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Mit 18 den Aufenthaltstitel verloren durch abgelaufenen russischen Reisepass (Gelesen: 6.310 mal)
Kristina B.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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25.09.2019 um 20:47:24
 
Guten Abend liebe Forenmitglieder,

Ich habe seit längerer Zeit ein Problem, das ich nicht lösen kann und wäre sehr dankbar, wenn ich hier neue Ideen und Tips bekommen könnte, wie ich an die Sache nun rangehen soll.

Ich heiße Kristina, bin 23 und bin im Jahr 2000 mit meinen Eltern aus Russland (Wolgograd) nach Deutschland ausgewandert.

2 Jahre nach dem Umzug haben sich meine Eltern scheiden lassen und ich bin mit meiner Mutter zu meinem damaligen Stiefvater in die Nähe von München, nach Freising gezogen.

6 Jahre später ließ sich meine Mutter scheiden und mit 14 wurde ich vom Jugendamt nach einem Aufenthalt in der Kinder und Jugendpsychiatrie von Zuhause rausgeholt.
Ich habe meinen Quali mit 2,0 bestanden. Ursprünglich habe ich aber ein Gymnasium besucht, welches ich aber abbrechen musste wegen meiner Psyche.

Ich verbrachte die Zeit bis zu meinem 18. Lebensjahr in einer Kurzzeitpflege, in 2 Therapeutischen Wohngruppen und gegen Ende in der KJP.

An meinem 18. Geburtstag ist mein russischer Reisepass abgelaufen. Zu dem Zeitpunkt bin ich in ein beschütztes Wohnheim gekommen, da ich selbstgefährdet war. Ich bekam einen 2 Jahres Beschluss.
Meine Gesetzliche Betreuerin hat es nicht geschafft einen neuen Pass vom Russischen Konsulat in München zu erhalten. Es hieß, ich muss persönlich dort erscheinen. Auch eine Bescheinigung von meiner damaligen Einrichtung hat da nicht geholfen.
Somit hatte ich 2 Jahre lang keine Möglichkeit einen neuen Pass zu bekommen und hatte nur eine Fiktionsbescheinigung. Mein unbefristeter Aufenthaltstitel ist mir somit entzogen worden.

Nachdem ich aus der beschützen Einrichtung entlassen worden bin, war ich sofort mit meiner Betreuerin beim Konsulat und habe den Pass beantragt. 3 Monate später konnte ich ihn abholen.

Zu dem Zeitpunkt hatte ich 2 1/2 Jahre keinen gültigen Pass und habe meinen Aufenthaltstitel nicht mehr zurück erhalten.

Ich habe nun seit 5 Jahren eine Fiktionsbescheinigung, die ich alle 3 Monate verlängern lassen muss.

Auf Nachfrage vor einem Monat, ob es denn eine Möglichkeit gibt, dass ich nicht mehr alle 3 Monate zum Ausländeramt rennen muss, kam die Antwort, dass ein Aufenthaltstitel aktuell nicht möglich ist, da ich die Voraussetzungen dafür nicht erfülle. Ich hätte noch nie gearbeitet. Meine Antwort darauf, dass das nicht möglich war, da ich bis vor 6 Monaten durchgehend noch in Therapeutischen Wohngruppen gelebt habe, wurde nur abgetan. Dann hätte ich die letzten Monate arbeiten können.

Ja, ich bin nach 9 Jahren Therapie endlich entlassen und rein Theoretisch wärs möglich, praktisch nein, da ich von meinem Verlobten im 5. Monat schwanger bin.

Darauf wurde nur erwidert, dass ich ja dann garkein Problem habe? Weil 1. Wenn ich meinen Verlobten heirate ich sowieso einen Aufenthaltstitel erhalte und 2. Wenn unser Sohn auf der Welt ist, ich mindestens bis zu seinem 18. Den Titel erhalte.

Die Hochzeit ist eine komplizierte Sache, denn ich brauche eine Apostille dafür auf meiner Geburtsurkunde und hab keinen Plan wie ich an die komme, da ich kaum Russisch kann und keinen Bezug zu Russland habe. Versenden darf man die Urkunde nicht, sonst hätt ich sie einfach an die Russische Botschaft geschickt. Dort extra hinreisen ist nicht möglich, da wir im Monat nur 600€ zur Verfügung haben und ich dort nichtmals jemanden kenne bei dem ich für die Zeit unterkommen könnte. Und lange habe ich keine Zeit mehr, da man ja ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche nicht mehr Fliegen darf.

Aber wie komme ich an meinen alten Aufenthalts Status? Meine Mutter und mein Vater haben einen unbefristeten Aufenthalt. Und ich möchte sobald wie möglich eigentlich die Deutsche Staatsbürgerschaft anerkannt bekommen. Nur so wird das nichts.

Ich bin jetzt ganz stark am Überlegen, ob ich nun doch einen Anwalt einschalte, damit der das für mich regelt, denn ich weiß nicht mehr weiter.


Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.

Liebe Grüße,

Kristina B.
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Antwort #1 - 25.09.2019 um 21:22:39
 
Kristina B. schrieb am 25.09.2019 um 20:47:24:
Ich bin jetzt ganz stark am Überlegen, ob ich nun doch einen Anwalt einschalte, damit der das für mich regelt, denn ich weiß nicht mehr weiter.

JA, DAS ^^^ ist sinnvoll, denn hier sind zu viele Fakten und §§ zu berücksichtigen, als dass dies mMn in einem Forum geleistet werden könnte.
Der Anwalt sollte idealerweise im Ausländerrecht bewandert sein (googeln)

Gehe zum Amtsgericht und hole Dir einen Beratungsschein für einem Rechtsanwalt, wenn Du kein oder wenig Einkommen hast.
Der RA wird ggf Prozesskostenhilfe PKH beantragen.
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Antwort #2 - 25.09.2019 um 21:32:25
 
Der Verlobte hat welche Staatsangehörigkeit?
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Antwort #3 - 25.09.2019 um 21:48:47
 
Kristina B. schrieb am 25.09.2019 um 20:47:24:
Ich heiße Kristina, bin 23 und bin im Jahr 2000 mit meinen Eltern aus Russland (Wolgograd) nach Deutschland ausgewandert.

Als jüdische Kontingentflüchtlinge? Die Frage bezieht sich auf euer weiteres Aufenthaltsrecht in DE.

Kristina B. schrieb am 25.09.2019 um 20:47:24:
Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.

Den Anstoß hast du eigentlich schon selbst geliefert, du brauchst einen Anwalt der in deine Ausländerakte reinschauen muss um zu klären, was da überhaupt alles entschieden wurde. Gerade das

Kristina B. schrieb am 25.09.2019 um 20:47:24:
Mein unbefristeter Aufenthaltstitel ist mir somit entzogen worden.


kommt mir etwas merkwürdig vor. Sollte ein unbefristeter AT vorgelegen haben, hätte die ABH ihn wegen Passlosigkeit in einem Verwaltungsverfahren explizit widerrufen müssen. In der Ausländerakte müsste dann auch ein entsprechender Bescheid sein.
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Kristina B.
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Antwort #4 - 26.09.2019 um 00:36:52
 
Da ich nichts zitieren kann am Handy, antworte ich jedem einzeln.


@bayraqiano
Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Ich war 4 und weiß eigentlich nicht viel über Früher. Aber ich denke nicht.

Was in meiner Akte steht im Ausländeramt, weiß ich nicht. Das einzige was mir gesagt wurde dort, war dass durch die lange Zeit ohne Pass ich eine Fiktionsbescheinigung bekommen hatte und durch die mehreren Umzüge sich keiner aus den 4 Ausländerämtern bei den ich war, mir und meinem Fall annehmen konnte. Das wurde mir von dem jetzigen Ausländeramt gesagt, doch die wollen sich um den Fall jetzt garnicht mehr kümmern, da ich ein Kind erwarte und verlobt bin.


@lottchen
Mrin Verlobter ist Deutscher.

@HeFi
Du hast vollkommen Recht. Diese Sache ist zu kompliziert für ein Forum, das wusste ich von Anfang an. Ich habe aber dennoch einen Post erstellt, da ich hoffe dass ich hier ein paar entscheidende Tips oder Ideen sammeln könnte, um jetzt richtig zu Handeln. Das mit dem Beratungsschein werde ich machen, danke dir!

Gute Nacht!
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Saxonicus
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Antwort #5 - 26.09.2019 um 02:48:54
 
Kristina B. schrieb am 25.09.2019 um 20:47:24:
Versenden darf man die Urkunde nicht, sonst hätt ich sie einfach an die Russische Botschaft geschickt. Dort extra hinreisen ist nicht möglich

Wenn Du, wie ich annehme, in Freiburg wohnst, dann ist für Dich nicht die Botschaft in Berlin zuständig, sondern das

Generalkonsulat in Frankfurt am Main
Eschenheimer Anlage 33/34, 60318 Frankfurt am Main
Konsularbezirk: Baden-Württemberg, Hessen.

in dessen Konsularbezirk Du wohnst, das sollte an einem Tag zu schaffen sein und kostet mit dem Bus 7,99 €uro bzw. das Doppelte für hin und zurück. Mit der Bahn zum Sparpreis ca. 40 €uro für hin und her.
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« Zuletzt geändert: 26.09.2019 um 03:00:37 von Saxonicus »  

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Kristina B.
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Antwort #6 - 26.09.2019 um 09:25:05
 
@saxonicus

Nein, ich wohn in Rosenheim, das ist in der Nähe von München. Da ist das Münchner Konsulat Zuständig. Die stellen sowas aber nicht aus. Deswegen rede ich von der Russischen Botschaft direkt in Russland. Beim Standesamt würde mir gesagt ich muss die Apostille direkt aus Russland bekommen.
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fab87
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Antwort #7 - 26.09.2019 um 09:28:48
 
Kristina B. schrieb am 26.09.2019 um 09:25:05:
Deswegen rede ich von der Russischen Botschaft direkt in Russland. 


Die gibt es nicht und kann es nicht geben. Da wird eine andere Behörde zuständig sein.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 26.09.2019 um 09:54:13
 
fab87 schrieb am 26.09.2019 um 09:28:48:
Da wird eine andere Behörde zuständig sein. 

Normalerweise ist das Außenministerium dafür zuständig, aber ich verstehe nicht, weshalb das nicht über ein Konsulat im Ausland erledigt werden kann. Bei anderen Personen geht das doch auch.

Kristina B. schrieb am 26.09.2019 um 09:25:05:
Nein, ich wohn in Rosenheim,

Dann  ist das russische Generalkonsulat in München
(Maria-Theresia-Straße 17, 81675 München).
Konsularbezirk: Bayern
für Dich zuständig.
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Antwort #9 - 26.09.2019 um 10:16:38
 
Saxonicus schrieb am 26.09.2019 um 09:54:13:
Da wird eine andere Behörde zuständig sein. 

Normalerweise ist das Außenministerium dafür zuständig, aber ich verstehe nicht, weshalb das nicht über ein Konsulat im Ausland erledigt werden kann. Bei anderen Personen geht das doch auch.


Vielleicht die fehlende Registrierung bei der zuständigen Vertretungsbehörde?! Das gibt es ja gelegentlich bei manchen postsowjetischen Staaten. Vlt. meldet sich jemand der da mehr weiß wie z.B. Petersburger.
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Antwort #10 - 26.09.2019 um 11:08:30
 
Kristina B. schrieb am 26.09.2019 um 00:36:52:
Ich war 4 und weiß eigentlich nicht viel über Früher. Aber ich denke nicht. 

Hast Du keinen Kontakt mehr zu Deinen Eltern? Warum fragst Du sie nicht diese Dinge?

Und ja, Du solltest dringend einen Anwalt suchen, der Einblick in Deine Ausländerakte nehmen kann und das Wirrwarr entschlüsselt. 

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Antwort #11 - 26.09.2019 um 11:35:55
 
Der Petersburger versucht verzweifelt zu verstehen, wie alte Forumshasen über die Zuständigkeit von AV/RAM (Russ. Außenministerium) philosophieren, wo es um eine Apostille auf ein russisches Dokument geht.
Was, in alles in der Welt, hat eine AV oder ein Außenministerium mit Apostillen zu tun?

Kristina B. schrieb am 26.09.2019 um 09:25:05:
Beim Standesamt würde mir gesagt ich muss die Apostille direkt aus Russland bekommen.

Das ist korrekt.
Russische Geburtsurkunden werden von den Standesamtsverwaltungen ausgestellt. Im (russischen) Inland.

Niemand sonst ist dafür zuständig.

Es gibt Standesamtsverwaltungen, die solche Dinge über notariell Bevollmächtigte erledigen lassen.

Mein Rat an Dich:
Finde über Internet und/oder mit Hilfe von russischsprachigen Bekannten einen Dienstleister (oder auch eine Privatperson) in der Nähe Deines Geburtsortes. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht kann der in Deinem Geburtsstandesamt eine Zweitschrift Deiner Geburtsurkunde erhalten und die in der Standesamtsverwaltung apostillieren lassen. Das Ganze per Post zu Dir.
Nicht einfache russische Post, sondern irgendeinen der teuren Kurierdienste - da weiß man wenigstens, dass es ankommt. Und wann.

Wenn Du zu einem deutschen Notar gehst, muss das Ganze dann auch noch in Deutschland apostilliert werden (der Notar sagt Dir, wo das gemacht wird) und in Russische übersetzt.
Übersetzung in RUS, sonst wird sie dort nicht akzeptiert.
Wenn Du Pech hast, wird der Text der Vollmacht dann aufgrund irgendwelcher Formgeschichten nicht akzeptiert.

Daher würde ich eine solche Vollmacht von der russischen AV in München erstellen und notariell beglaubigen lassen. Das braucht dann auch weder Apostille noch Übersetzung.


Und was den deutschen Part an der Geschichte angeht, höre auf Bayraqiano.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #12 - 26.09.2019 um 13:52:55
 
Petersburger schrieb am 26.09.2019 um 11:35:55:
Der Petersburger versucht verzweifelt zu verstehen, wie alte Forumshasen über die Zuständigkeit von AV/RAM (Russ. Außenministerium) philosophieren, wo es um eine Apostille auf ein russisches Dokument geht.

Leicht zu finden
Apostille Behörden      https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/authorities1/?cid=41
Russland https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=341
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Antwort #13 - 26.09.2019 um 14:00:51
 
@fab87

Mir wurde vom Standesamt gesagt dass man die Apostille nur direkt in Russland bekommt? Das Konsulat München stellt diese nicht aus.

@Saxonicus
Ich kenne das Konsulat in München. Hatte mit denen zu tun wegen meinem Pass. Ich habe meine Mutter gefragt, sie kennt das Russische Konsulat in München natürlich auch und hat sehr schlechte Erfahrungen mit denen gemacht, genau wie ich. Meine Mutter meinte auch, dass die keine Apostillen ausstellen. Leider kann sie mir nicht sagen, wie sie damals an ihre kam, weil ihr Exmann das alles ohne sie geregelt hatte. Außerdem heirateten die beiden in Österreich.
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Antwort #14 - 26.09.2019 um 14:08:39
 
@lottchen
Zu meinem Vater habe ich keinen Kontakt. Mit meiner Mutter nicht so einen guten. Meine Mutter hat auch andere Probleme zur Zeit weil ich eine kleine Schwester habe, da ist für mich nicht die Zeit vorhanden. Wenn wir telefonieren kann sie nur kurz am Hörer sein und legt sehr schnell wieder auf. Ich muss mich in der Sache jetzt selbst drum kümmern. Und ich lebe ja auch schon seit ich 14 bin nicht mehr bei meiner Mutter.

@Petersburger

Okay, danke dafür. Dann werde ich die Sache zumindest so angehen.
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