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Antragsformular AE (Gelesen: 830 mal)
Melanny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.07.2019 um 12:25:41
 
a)Das Formular enthält den Punkt: LU-Sicherung (nicht notwendig beim Zuzug zum deutschen Ehepartner),
aber: Frage nach KV und deren Nachweis ist ein eigener Punkt, nicht bei Sicherung LU eingeordnet. Was bedeutet das für das Aufüllen? Hinweis auf Zugehörigkeit LU?

b)Frage nach einer aktuellen Haushaltsbescheinigung des deutschen Ehegatten(aufgelistet in der Checkliste bei Nachzug zu Deutschen). Ist das erforderlich? Ich ging immer von der Vorlage einer Meldbescheinigung des Nachziehenden aus - diese Anforderung fehlt.

c)weiterer Punkt: Mietvertrag und Qudratmeterangabe: Ich in selbst 50%-Hauseigentümerin mit eigenem Haushalt. Benötige ich Nachweise? Die Aufteilung 1. Etage/2. Etage habe ich mit dem Miteigentümer privat geregelt.

d) Angabe zu den Eltern
Eintrag "verstorben" dürfte wohl ausreichend sein?

Danke im Voraus
Melanny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.07.2019 um 11:36:26
 
Melanny schrieb am 22.07.2019 um 12:25:41:
Frage nach KV und deren Nachweis ist ein eigener Punkt, nicht bei Sicherung LU eingeordnet. Was bedeutet das für das Aufüllen? Hinweis auf Zugehörigkeit LU?


Die KV gehört ausländerrechtlich zum LU.
Wenn LU nicht gefordert ist, ist KV ohne Belang.

Andererseits muss jeder in D eine KV haben, aber das hat mit del Ausländerrecht nichts zu tun.
Ich würde darauf hinweisen aber totzdem die KV zeigen, die man hat.
Wenn der Antragsteller bereits in D ist, evtl. als Ehegatte, dann würde ich bei  der Krankenkasse eine Bestätigung einholen, dass man in die KV aufgenommen wird und diese Bestätigung zeigen.

Melanny schrieb am 22.07.2019 um 12:25:41:
b)Frage nach einer aktuellen Haushaltsbescheinigung 


was ist eine Haushaltsbescheinigung?
oder meinst du Meldebescheinigung?
besorg die halt und legt das zu den Unterlagen. Natürlich werden die Ehegatten zusammen leben müssen.

Melanny schrieb am 22.07.2019 um 12:25:41:
c)weiterer Punkt: Mietvertrag und Qudratmeterangabe: Ich in selbst 50%-Hauseigentümerin mit eigenem Haushalt. Benötige ich Nachweise? Die Aufteilung 1. Etage/2. Etage habe ich mit dem Miteigentümer privat geregelt.

irrelevant bei Deutschen

Melanny schrieb am 22.07.2019 um 12:25:41:
d) Angabe zu den Eltern

????
wieso das, bist du noch minderjährig?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Melanny
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Antwort #2 - 23.07.2019 um 21:03:32
 
Für die KV habe ich ein Anmeldeformular, bereits mit Unterschrift und Begleitschreiben: KV nach AE (über 12 Monate und keine Verpflichtung LU)

Da steht wirklich in der Checkliste unter Zuzug zu Deutschen: Haushaltsbescheinigung
(Meine Tochter brauchte eine für die Kindergeldstelle, sagt aus, welche Personen im Haushalt leben)
Bin auch von der Meldebescheinigung ausgegangen.

Nein, ich bin volljährig. Ich dachte, es betrifft die Eltern des Antragstellers, weil es so dort steht.
(Angabe zum Ehepartner des Antragstellers, Angabe zu den Kindern des Antragstellers, Angabe zu den Eltern des Antragstellers)
Wahrscheinlich gar nicht wichtig für uns. Es gibt weder Kinder noch Eltern beim Antragsteller.

Wichtiger ist die Dauer das Aufenthalts: Schreibt er die Beantragung von 3 Jahren auf ein zusätzliches Blatt oder gleich (oben, unten) auf das Formular? Spalte dafür gibt es keine.

Bei Wohnung wird noch gefragt: Adresse Heimatwohnsitz und ob die Wohnung beibehalten wird - ja/nein?

Ja, wir behalten Haus und Grundstück erst einmal, bis hier alles geklärt ist und überlegen uns nächstes Jahr, ob wir vermieten, also behalten, oder verkaufen.
Nein, es ist nicht vorgesehen, dort selbst wieder zu wohnen.


Zur Vorbereitung auf den Besuch der ABH.
Ist es üblich, dass dort bei Antragsabgabe das Gespräch auf einen Integrationskurs kommt.
Wenn JA, wie reagieren wir am besten, weil wir versuchen werden, dies abzulehnen?

a) erst einmal gar nicht, auf AE warten und erst zur KK - später reagieren oder

b) doch reagieren, mit Hinweis auf Alter (über 50 bei Einreise - fast 67)

Sorry, ist etwas viel Text. Ich bereite aber hier alles vor, denn ich reise sehr bald zu meinem Mann, mit dem ich dann gemeinsam einreisen werde.
Wir sind nicht mehr die Jüngsten und für den Schritt, den er für uns beide tut, möchte ich gut vorbereitet sein.

Melanny
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Antwort #3 - 24.07.2019 um 13:03:35
 
Melanny schrieb am 23.07.2019 um 21:03:32:
Wichtiger ist die Dauer das Aufenthalts: Schreibt er die Beantragung von 3 Jahren auf ein zusätzliches Blatt oder gleich (oben, unten) auf das Formular? Spalte dafür gibt es keine.


Hallo,

ich würde es auf das Antragsformular selbst schreiben.

Zitat:
Bei Wohnung wird noch gefragt: Adresse Heimatwohnsitz und ob die Wohnung beibehalten wird - ja/nein?

Ja, wir behalten Haus und Grundstück erst einmal, bis hier alles geklärt ist und überlegen uns nächstes Jahr, ob wir vermieten, also behalten, oder verkaufen.
Nein, es ist nicht vorgesehen, dort selbst wieder zu wohnen.


Dann "nein", er wird ja dort nicht wohnen (im Sinne eines Zweitwohnsitzes).

Zitat:
Zur Vorbereitung auf den Besuch der ABH.
Ist es üblich, dass dort bei Antragsabgabe das Gespräch auf einen Integrationskurs kommt.
Wenn JA, wie reagieren wir am besten, weil wir versuchen werden, dies abzulehnen?


Ja, das ist üblich.
Der Verpflichtung ggf. widersprechen, mit Hinweis auf die altersbedingte Unzumutbarkeit und dem Ermessensspielraum der ABH.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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