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AE wird nicht genehmigt wegen KV (Gelesen: 4.516 mal)
Melanny
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i4a rocks!


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30.10.2019 um 16:57:28
 
Hallo, wir erhielten heute ein Schreiben von der ABH, in dem mein Mann aufgefordert wird, "Bescheinigung über eine gesetzliche/inländische KV" nachzuweisen.

Begründet wird die Forderung wie folgt:

"Gem. § 2 Abs. 3 S.1 und S.3 AufenthG ist der LU als gesichert zu betrachten, wenn er ihn einschließlich ausreichendem KV-Schutz bestreiten kann.
Als Frist benannter Unterlagen merke ich mir den 22. 11. 2019 vor."

Mein Mann wird erst in die gesetzliche KV aufgenommen, wenn er über 12 Monate eine AE hat. (Einkommen-Rente über Bemessungsgrundlage)

Wir haben von der KV einen unterschriebenen Antrag, den wir bei Erhalt der AE ausfüllen und einreichen, dann wäre alles geklärt.

Wir sind etwas ratlos. Es kann doch nicht sein, dass die FZF jetzt scheitert.
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Stuttgarter
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Antwort #1 - 30.10.2019 um 17:20:40
 
In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht... Wenn die gesetzlichen KVen (versuch es einfach bei mehreren!) ihn tatsächlich nicht aufnehmen sollten - und eine Familienversicherung (über Dich) nicht greift - bleibtwohl letztendlich nur die private Krankenversicherung... Ist aber etwas teurer!
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Melanny
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Antwort #2 - 30.10.2019 um 17:30:54
 
Mein Mann wird aufgenommen, aber erst mit Erhalt der AE über 12 Monate.

§28 verlangt doch keine LU-Sicherung.

Die SA bringt so einiges durcheinander, scheint mir. LU müssen wir nicht nachweisen (Einkommen), aber KV. §2 sagt doch nur, dass KV zum LU gehört.

Private KV können wir uns nicht leisten  und wir gehören ja auch nicht zu den Fällen, die eine PKV in Anspruch nehmen müssen.

Was könnten wir auf das Schreiben antworten?

1. Zuzug zu Deutschen ohne LU-Nachweis, somit ohne KV-Nachweis

2. §2 ist lediglich eine Begriffsbestimmung

3. Antrag anhängen, den ich von der KV habe, der schon unterschrieben ist und bei Erhalt der AE von uns abgeschickt wird

Mehr geht wohl erst einmal nicht?
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reinhard
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Antwort #3 - 30.10.2019 um 18:05:09
 
Genau, die drei Sachen einreichen.

Zusätzlich, wenn Du bekommst: Eine Bestätigung der Krankenversicherung über die Aufnahme, sobald die AE vorliegt.
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Melanny
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Antwort #4 - 31.10.2019 um 23:58:21
 
Danke reinhard.

Ich habe noch einmal eine E-Mail geschrieben. Mein Optimismus hält sich in Grenzen.

Was uns beim Aufsuchen der entsprechenden Webseite auffällt ist, dass dort nur das Informationsblatt nebst Checkliste zum Familienzusammenzug bereitgestellt wird, welches sich, was man beim Lesen feststellen kann, auf Ausländer bezieht, die zu ihrem ausländischen Ehepartner nachziehen möchten. Dementsprechend sind auch die geforderten Unterlagen und bei den zusammengestellten Paragraphen am Ende der Informationen ist zu lesen:

Rechtliche Grundlagen: Die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug richtet sich nach §§ 27 i. V. m. 2, 5, 7, 8, 12, 29, 30, 32 und 36 des Aufenthaltsgesetzes.

Ein Hinweis §28 fehlt ganz und gar.

Melanny

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reinhard
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Antwort #5 - 01.11.2019 um 11:55:37
 
Du kannst ja in zwei Stufen reagieren:

1) Ihre Bedingung ist nicht vom Gesetz gedeckt.

2) Trotzdem füge ich eine Bestätigung der KV bei, dass er nach Vorlage der Karte rückwirkend aufgenommen ist.

... oder so ähnlich. Ich schreiben sowas mit CC an den Oberbürgermeister, wenn die Behörden so offensichtlich einen Fehler macht. Dann wird sie vorsichtiger.
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lottchen
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Antwort #6 - 01.11.2019 um 13:10:09
 
Hast Du schon mal versucht zum Vorgesetzten Deiner SB vorzudringen?
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Melanny
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Antwort #7 - 01.11.2019 um 16:14:28
 
Schritt 1 ist bereits erledigt.
Schritt 2: Bestätigung einer KK ist nicht so einfach zu bekommen, noch dazu weil unsere Ansprechpartnerin unerwartet längere Zeit nicht anwesend sein wird und ihre Vertretung …  (Telefonat) nicht kann oder sich nicht mit der Angelegenheit befassen will.

Wir heute zu einer anderen gesetzlichen KK gefahren, Antrag gestellt (natürlich fehlt das Kreuz bei „Inhaber einer AE und welcher“). Über die Antragsstellung und die Antragsbearbeitung haben wir wenigstens eine Bescheinigung erhalten.

Den Vorgesetzen sprechen der SB meines Mannes sprechen? Daran hatten wir auch schon gedacht, ist jedoch nicht einfach, weil er oder sie schwer namentlich zu ermitteln ist. Sachgebiet „Ausländer“ hat nur eine allgemeine E-Mail-Adresse und ist dem Ordnungsamt untergeordnet. Hier findet sich namentlich der Leiter der Abteilung, aber ebenfalls, so wie es sich liest,  nur eine „allgemeine“ E-Mail-Adresse.

Die Oberbürgermeisterin kann man nur über ein Kontaktformular der betreffenden Stadt erreichen.

Also CC ist in beiden Fällen schwer oder nicht machbar.

Nun, ich hoffe, dass in 1-2 Wochen eine Antwort auf "Schritt" 1 ankommt - ob man weiter auf §2 besteht oder, wie es sein muss, §28 anwendet.
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reinhard
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Antwort #8 - 01.11.2019 um 17:01:13
 
Was immer geht:

Brief an die Ausländerbehörde.

Kopie des Briefes an die Oberbürgermeisterin.
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Melanny
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Antwort #9 - 04.11.2019 um 14:30:56
 
Info:

Habe den Leiter "Sachbereich Ausländer" sprechen können.
Er meinte, so wie sich meine Darstellung anhört … aber ohne Prüfung (verständlicherweise) keine Stellungnahme.

Die Akte meines Mannes wurde aber bereits (auf Grund einer heute wirksam gewordenen Umstrukturierung innerhalb der Abteilung) einen anderen SB zur Bearbeitung übergeben.
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Antwort #10 - 05.11.2019 um 19:50:22
 
E-Mail- Benachrichtigung:
Mein Mann konnte heute die Genehmigung seines ATs (gültig ab heute) für 3 Jahre mit Arbeitserlaubnis abholen.

Nun sind alle Unterlagen für die KV zusammen.
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lottchen
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Antwort #11 - 05.11.2019 um 20:22:00
 
Ende gut alles gut. Da kannst Du endlich mal tief durchatmen.
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Saxonicus
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Antwort #12 - 06.11.2019 um 01:18:54
 
Melanny schrieb am 05.11.2019 um 19:50:22:
Mein Mann konnte heute die Genehmigung seines ATs (gültig ab heute) für 3 Jahre mit Arbeitserlaubnis abholen. 

Bei einer AE nach §28 bedarf es keiner gesonderten Arbeitserlaubnis, die ist bei diesen AT automatisch inkludiert.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Reyhan
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Antwort #13 - 06.11.2019 um 07:32:15
 
Herzlichen Glückwunsch ! Halte ich nach dieser ganzen " Geschichte" für angebracht und alles Gute für eure gemeinsame Zukunft.

Reyhan
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..immer mit der Ruhe !
 
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Melanny
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Antwort #14 - 06.11.2019 um 13:20:01
 
@Saxonicus

Was auch immer das für ein Schreiben ist, das wir uns abholen durften - Fiktionsbescheinigung???? Wir haben keine beantragt, mir/uns ist es egal, Kosten entstanden dadurch nicht.

Egal ist uns auch, dass "Arbeitserlaubnis" aufgeführt ist. Unser Arbeitsleben liegt hinter uns.

Was lediglich zählt ist: Es wird bestätigt, dass der Antrag genehmigt wurde. Auf den elektronischen AT müssen wir noch warten.

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