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Visum zur Familienzusammenführung (Gelesen: 3.345 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 17.12.2019 um 20:42:36
 
Alacrity schrieb am 17.12.2019 um 12:56:19:
Zwar keine Lebensgemeinschaft mehr seit der Trennung von der Mutter, aber laut Startbeitrag war der Vater "bis dato bemüht sein Kind regelmäßig zu sehen."

Das ginge nicht mehr, wenn er gezwungen wäre für unbestimmte Zeit auszureisen.


Kann alles sein, aber er ist nicht hier und er fragt auch nichts.

Hier fragt die Mutter des Kindes. Und da ist die Antwort: Nein, Du bist nicht Referenzperson, das ist das Kind. Nein, Du musst ihm nicht helfen, er muss sich selbst darum bemühen Hilfe zu erhalten und das notfalls zu bezahlen.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 18.12.2019 um 06:55:42
 
Alacrity schrieb am 17.12.2019 um 12:56:19:
laut Startbeitrag war der Vater "bis dato bemüht sein Kind regelmäßig zu sehen."

Das ginge nicht mehr, wenn er gezwungen wäre für unbestimmte Zeit auszureisen. 

Das kann auch heißen: bemüht sich, jedes zweite Wochenende sein Kind zu besuchen (klappt aber nicht immer, sonst würde ich ja schreiben: besucht es alle zwei Wochen).

Unabhängig von dem Teil in Klammern könnte dann mit einer Vorabzustimmung und einem rechtzeitig gebuchten Termin in der entsprechenden AV das Visumverfahren in wenigen Tagen absolviert sein, so dass das Kind von der Reise gar nichts mitbekommt und niemand einen Einfluss der Reise auf das Kindeswohl ernsthaft behaupten könnte.


Es ist unseriös, "regelmäßige Bemühungen" und eine gelebte familiäre Lebensgemeinschaft gleichzusetzen und dann daraus einen Anspruch zu konstruieren.

In einer gelebten familiären Lebensgemeinschaft merkt das Kind das Fehlen des Vaters sofort.
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Williana79
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Antwort #17 - 30.12.2019 um 11:02:47
 
Danke für eure Antworten... ich hab jetzt Unterlagen vom Kind ihm gegeben... mehr nicht. Er nervt mich jetzt seit Tagen damit, das er was schriftliches von mir benötigt, wo drin steht dass ich die Mutter seines Kindes bin und er sich regelmäßig und fürsorglich um den kleinen kümmert.

Die letzten Tage war er nie pünktlich zu verabredeten Zeiten.  Und dann musste ich erfahren das er mein Kind 20 Monate zu einer mir fremden Dame in die Wohnung schleppt. Er kennt diese Frau auch erst kurz und hat keine feste Beziehung zu der. Er hat den kleinen oft nur 1 oder 2 Stunden... da sollte er Zeit mit seinem Sohn verbringen und den nicht zu Frauen in die wohnung bringen...wovon ich nichts weiss. Auch hatte ich ihn vorher gebeten sowas nicht zu tun...da er mich betrogen hat und das alles nicht leicht für mich ist.

Inzw. Bin ich nur noch genervt von diesem Mann und ich weiss das er mich hier noch viel stressen wird. Ich will nicht das er wieder kommt wenn er erstmal in seinem Land ist. Hab keine Kraft mehr.

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reinhard
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Antwort #18 - 30.12.2019 um 12:00:05
 
Williana79 schrieb am 30.12.2019 um 11:02:47:
ich hab jetzt Unterlagen vom Kind ihm gegeben... mehr nicht. Er nervt mich jetzt seit Tagen damit, das er was schriftliches von mir benötigt, wo drin steht dass ich die Mutter seines Kindes bin und er sich regelmäßig und fürsorglich um den kleinen kümmert.


Du musst gar nichts.



Zitat:
Die letzten Tage war er nie pünktlich zu verabredeten Zeiten.  Und dann musste ich erfahren das er mein Kind 20 Monate zu einer mir fremden Dame in die Wohnung schleppt. Er kennt diese Frau auch erst kurz und hat keine feste Beziehung zu der. Er hat den kleinen oft nur 1 oder 2 Stunden...


Du kannst auch eine "Bestätigung" schreiben, in dem genau das drinsteht, was Du sicher weißt. Dass er nicht pünktlich kommt, weißt Du. Bei der anderen Frau solltest Du vorsichtig sein, das kann man nur aufführen, wenn auch Deine Zeugen namentlich genannt werden dürfen.


Sinnvoll ist, wenn Du hinsichtlich seiner Sorge Tagebuch führst. Da bist Du ihm vermutlich überlegen, und falls es beim Jugendamt oder vor Gericht mal zu einer Diskussion kommt, zählt das mehr als der Eindruck oder die Erinnerung. Man erinnert sich sowieso an einige Punkte besser – wenn Du Dich über ihn ärgerst, an die negativen –, ein Tagebuch ist da sicherer und auch objektiver.

Falls Du für dies oder das Zeugen hast, schreib sie dazu.

Sein Visumverfahren kannst Du kaum beeinflussen.
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