Liebe Forummitglieder,
ich habe gestern einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten, worin sie unter anderem Scheidungsurteil meiner Vorehen fordern, damit sie die Anträge meiner Familie zur Familienzusammenführung weiterbearbeiten können. Ich hatte ja nur einmal in Usbekistan verheiratet und diese einzige Ehegatte von mir mit unseren gemeinsamen zwei Kindern kommen jetzt zu mir
Es kann sein, dass die Behörde glaubt, dass ich Vorehen habe, weil wir die Familienzusammenführung zum zweiten Mal machen. Meine Frau war schon hier vor 3 Jahren. Sie musste leider zurückkehren, weil ein Elternteil damals sehr krank war. Sie hatte sich um die Eltern da gekümmert. Jetzt hat sich alles wieder normalisiert und wir möchten gerne zusammenleben.
Was könntet ihr mir hier empfehlen in diesem Fall? Kann ich eine formlose Erkärung für die Ausländerbehöre verfassen und alles erläutern? Hoffentlich fordert die Behörde, keine Bescheinigung des Standesamts aus Usbekistan, die es bestätigt, dass ich keine Vorehen habe. Wenn das der Fall sein wird, dauert es ewig, bis ich diese Bescheinigung in Orginal mit deutscher Übersetzung erhalte.
Wenn jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat, bin ich für Kommentare sehr dankbar!!!
Vielen Dank!