puuhbaer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo,
ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum getroffen 🙃 Mein irakischer Verlobter und ich (deutsch) haben eine gemeinsame Tochter, für die wir auch das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Bisher hat sie nur eine deutsche Geburtsurkunde, würde ja aber im Falle einer Reise einen deutschen Reisepass bekommen.
Frage 1: Ich bin bisher davon ausgegangen, dass sie automatisch, von Geburt an, die doppelte Staatsbürgerschaft hat. Ist das tatsächlich so oder müssen wir die irakische erst beantragen?
Frage 2:. Ihrem Vater ist es wichtig, dass sie auch irakische Papiere bekommt. Heißt, irakische Geburtsurkunde und Identitätspapiere wie ID-Card, Pass etc. Diese möchte er während eines Familiebesuches im Irak besorgen, wo unsere Tochter und ich aber zu Hause bleiben werden (mir ist es zu unsicher dort). Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich a. für die Ausstellung der irakischen Papiere meine Zustimmung geben muss und b. Wenn diese später mal als Reisepapiere genutzt werden, ich dann trotzdem noch einer Reise zustimmen muss (wg. gemeinsamen Sorgerecht, es müssen ja beide Elternteile einer Auslandsreise zustimmen) oder ob das Recht (wie ich finde zum Schutz des Kindes) damit ausgehebelt wird, weil sie dann als Iraker in gilt und womöglich irakisches Recht zählt? Ein Visum bräuchte sie ja dann vermutlich nicht mehr?
Dazu sei vielleicht noch angemerkt, dass sie meinen Nachnamen trägt und das bis zu einer möglichen standesamtliche Hochzeit auch so bleiben wird.
Ich bin aufgrund zweier Fälle, die ich in letzter Zeit mitbekommen habe, leider etwas nachdenklich geworden, inwiefern man ein binationales Kind für den Fall einer Trennung absichern kann und sollte. Auch wenn ich meinem Partner da aktuell keine bösen Absichten unterstellen möchte.
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