i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE wird nicht genehmigt wegen KV
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1572451048

Beitrag begonnen von Melanny am 30.10.2019 um 16:57:28

Titel: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Melanny am 30.10.2019 um 16:57:28
Hallo, wir erhielten heute ein Schreiben von der ABH, in dem mein Mann aufgefordert wird, "Bescheinigung über eine gesetzliche/inländische KV" nachzuweisen.

Begründet wird die Forderung wie folgt:

"Gem. § 2 Abs. 3 S.1 und S.3 AufenthG ist der LU als gesichert zu betrachten, wenn er ihn einschließlich ausreichendem KV-Schutz bestreiten kann.
Als Frist benannter Unterlagen merke ich mir den 22. 11. 2019 vor."

Mein Mann wird erst in die gesetzliche KV aufgenommen, wenn er über 12 Monate eine AE hat. (Einkommen-Rente über Bemessungsgrundlage)

Wir haben von der KV einen unterschriebenen Antrag, den wir bei Erhalt der AE ausfüllen und einreichen, dann wäre alles geklärt.

Wir sind etwas ratlos. Es kann doch nicht sein, dass die FZF jetzt scheitert.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Stuttgarter am 30.10.2019 um 17:20:40
In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht... Wenn die gesetzlichen KVen (versuch es einfach bei mehreren!) ihn tatsächlich nicht aufnehmen sollten - und eine Familienversicherung (über Dich) nicht greift - bleibtwohl letztendlich nur die private Krankenversicherung... Ist aber etwas teurer!

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Melanny am 30.10.2019 um 17:30:54
Mein Mann wird aufgenommen, aber erst mit Erhalt der AE über 12 Monate.

§28 verlangt doch keine LU-Sicherung.

Die SA bringt so einiges durcheinander, scheint mir. LU müssen wir nicht nachweisen (Einkommen), aber KV. §2 sagt doch nur, dass KV zum LU gehört.

Private KV können wir uns nicht leisten  und wir gehören ja auch nicht zu den Fällen, die eine PKV in Anspruch nehmen müssen.

Was könnten wir auf das Schreiben antworten?

1. Zuzug zu Deutschen ohne LU-Nachweis, somit ohne KV-Nachweis

2. §2 ist lediglich eine Begriffsbestimmung

3. Antrag anhängen, den ich von der KV habe, der schon unterschrieben ist und bei Erhalt der AE von uns abgeschickt wird

Mehr geht wohl erst einmal nicht?

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von reinhard am 30.10.2019 um 18:05:09
Genau, die drei Sachen einreichen.

Zusätzlich, wenn Du bekommst: Eine Bestätigung der Krankenversicherung über die Aufnahme, sobald die AE vorliegt.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Melanny am 31.10.2019 um 23:58:21
Danke reinhard.

Ich habe noch einmal eine E-Mail geschrieben. Mein Optimismus hält sich in Grenzen.

Was uns beim Aufsuchen der entsprechenden Webseite auffällt ist, dass dort nur das Informationsblatt nebst Checkliste zum Familienzusammenzug bereitgestellt wird, welches sich, was man beim Lesen feststellen kann, auf Ausländer bezieht, die zu ihrem ausländischen Ehepartner nachziehen möchten. Dementsprechend sind auch die geforderten Unterlagen und bei den zusammengestellten Paragraphen am Ende der Informationen ist zu lesen:

Rechtliche Grundlagen: Die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug richtet sich nach §§ 27 i. V. m. 2, 5, 7, 8, 12, 29, 30, 32 und 36 des Aufenthaltsgesetzes.

Ein Hinweis §28 fehlt ganz und gar.

Melanny


Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von reinhard am 01.11.2019 um 11:55:37
Du kannst ja in zwei Stufen reagieren:

1) Ihre Bedingung ist nicht vom Gesetz gedeckt.

2) Trotzdem füge ich eine Bestätigung der KV bei, dass er nach Vorlage der Karte rückwirkend aufgenommen ist.

... oder so ähnlich. Ich schreiben sowas mit CC an den Oberbürgermeister, wenn die Behörden so offensichtlich einen Fehler macht. Dann wird sie vorsichtiger.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von lottchen am 01.11.2019 um 13:10:09
Hast Du schon mal versucht zum Vorgesetzten Deiner SB vorzudringen?

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Melanny am 01.11.2019 um 16:14:28
Schritt 1 ist bereits erledigt.
Schritt 2: Bestätigung einer KK ist nicht so einfach zu bekommen, noch dazu weil unsere Ansprechpartnerin unerwartet längere Zeit nicht anwesend sein wird und ihre Vertretung …  (Telefonat) nicht kann oder sich nicht mit der Angelegenheit befassen will.

Wir heute zu einer anderen gesetzlichen KK gefahren, Antrag gestellt (natürlich fehlt das Kreuz bei „Inhaber einer AE und welcher“). Über die Antragsstellung und die Antragsbearbeitung haben wir wenigstens eine Bescheinigung erhalten.

Den Vorgesetzen sprechen der SB meines Mannes sprechen? Daran hatten wir auch schon gedacht, ist jedoch nicht einfach, weil er oder sie schwer namentlich zu ermitteln ist. Sachgebiet „Ausländer“ hat nur eine allgemeine E-Mail-Adresse und ist dem Ordnungsamt untergeordnet. Hier findet sich namentlich der Leiter der Abteilung, aber ebenfalls, so wie es sich liest,  nur eine „allgemeine“ E-Mail-Adresse.

Die Oberbürgermeisterin kann man nur über ein Kontaktformular der betreffenden Stadt erreichen.

Also CC ist in beiden Fällen schwer oder nicht machbar.

Nun, ich hoffe, dass in 1-2 Wochen eine Antwort auf "Schritt" 1 ankommt - ob man weiter auf §2 besteht oder, wie es sein muss, §28 anwendet.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von reinhard am 01.11.2019 um 17:01:13
Was immer geht:

Brief an die Ausländerbehörde.

Kopie des Briefes an die Oberbürgermeisterin.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Melanny am 04.11.2019 um 14:30:56
Info:

Habe den Leiter "Sachbereich Ausländer" sprechen können.
Er meinte, so wie sich meine Darstellung anhört … aber ohne Prüfung (verständlicherweise) keine Stellungnahme.

Die Akte meines Mannes wurde aber bereits (auf Grund einer heute wirksam gewordenen Umstrukturierung innerhalb der Abteilung) einen anderen SB zur Bearbeitung übergeben.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Melanny am 05.11.2019 um 19:50:22
E-Mail- Benachrichtigung:
Mein Mann konnte heute die Genehmigung seines ATs (gültig ab heute) für 3 Jahre mit Arbeitserlaubnis abholen.

Nun sind alle Unterlagen für die KV zusammen.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von lottchen am 05.11.2019 um 20:22:00
Ende gut alles gut. Da kannst Du endlich mal tief durchatmen.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Saxonicus am 06.11.2019 um 01:18:54

Melanny schrieb am 05.11.2019 um 19:50:22:
Mein Mann konnte heute die Genehmigung seines ATs (gültig ab heute) für 3 Jahre mit Arbeitserlaubnis abholen. 

Bei einer AE nach §28 bedarf es keiner gesonderten Arbeitserlaubnis, die ist bei diesen AT automatisch inkludiert.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Reyhan am 06.11.2019 um 07:32:15
Herzlichen Glückwunsch ! Halte ich nach dieser ganzen " Geschichte" für angebracht und alles Gute für eure gemeinsame Zukunft.

Reyhan

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Melanny am 06.11.2019 um 13:20:01
@Saxonicus

Was auch immer das für ein Schreiben ist, das wir uns abholen durften - Fiktionsbescheinigung???? Wir haben keine beantragt, mir/uns ist es egal, Kosten entstanden dadurch nicht.

Egal ist uns auch, dass "Arbeitserlaubnis" aufgeführt ist. Unser Arbeitsleben liegt hinter uns.

Was lediglich zählt ist: Es wird bestätigt, dass der Antrag genehmigt wurde. Auf den elektronischen AT müssen wir noch warten.


Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Saxonicus am 06.11.2019 um 13:27:52

Melanny schrieb am 06.11.2019 um 13:20:01:
Auf den elektronischen AT müssen wir noch warten.

Das eAT-Kärtchen wird in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt und es dauert immer ein paar Wochen bis das erledigt ist.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von lottchen am 06.11.2019 um 13:28:56
Mein Ex-Mann hat bei unserem Termin zur Beantragung der AE auch gleich so ein Schreiben in die Hand gedrückt bekommen. Braucht er ja schließlich für die Krankenkasse, den Arbeitgeber usw. solange die Scheckkarte noch nicht gedruckt ist. Und das dauert ein paar Wochen. Seine Rechte darf er aber trotzdem schon jetzt wahrnehmen und das Schreiben dient eben als Nachweis.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Woelfin am 06.11.2019 um 14:22:52
Was für ein Schreiben? Eine Bestätigung, dass der Antrag genehmigt wurde? Weiß jemand, ob das alle Ausländerbehörden ausstellen?

Hintergrund: Ich wüsste gern, ob mein Mann (US-Amerikaner), wenn er vor Ablauf seiner aktuellen AE, aber damit auch vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist des § 28 Abs. 2 AufenthG, eine NE beantragt (deren Ausstellung dann auch nach dem Stichtag ohnehin noch einige Wochen dauern würde), überhaupt irgendetwas sofort ausgestellt bekommt, das über eine Fiktionsbescheinigung hinausgeht.
Sein Arbeitgeber tut sich schwer, den Arbeitsvertrag aufgrund einer Fiktionsbescheinigung zu verlängern (nachdem er zunächst gesagt hatte, alles wäre kein Problem).

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von erne am 10.11.2019 um 17:32:59

Woelfin schrieb am 06.11.2019 um 14:22:52:
Eine Bestätigung, dass der Antrag genehmigt wurde?


gibt es nicht.
"Genehmigt" ist er mit Aushändigung des AT


Woelfin schrieb am 06.11.2019 um 14:22:52:
überhaupt irgendetwas sofort ausgestellt bekommt, das über eine Fiktionsbescheinigung hinausgeht. 

nein

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Saxonicus am 11.11.2019 um 09:59:53

Woelfin schrieb am 06.11.2019 um 14:22:52:
Sein Arbeitgeber tut sich schwer, den Arbeitsvertrag aufgrund einer Fiktionsbescheinigung zu verlängern (nachdem er zunächst gesagt hatte, alles wäre kein Problem).

Dann sollte sich der Arbeitgeber einfach mal bei der Ausländerbehörde erkundigen, die werden ihm das schon erklären.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Melanny am 11.11.2019 um 16:23:37
Ich verstehe bald gar nichts mehr:

Antrag einer gesetzl. KK nicht angenommen, weil Vertreter meiner SB es anders sah.
Bei anderer KV persönlich gewesen und Antrag gestellt, fehlte nur noch AE. Schreiben von ABH (3 Jahre AE mit entsprechendem §) erhalten und an KV nachgemailt.

Am Samstag ein Brief von der KV nebst Formular, in dem um eine Bestätigung der ABH gebeten wurde, dass ein Nachweis des LUs gefordert wird.

Heute rief der Bearbeiter, an dem der Antrag geschickt wurde, persönlich an und bat, das Formular so schnell wie möglich zurückzuschicken. Meine Darstellung: Aufnahme in gesetzliche KV mit 12 Monate + und KEINE Verpflichtung den LU nachzuweisen. Der Mitarbeiter sieht das anders herum mit dem LU (Aufnahme nur, wenn LU bei mehr als 12 Monaten nachgewiesen werden muss), auch nachdem ich die entsprechende Stelle aus dem Gesetz vorlas und erklärte, wie ich es verstanden habe.

Ich wieder zu meiner Gesetzlichen (Außenstelle) und nach deren Anruf ist die SB in der Hauptstelle wieder anwesend. Antrag in meiner Außenstelle gestellt.

Was machen wir nun mit dem anderen Antrag? Ohne die Rücksendung des Formulars geht da erst einmal nichts weiter. Abwarten, wie die SB meiner erste KK-Wahl entscheidet – mit oder ohne mehr Unterlagen von der ABH?

Ich komme mir leicht veralbert vor von Seiten der KKs.

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von lottchen am 11.11.2019 um 16:43:01
Wenn die SB, die Dir die Zusicherung gegeben hat, jetzt wieder da ist, regle doch alles mit ihr. Und lass den anderen Antrag ruhen wenn möglich (nicht dass dann beide abspringen wegen Doppelantrag, frag das doch Deine SB).

Ob der Vertreter das anders sieht ist seine Sache, trotzdem kann er die Annahme eines Antrages nicht verweigern. Dann hätte er eben ablehnen müssen. Aber jetzt doch egal, wenn Deine zuständige SB wieder da ist.   

Titel: Re: AE wird nicht genehmigt wegen KV
Beitrag von Melanny am 11.11.2019 um 17:48:57
Das ist ja das, was mir unangenehm ist. der Antrag wurde ja bei der anderen KV angenommen, soll aber nicht weiter bearbeitet werden, bis noch ein Nachweis von der ABH kommt und als ich erfuhr, dass meine SB wieder da ist, haben wir heute in der Außenstelle den Antrag, wie es ursprünglich geplant war, eingereicht.

Bisschen dumm wahrscheinlich. Sollte ich jetzt schreiben, dass wir den einen Antrag zurücknehmen?

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.