Kristina B.
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Rosenheim Bayern Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russisch
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Guten Abend liebe Forenmitglieder,
Ich habe seit längerer Zeit ein Problem, das ich nicht lösen kann und wäre sehr dankbar, wenn ich hier neue Ideen und Tips bekommen könnte, wie ich an die Sache nun rangehen soll.
Ich heiße Kristina, bin 23 und bin im Jahr 2000 mit meinen Eltern aus Russland (Wolgograd) nach Deutschland ausgewandert.
2 Jahre nach dem Umzug haben sich meine Eltern scheiden lassen und ich bin mit meiner Mutter zu meinem damaligen Stiefvater in die Nähe von München, nach Freising gezogen.
6 Jahre später ließ sich meine Mutter scheiden und mit 14 wurde ich vom Jugendamt nach einem Aufenthalt in der Kinder und Jugendpsychiatrie von Zuhause rausgeholt. Ich habe meinen Quali mit 2,0 bestanden. Ursprünglich habe ich aber ein Gymnasium besucht, welches ich aber abbrechen musste wegen meiner Psyche.
Ich verbrachte die Zeit bis zu meinem 18. Lebensjahr in einer Kurzzeitpflege, in 2 Therapeutischen Wohngruppen und gegen Ende in der KJP.
An meinem 18. Geburtstag ist mein russischer Reisepass abgelaufen. Zu dem Zeitpunkt bin ich in ein beschütztes Wohnheim gekommen, da ich selbstgefährdet war. Ich bekam einen 2 Jahres Beschluss. Meine Gesetzliche Betreuerin hat es nicht geschafft einen neuen Pass vom Russischen Konsulat in München zu erhalten. Es hieß, ich muss persönlich dort erscheinen. Auch eine Bescheinigung von meiner damaligen Einrichtung hat da nicht geholfen. Somit hatte ich 2 Jahre lang keine Möglichkeit einen neuen Pass zu bekommen und hatte nur eine Fiktionsbescheinigung. Mein unbefristeter Aufenthaltstitel ist mir somit entzogen worden.
Nachdem ich aus der beschützen Einrichtung entlassen worden bin, war ich sofort mit meiner Betreuerin beim Konsulat und habe den Pass beantragt. 3 Monate später konnte ich ihn abholen.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich 2 1/2 Jahre keinen gültigen Pass und habe meinen Aufenthaltstitel nicht mehr zurück erhalten.
Ich habe nun seit 5 Jahren eine Fiktionsbescheinigung, die ich alle 3 Monate verlängern lassen muss.
Auf Nachfrage vor einem Monat, ob es denn eine Möglichkeit gibt, dass ich nicht mehr alle 3 Monate zum Ausländeramt rennen muss, kam die Antwort, dass ein Aufenthaltstitel aktuell nicht möglich ist, da ich die Voraussetzungen dafür nicht erfülle. Ich hätte noch nie gearbeitet. Meine Antwort darauf, dass das nicht möglich war, da ich bis vor 6 Monaten durchgehend noch in Therapeutischen Wohngruppen gelebt habe, wurde nur abgetan. Dann hätte ich die letzten Monate arbeiten können.
Ja, ich bin nach 9 Jahren Therapie endlich entlassen und rein Theoretisch wärs möglich, praktisch nein, da ich von meinem Verlobten im 5. Monat schwanger bin.
Darauf wurde nur erwidert, dass ich ja dann garkein Problem habe? Weil 1. Wenn ich meinen Verlobten heirate ich sowieso einen Aufenthaltstitel erhalte und 2. Wenn unser Sohn auf der Welt ist, ich mindestens bis zu seinem 18. Den Titel erhalte.
Die Hochzeit ist eine komplizierte Sache, denn ich brauche eine Apostille dafür auf meiner Geburtsurkunde und hab keinen Plan wie ich an die komme, da ich kaum Russisch kann und keinen Bezug zu Russland habe. Versenden darf man die Urkunde nicht, sonst hätt ich sie einfach an die Russische Botschaft geschickt. Dort extra hinreisen ist nicht möglich, da wir im Monat nur 600€ zur Verfügung haben und ich dort nichtmals jemanden kenne bei dem ich für die Zeit unterkommen könnte. Und lange habe ich keine Zeit mehr, da man ja ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche nicht mehr Fliegen darf.
Aber wie komme ich an meinen alten Aufenthalts Status? Meine Mutter und mein Vater haben einen unbefristeten Aufenthalt. Und ich möchte sobald wie möglich eigentlich die Deutsche Staatsbürgerschaft anerkannt bekommen. Nur so wird das nichts.
Ich bin jetzt ganz stark am Überlegen, ob ich nun doch einen Anwalt einschalte, damit der das für mich regelt, denn ich weiß nicht mehr weiter.
Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
Liebe Grüße,
Kristina B.
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