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AE wird nicht genehmigt wegen KV (Gelesen: 4.561 mal)
Saxonicus
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Antwort #15 - 06.11.2019 um 13:27:52
 
Melanny schrieb am 06.11.2019 um 13:20:01:
Auf den elektronischen AT müssen wir noch warten.

Das eAT-Kärtchen wird in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt und es dauert immer ein paar Wochen bis das erledigt ist.
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lottchen
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Antwort #16 - 06.11.2019 um 13:28:56
 
Mein Ex-Mann hat bei unserem Termin zur Beantragung der AE auch gleich so ein Schreiben in die Hand gedrückt bekommen. Braucht er ja schließlich für die Krankenkasse, den Arbeitgeber usw. solange die Scheckkarte noch nicht gedruckt ist. Und das dauert ein paar Wochen. Seine Rechte darf er aber trotzdem schon jetzt wahrnehmen und das Schreiben dient eben als Nachweis.
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Woelfin
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Antwort #17 - 06.11.2019 um 14:22:52
 
Was für ein Schreiben? Eine Bestätigung, dass der Antrag genehmigt wurde? Weiß jemand, ob das alle Ausländerbehörden ausstellen?

Hintergrund: Ich wüsste gern, ob mein Mann (US-Amerikaner), wenn er vor Ablauf seiner aktuellen AE, aber damit auch vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist des § 28 Abs. 2 AufenthG, eine NE beantragt (deren Ausstellung dann auch nach dem Stichtag ohnehin noch einige Wochen dauern würde), überhaupt irgendetwas sofort ausgestellt bekommt, das über eine Fiktionsbescheinigung hinausgeht.
Sein Arbeitgeber tut sich schwer, den Arbeitsvertrag aufgrund einer Fiktionsbescheinigung zu verlängern (nachdem er zunächst gesagt hatte, alles wäre kein Problem).
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erne
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Antwort #18 - 10.11.2019 um 17:32:59
 
Woelfin schrieb am 06.11.2019 um 14:22:52:
Eine Bestätigung, dass der Antrag genehmigt wurde?


gibt es nicht.
"Genehmigt" ist er mit Aushändigung des AT

Woelfin schrieb am 06.11.2019 um 14:22:52:
überhaupt irgendetwas sofort ausgestellt bekommt, das über eine Fiktionsbescheinigung hinausgeht. 

nein
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Antwort #19 - 11.11.2019 um 09:59:53
 
Woelfin schrieb am 06.11.2019 um 14:22:52:
Sein Arbeitgeber tut sich schwer, den Arbeitsvertrag aufgrund einer Fiktionsbescheinigung zu verlängern (nachdem er zunächst gesagt hatte, alles wäre kein Problem).

Dann sollte sich der Arbeitgeber einfach mal bei der Ausländerbehörde erkundigen, die werden ihm das schon erklären.
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Antwort #20 - 11.11.2019 um 16:23:37
 
Ich verstehe bald gar nichts mehr:

Antrag einer gesetzl. KK nicht angenommen, weil Vertreter meiner SB es anders sah.
Bei anderer KV persönlich gewesen und Antrag gestellt, fehlte nur noch AE. Schreiben von ABH (3 Jahre AE mit entsprechendem §) erhalten und an KV nachgemailt.

Am Samstag ein Brief von der KV nebst Formular, in dem um eine Bestätigung der ABH gebeten wurde, dass ein Nachweis des LUs gefordert wird.

Heute rief der Bearbeiter, an dem der Antrag geschickt wurde, persönlich an und bat, das Formular so schnell wie möglich zurückzuschicken. Meine Darstellung: Aufnahme in gesetzliche KV mit 12 Monate + und KEINE Verpflichtung den LU nachzuweisen. Der Mitarbeiter sieht das anders herum mit dem LU (Aufnahme nur, wenn LU bei mehr als 12 Monaten nachgewiesen werden muss), auch nachdem ich die entsprechende Stelle aus dem Gesetz vorlas und erklärte, wie ich es verstanden habe.

Ich wieder zu meiner Gesetzlichen (Außenstelle) und nach deren Anruf ist die SB in der Hauptstelle wieder anwesend. Antrag in meiner Außenstelle gestellt.

Was machen wir nun mit dem anderen Antrag? Ohne die Rücksendung des Formulars geht da erst einmal nichts weiter. Abwarten, wie die SB meiner erste KK-Wahl entscheidet – mit oder ohne mehr Unterlagen von der ABH?

Ich komme mir leicht veralbert vor von Seiten der KKs.
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Antwort #21 - 11.11.2019 um 16:43:01
 
Wenn die SB, die Dir die Zusicherung gegeben hat, jetzt wieder da ist, regle doch alles mit ihr. Und lass den anderen Antrag ruhen wenn möglich (nicht dass dann beide abspringen wegen Doppelantrag, frag das doch Deine SB).

Ob der Vertreter das anders sieht ist seine Sache, trotzdem kann er die Annahme eines Antrages nicht verweigern. Dann hätte er eben ablehnen müssen. Aber jetzt doch egal, wenn Deine zuständige SB wieder da ist.
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Melanny
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Antwort #22 - 11.11.2019 um 17:48:57
 
Das ist ja das, was mir unangenehm ist. der Antrag wurde ja bei der anderen KV angenommen, soll aber nicht weiter bearbeitet werden, bis noch ein Nachweis von der ABH kommt und als ich erfuhr, dass meine SB wieder da ist, haben wir heute in der Außenstelle den Antrag, wie es ursprünglich geplant war, eingereicht.

Bisschen dumm wahrscheinlich. Sollte ich jetzt schreiben, dass wir den einen Antrag zurücknehmen?
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