Für die
KV habe ich ein Anmeldeformular, bereits mit Unterschrift und Begleitschreiben:
KV nach
AE (über 12 Monate und keine Verpflichtung LU)
Da steht wirklich in der Checkliste unter Zuzug zu Deutschen: Haushaltsbescheinigung
(Meine Tochter brauchte eine für die Kindergeldstelle, sagt aus, welche Personen im Haushalt leben)
Bin auch von der Meldebescheinigung ausgegangen.
Nein, ich bin volljährig. Ich dachte, es betrifft die Eltern des Antragstellers, weil es so dort steht.
(Angabe zum Ehepartner des Antragstellers, Angabe zu den Kindern des Antragstellers, Angabe zu den Eltern des Antragstellers)
Wahrscheinlich gar nicht wichtig für uns. Es gibt weder Kinder noch Eltern beim Antragsteller.
Wichtiger ist die Dauer das Aufenthalts: Schreibt er die Beantragung von 3 Jahren auf ein zusätzliches Blatt oder gleich (oben, unten) auf das Formular? Spalte dafür gibt es keine.
Bei Wohnung wird noch gefragt: Adresse Heimatwohnsitz und ob die Wohnung beibehalten wird - ja/nein?
Ja, wir behalten Haus und Grundstück erst einmal, bis hier alles geklärt ist und überlegen uns nächstes Jahr, ob wir vermieten, also behalten, oder verkaufen.
Nein, es ist nicht vorgesehen, dort selbst wieder zu wohnen.
Zur Vorbereitung auf den Besuch der
ABH.
Ist es üblich, dass dort bei Antragsabgabe das Gespräch auf einen Integrationskurs kommt.
Wenn JA, wie reagieren wir am besten, weil wir versuchen werden, dies abzulehnen?
a) erst einmal gar nicht, auf
AE warten und erst zur KK - später reagieren oder
b) doch reagieren, mit Hinweis auf Alter (über 50 bei Einreise - fast 67)
Sorry, ist etwas viel Text. Ich bereite aber hier alles vor, denn ich reise sehr bald zu meinem Mann, mit dem ich dann gemeinsam einreisen werde.
Wir sind nicht mehr die Jüngsten und für den Schritt, den er für uns beide tut, möchte ich gut vorbereitet sein.
Melanny