Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung: Scheidungsurteil der Vorehen (Gelesen: 614 mal)
Ausländer UZ
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Nuremberg, Bayern, Germany
Nuremberg
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Usbekisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung: Scheidungsurteil der Vorehen
16.11.2019 um 16:01:21
 
Liebe Forummitglieder,

ich habe gestern einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten, worin sie unter anderem Scheidungsurteil meiner Vorehen fordern, damit sie die Anträge meiner Familie zur Familienzusammenführung weiterbearbeiten können. Ich hatte ja nur einmal in Usbekistan verheiratet und diese einzige Ehegatte von mir mit unseren gemeinsamen zwei Kindern kommen jetzt zu mir Smiley

Es kann sein, dass die Behörde glaubt, dass ich Vorehen habe, weil wir die Familienzusammenführung zum zweiten Mal machen. Meine Frau war schon hier vor 3 Jahren. Sie musste leider zurückkehren, weil ein Elternteil damals sehr krank war. Sie hatte sich um die Eltern da gekümmert. Jetzt hat sich alles wieder normalisiert und wir möchten gerne zusammenleben.

Was könntet ihr mir hier empfehlen in diesem Fall? Kann ich eine formlose Erkärung für die Ausländerbehöre verfassen und alles erläutern? Hoffentlich fordert die Behörde, keine Bescheinigung des Standesamts aus Usbekistan, die es bestätigt, dass ich keine Vorehen habe. Wenn das der Fall sein wird, dauert es ewig, bis ich diese Bescheinigung in Orginal mit deutscher Übersetzung erhalte.

Wenn jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat, bin ich für Kommentare sehr dankbar!!!

Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung: Scheidungsurteil der Vorehen
Antwort #1 - 16.11.2019 um 19:18:56
 
Ja, erstmal alles (schriftlich!) erläutern.

Und wenn die Bescheinigung gefordert wird, beschäftigst Du Dich damit oder schreibst hier. Vorher nicht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema