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Familienzuzug indischen Eltern (Gelesen: 3.853 mal)
Arn
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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22.07.2019 um 21:58:25
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe, dass ich in der richtigen Rubrik bin.
Ich habe meine indischen Eltern schon zum zweiten mal mit Verpflichtungserklärung eingeladen. Sie sind Anfang bzw. Ende 50 Jahre alt und ich bin der einzige, zusammen mit meiner deutschen Frau, der sich um sie kümmert und auch ihren Lebensunterhalt bezahlt, hier und in Indien. Meine Frage ist: gibt es einen Weg, dass sie ganz hier bleiben können (ich bin bereit, alle Kosten incl. Krankenversicherung zu übernehmen)? Der Weg, dass mein Vater 200.000 Euro investiert und hier eine Firma aufmacht, ist ausgeschlossen. Beide werden auch keine Ausbildung als Koch oder Krankenpfleger machen können. Jetzt helfen sie bei uns im Geschäft, wir könnten uns auch keine Mitarbeiter leisten.
Danke für Eure Antworten.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.07.2019 um 06:00:43
 
Nein, den gibt es nicht.

Ist von unserem Ausländerrecht einfach nicht vorgesehen - Familiennachzug gibt es nur für Ehepartner, minderjährige Kinder zu ihren Eltern und Eltern zu ihren minderjährigen deutschen Kindern.
Für alle anderen Verwandten gibt so etwas nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte - und das ist die höchste Hürde, die man sich denken kann.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.07.2019 um 09:37:36
 
Arn schrieb am 22.07.2019 um 21:58:25:
Jetzt helfen sie bei uns im Geschäft, wir könnten uns auch keine Mitarbeiter leisten. 


Aufpassen, dass das nicht mit den BEstimmungen des Besuchsvisums kolidiert.

Arn schrieb am 22.07.2019 um 21:58:25:
Jetzt helfen sie bei uns im Geschäft, wir könnten uns auch keine Mitarbeiter leisten.   


Dann würde es mit der Krankenversicherung für deine Eltern eh sehr schwierig werden. Selbst, wenn sie irgendein Visum für einen Daueraufenthalt bekommen sollten (wird nicht gehen, s. Petersburger) würde keine Versicherung sie günstig aufnehmen angesichts des auch schon etwas forgeschrittenen Alters.
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lottchen
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Antwort #3 - 23.07.2019 um 10:07:24
 
fab87 schrieb am 23.07.2019 um 09:37:36:
Aufpassen, dass das nicht mit den BEstimmungen des Besuchsvisums kolidiert.


Ich schätze mal, dass das definitiv "kolidiert". Nennt man Schwarzarbeit. Somit riskiert man auch noch, dass die Eltern u.U. in Zukunft nicht mal mehr ein Besuchsvisum bekommen.

fab87 schrieb am 23.07.2019 um 09:37:36:
Selbst, wenn sie irgendein Visum für einen Daueraufenthalt bekommen sollten (wird nicht gehen, s. Petersburger) würde keine Versicherung sie günstig aufnehmen angesichts des auch schon etwas forgeschrittenen Alters.


Wenn sie einen Job bekommen (beim Sohn) für mehr als 450€, dann sind sie automatisch krankenversichert. Ob sie dann später irgendwann mal in die Krankenversicherung der Rentner kommen können oder wie sie sich sonst als spätere Rentner versichern können weiß ich allerdings nicht. Das müsste man auch noch abklären.

Die Hauptsache wird sein, eine AE für die Eltern zu bekommen. Und da sehe ich in der jetzigen Konstellation schwarz. Könntest Du mit Deiner Frau für einige Zeit ins EU-Ausland übersiedeln? Dann könnte man ggf. über die EU-Freizügigkeit Deiner Frau was machen wenn ihr nach D zurückkehrt.   
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Saxonicus
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Antwort #4 - 23.07.2019 um 20:46:32
 
lottchen schrieb am 23.07.2019 um 10:07:24:
Wenn sie einen Job bekommen (beim Sohn) für mehr als 450€, dann sind sie automatisch krankenversichert. 

Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass man den Eltern des Fragestellers ein Visum zur Arbeitsaufnahme und eine AE für einen 450€uro-Job erteilen könnte?

Mit welchen Visum sollten die denn überhaupt zum Daueraufenthalt nach Deutschland einreisen können?
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Arn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.07.2019 um 22:33:18
 
Hallo,

danke für Ihre Antworten.

Als erstes das ist meine Familie, das sind keine fremden Arbeitnehmer, die bei mir arbeiten, wenn meine Mutter uns z.B Mittagessen kocht, um uns zu entlasten, ist das wohl keine Schwarzarbeit, das gilt auch für andere Tätigkeiten für meinen Vater.

Ich habe einen deutschen Pass. Wie soll das mit dem Gehalt von mehr als 450€ funktionieren, die Eltern haben ein Besuchsvisum für 90 Tage im Schengenraum. Und der Vorschlag mit der EU-Freizügigkeit, wie geht das? Muss man dafür in ein anderes EU Land umziehen?

Viele Grüße
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Saxonicus
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Antwort #6 - 24.07.2019 um 23:42:25
 
Arn schrieb am 24.07.2019 um 22:33:18:
Ich habe einen deutschen Pass. 

Ja und? Deshalb kannst Du zwar Deinen Ehepartner und Deine minderjährige Kinder nach Deutschland bringen, aber im Regelfall nicht Deine Eltern.

Arn schrieb am 24.07.2019 um 22:33:18:
Wie soll das mit dem Gehalt von mehr als 450€ funktionieren, die Eltern haben ein Besuchsvisum für 90 Tage im Schengenraum.

Mit einem Besuchsvisum dürfen sie überhaupt keiner Arbeit nachgehen.
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« Zuletzt geändert: 24.07.2019 um 23:56:14 von Saxonicus »  

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lottchen
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Antwort #7 - 25.07.2019 um 09:57:52
 
Arn schrieb am 24.07.2019 um 22:33:18:
Als erstes das ist meine Familie, das sind keine fremden Arbeitnehmer, die bei mir arbeiten, wenn meine Mutter uns z.B Mittagessen kocht, um uns zu entlasten, ist das wohl keine Schwarzarbeit, das gilt auch für andere Tätigkeiten für meinen Vater.


Hinsichtlich des Aufenthaltsrechts sind Deine Eltern "Fremde". Zur Familie gehören nur Du, Deine Frau und die Kinder.
Wenn Deine Mutter bei einem Besuch Mittagessen für die Familie kocht oder Staub in der Wohnung wischt oder die Kinder von der Schule abholt  dann hat das mit "arbeiten" nichts zu tun. Besitzt Du einen Imbiß und Deine Mutter kocht dort für Deine Gäste ist das sehr wohl Schwarzarbeit. Wir hier können nicht wissen, um welche Tätigkeiten es geht und wie diese im Fall der Fälle von den Behörden eingeordnet werden.

Arn schrieb am 24.07.2019 um 22:33:18:
Wie soll das mit dem Gehalt von mehr als 450€ funktionieren, die Eltern haben ein Besuchsvisum für 90 Tage im Schengenraum.


Das mit dem Gehalt über 450€ gilt, WENN Deine Eltern ein anderes Visum / eine AE bereits haben. Wie auch immer das funktionieren soll. Das schrieb ich aber bereits.

Arn schrieb am 24.07.2019 um 22:33:18:
Und der Vorschlag mit der EU-Freizügigkeit, wie geht das? Muss man dafür in ein anderes EU Land umziehen?


Ja. Auch das schrieb ich bereits.
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deerhunter
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Antwort #8 - 25.07.2019 um 12:37:24
 
Arn schrieb am 22.07.2019 um 21:58:25:
Jetzt helfen sie bei uns im Geschäft, wir könnten uns auch keine Mitarbeiter leisten. 


Und das ist Schwarzarbeit...kommt der Zoll euch besuchen, gibt es richtig Ärger und die Eltern werden abgeschoben!

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Antwort #9 - 25.07.2019 um 13:02:58
 
deerhunter schrieb am 25.07.2019 um 12:37:24:
kommt der Zoll euch besuchen, gibt es richtig Ärger und die Eltern werden abgeschoben!


Mal die Kirche im Dorf lassen.
Das wäre zwar eine Straftat für den AN und bei Erstverstoß vermutlich nur eine teure Owi für den AG. Allerdings eben unerlaubt.

Und als ausländerrechtliche Maßnahme liegt sicher deswegen erst einmal keine Abschiebung an.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Stuttgarter
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Antwort #10 - 25.07.2019 um 17:13:36
 
Stimmt... eine Abschiebung nicht, aber eine Ausweisung mit (normalerweise) Einreisesperre. Durch die Arbeitsaufnahme (in einem Gewerbebetrieb erlischt automatisch das Visum! Und für den Arbeitgeber gibt es laut § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGBIII ein Bußgeld bis zu 500.00 €!

Und: wie sollte denn der Lebensunterhalt inkl. der Krankenversicherung gezahlt werden, wenn man sich keine anderen Mitarbeiter leisten kann. Das dürfte teurer sein als Lohnzahlungen!
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #11 - 25.07.2019 um 17:36:37
 
Stuttgarter schrieb am 25.07.2019 um 17:13:36:
Stimmt... eine Abschiebung nicht, aber eine Ausweisung mit (normalerweise) Einreisesperre. Durch die Arbeitsaufnahme (in einem Gewerbebetrieb erlischt automatisch das Visum! Und für den Arbeitgeber gibt es laut § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGBIII ein Bußgeld bis zu 500.00 €!


Eben.
In diesem Forum nutzen wir üblicherweise die korrekten Termini und dramatisieren nicht.

Im Zusammenhang damit verweise ich einmal auf eine Nachbarschaftshilfe, unter die das Ganze während des Besuchsaufenthalts auch fallen könnte, solange wir hier nicht Art, Umfang und weitere Umstände kennen.
So pauschal und falsch, wie hier die Konsequenzen geschildert werden, ist es hochgradig unseriös.
Wie gesagt: nicht dramatisieren.

Im Prinzip wurde im Beitrag #1 und #2 schon alles Erforderliche gesagt. Danach gab es nur noch oberlehrerhafte Ausschmückungen auf nichtgestellte Fragen...
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Petersburger
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Antwort #12 - 25.07.2019 um 17:53:00
 
Stuttgarter schrieb am 25.07.2019 um 17:13:36:
Durch die Arbeitsaufnahme (in einem Gewerbebetrieb erlischt automatisch das Visum!

öhm

Wo steht das?
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Arn
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Antwort #13 - 25.07.2019 um 21:42:22
 
@lottchen: Ist es egal, in welches EU-Land man umsiedelt?
Muss man sich in Deutschland abmelden oder kann man in beiden Ländern angemeldet bleiben, wie funktioniert das genau?
Danke für eine Info.
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Arn
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Antwort #14 - 25.07.2019 um 22:48:39
 
@T.P.2013: danke für Deine ehrlichen Worte. Anscheinend denken die meisten Leute, die hier schreiben, sehr schlecht. Ich kenne die Gesetze auch sehr gut. Es handelt sich keinesfalls um Schwarzarbeit oder sonstige illegale und schlechten Sachen, die sich einige User dieses Forums vorstellen. Solche Antworten helfen mir nicht weiter und sowas ist Zeitverschwendung.
Der Grund, in diesem Forum zu schreiben, war, dass es hier erfahrene Leute gibt, die legale Lösungen suchen wie z. Bsp. Lottchen.

Wie Du gesagt hast, wird auch niemand eine Strafe erhalten, wenn ein Nachbar dem anderen bei etwas hilft.

Ich hoffe auf Informationen, die mir wirklich weiterhelfen.
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