres
Kindes
 2 Kopien der Geburtsurkunde Ihres Kindes
Ggf. Heiratsurkunde der Eltern  Falls gegeben Heiratsurkunde der Eltern + 2 Kopien
Ggf. Scheidungsurteile  Falls gegeben alle Scheidungsurteile der Eheleute + 2
Kopien
 Bei deutschen Urteilen mit Rechtskraftvermerk.
Ggf. Vaterschaftsanerkennung  Wenn notwendig Vaterschaftsanerkennung + 2 Kopien
Ggf.  Wenn notwendig Sorgerechtserklärung + 2 Kopien

auch Pass-Originale werden nicht verlangt,
sondern nur ggf Original der Heiratsurkunde.

Diese Urkunden kann er sich selbst beschaffen, da er in Deutschland ist.
Schlimm genug, dass Du ihm das geteilte (gemeinsame) Sorgerecht verschafft (überlassen) hast.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 12.12.2019 um 11:22:17

lottchen schrieb am 11.12.2019 um 14:18:08:
Wenn Dokumente fehlen und Du verpflichtet bist diese beizubringen, dann wird sich schon jemand von den Behörden an Dich wenden und Dir sagen, nach welchem Paragrafen aus welchem Gesetz Du verpflichtet bist bestimmte Unterlagen beizubringen.

Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Visum handelt, welches er bei der deutschen AV im Herkunftsland beantragen muss, wird auch die Ausländerbehörde in Deutschland daran beteiligt.

Wenn also irgendwelche Dokumente, Fotos oder andere Belege von Dir benötigt werden, wird die Ausländerbehörde Deines Wohnortes sich bei Dir melden, die notwendigen Dinge von Dir anfordern und Dich zu einem Gespröch bitten.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von asula am 12.12.2019 um 12:30:13
Hallo,
Ist er zur Zeit n Deutschland oder in einem anderen Land?

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Familienzusammenführung aus dem Heimatland erfolgen muss, wenn er dort lebt.

Muss tatsächlich der Vater ausreisen und das Familienzusammenführungsvisum aus dem Ursprungsland beantragen, wenn er schon in Deutschland lebt und hier auch für sein Kind sorgt (zumindest Besuchskontakte).

LG Asula

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 12.12.2019 um 12:46:46

asula schrieb am 12.12.2019 um 12:30:13:
Muss tatsächlich der Vater ausreisen und das Familienzusammenführungsvisum aus dem Ursprungsland beantragen, wenn er schon in Deutschland lebt und hier auch für sein Kind sorgt (zumindest Besuchskontakte). 

Darüber entscheidet die ABH.

Das dürfte davon abhängig sein, mit welchen Visum er nach Deutschland eingereist ist und über welchen AT er derzeit verfügt. In vielen Fällen besteht die ABH auf einem ordnungsgemäßen Visumverfahren (zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind) und das kann er eben nur bei der AV im Herkunftsland beantragen und erhalten.

Im günstigsten Fall erteilt die ABH eine Vorzustimmung, was das Visumsverfahren bei der deutschen AV im Herkunftsland beschleunigen würde.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von erne am 15.12.2019 um 23:19:56

lottchen schrieb am 11.12.2019 um 14:18:08:
Nur gibt es keinen Grund, dass Du die Referenzperson sein musst wenn Du das nicht willst. 

selbst wenn du das wolltes, du KANNST NICHT die Referenzperson sein. Er könnte nicht zu Dir nachziehen, da ihr nicht verheiratet seid.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von Alacrity am 16.12.2019 um 00:53:07

asula schrieb am 12.12.2019 um 12:30:13:
Muss tatsächlich der Vater ausreisen und das Familienzusammenführungsvisum aus dem Ursprungsland beantragen, wenn er schon in Deutschland lebt und hier auch für sein Kind sorgt (zumindest Besuchskontakte).

LG Asula
Nein, das würde das Kindeswohl gefährden. Der Vater hat Anspruch auf Duldung bis zur Entscheidung über die AE. Er bekommt erst eine AE nach 25 V, dann nach 28 I.

Das muss er aber eventuell gegen die ABH vor Gericht durchsetzen.
https://openjur.de/u/370029.html

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von Petersburger am 16.12.2019 um 05:35:40
Pauschale Aussagen helfen weder in die eine, noch in die andere Richtung.

Wenn der Sorgeberechtigte und -verpflichtete(!) nur so sporadisch seiner Verpflichtung nachkommt, dass kein Kind, egal welchen Alters, sein "Fehlen" aufgrund des Visumantrags merken würde, greift dieses Argument nicht uneingeschränkt und unterliegt durchaus einer das Kindeswohl (das Kind hat einen Anspruch, nicht der Vater!) in den Vordergrund stelle den Würdigung.

Das zitierte Urteil thematisiert nicht allein das Sorgerecht, sondern auch die familiäre Lebensgemeinschaft, an der es laut Startbeitrag hier mangelt.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von Alacrity am 17.12.2019 um 12:56:19
Zwar keine Lebensgemeinschaft mehr seit der Trennung von der Mutter, aber laut Startbeitrag war der Vater "bis dato bemüht sein Kind regelmäßig zu sehen."

Das ginge nicht mehr, wenn er gezwungen wäre für unbestimmte Zeit auszureisen.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 17.12.2019 um 20:42:36

Alacrity schrieb am 17.12.2019 um 12:56:19:
Zwar keine Lebensgemeinschaft mehr seit der Trennung von der Mutter, aber laut Startbeitrag war der Vater "bis dato bemüht sein Kind regelmäßig zu sehen."

Das ginge nicht mehr, wenn er gezwungen wäre für unbestimmte Zeit auszureisen.


Kann alles sein, aber er ist nicht hier und er fragt auch nichts.

Hier fragt die Mutter des Kindes. Und da ist die Antwort: Nein, Du bist nicht Referenzperson, das ist das Kind. Nein, Du musst ihm nicht helfen, er muss sich selbst darum bemühen Hilfe zu erhalten und das notfalls zu bezahlen.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von Petersburger am 18.12.2019 um 06:55:42

Alacrity schrieb am 17.12.2019 um 12:56:19:
laut Startbeitrag war der Vater "bis dato bemüht sein Kind regelmäßig zu sehen."

Das ginge nicht mehr, wenn er gezwungen wäre für unbestimmte Zeit auszureisen. 

Das kann auch heißen: bemüht sich, jedes zweite Wochenende sein Kind zu besuchen (klappt aber nicht immer, sonst würde ich ja schreiben: besucht es alle zwei Wochen).

Unabhängig von dem Teil in Klammern könnte dann mit einer Vorabzustimmung und einem rechtzeitig gebuchten Termin in der entsprechenden AV das Visumverfahren in wenigen Tagen absolviert sein, so dass das Kind von der Reise gar nichts mitbekommt und niemand einen Einfluss der Reise auf das Kindeswohl ernsthaft behaupten könnte.


Es ist unseriös, "regelmäßige Bemühungen" und eine gelebte familiäre Lebensgemeinschaft gleichzusetzen und dann daraus einen Anspruch zu konstruieren.

In einer gelebten familiären Lebensgemeinschaft merkt das Kind das Fehlen des Vaters sofort.

Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von Williana79 am 30.12.2019 um 11:02:47
Danke für eure Antworten... ich hab jetzt Unterlagen vom Kind ihm gegeben... mehr nicht. Er nervt mich jetzt seit Tagen damit, das er was schriftliches von mir benötigt, wo drin steht dass ich die Mutter seines Kindes bin und er sich regelmäßig und fürsorglich um den kleinen kümmert.

Die letzten Tage war er nie pünktlich zu verabredeten Zeiten.  Und dann musste ich erfahren das er mein Kind 20 Monate zu einer mir fremden Dame in die Wohnung schleppt. Er kennt diese Frau auch erst kurz und hat keine feste Beziehung zu der. Er hat den kleinen oft nur 1 oder 2 Stunden... da sollte er Zeit mit seinem Sohn verbringen und den nicht zu Frauen in die wohnung bringen...wovon ich nichts weiss. Auch hatte ich ihn vorher gebeten sowas nicht zu tun...da er mich betrogen hat und das alles nicht leicht für mich ist.

Inzw. Bin ich nur noch genervt von diesem Mann und ich weiss das er mich hier noch viel stressen wird. Ich will nicht das er wieder kommt wenn er erstmal in seinem Land ist. Hab keine Kraft mehr.


Titel: Re: Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 30.12.2019 um 12:00:05

Williana79 schrieb am 30.12.2019 um 11:02:47:
ich hab jetzt Unterlagen vom Kind ihm gegeben... mehr nicht. Er nervt mich jetzt seit Tagen damit, das er was schriftliches von mir benötigt, wo drin steht dass ich die Mutter seines Kindes bin und er sich regelmäßig und fürsorglich um den kleinen kümmert.


Du musst gar nichts.




Zitat:
Die letzten Tage war er nie pünktlich zu verabredeten Zeiten.  Und dann musste ich erfahren das er mein Kind 20 Monate zu einer mir fremden Dame in die Wohnung schleppt. Er kennt diese Frau auch erst kurz und hat keine feste Beziehung zu der. Er hat den kleinen oft nur 1 oder 2 Stunden...


Du kannst auch eine "Bestätigung" schreiben, in dem genau das drinsteht, was Du sicher weißt. Dass er nicht pünktlich kommt, weißt Du. Bei der anderen Frau solltest Du vorsichtig sein, das kann man nur aufführen, wenn auch Deine Zeugen namentlich genannt werden dürfen.


Sinnvoll ist, wenn Du hinsichtlich seiner Sorge Tagebuch führst. Da bist Du ihm vermutlich überlegen, und falls es beim Jugendamt oder vor Gericht mal zu einer Diskussion kommt, zählt das mehr als der Eindruck oder die Erinnerung. Man erinnert sich sowieso an einige Punkte besser – wenn Du Dich über ihn ärgerst, an die negativen –, ein Tagebuch ist da sicherer und auch objektiver.

Falls Du für dies oder das Zeugen hast, schreib sie dazu.

Sein Visumverfahren kannst Du kaum beeinflussen.

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