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Auswirkungen eines zweiten Nationalpasses von gemeinsamen Kind (Gelesen: 3.461 mal)
fab87
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Malta, Malta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #15 - 21.07.2019 um 15:33:55
 
nixwissen schrieb am 21.07.2019 um 00:40:57:
Wenn das Kind deutsche Staatsangehörigkeit hat, muss es immer mit dem deutschen Pass ausreisen. In D gilt das Kind nur als deutsch.


Muss es nicht; gibt es keine direkte Gesetzesgrundlage für. Nach internationaler Übung ist es aber in der Tat so und im Allgemeinen sowie so empfehlenswert. Bei einer anderen EU Staatsbürgerschaft wird es keine Probleme geben. Die gibt es dann erst bei Drittstaatlern, fehlender EInreisestempel, fehlender AT etc. Das hatte ich oben, an dem hier geschilderten Fall orientiert, dann ja auch schon so beschrieben.

Wie auch immer: Ausreise nur mit dem irakischen Nationalpass aus Deutschland oder eine andere Schengengrenze wird nicht gehen - da kein legaler Aufenthalt ersichtlich. Rückfragen und Nachforschungen würden dann schnell auf eine Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft hinauslaufen.

Ob der irakische Pass zwingend für Staatsbürger des Iraks zur Einreise/Ausreise <-> Irak notwendig ist kannst du ohne genaue Kenntnisse des irakischen Rechts wohl auch schwer sagen. Mir sind genug Länder bekannt die eigene Staatsangehörige aus der Diaspora mit fremden Nationalpässen einreisen lassen. Etwa in Verbindung mit ausländischen Nationalpass und inländischer IDentitätskarte oder ausländischem Nationalpass mit von inländischer Behörde angebrachtem Vermerk.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 21.07.2019 um 15:57:53
 
fab87 schrieb am 21.07.2019 um 15:33:55:
Ob der irakische Pass zwingend für Staatsbürger des Iraks zur Einreise/Ausreise <-> Irak notwendig ist kannst du ohne genaue Kenntnisse des irakischen Rechts wohl auch schwer sagen.

Ist er nicht. Der Diaspora wird die Ein- und Ausreise mit einem ausländischen Pass gestattet, sofern man bei der Einreise zusätzlich ein irakisches Dokument (ID-Karte oder Staatsangehröigkeitsausweis) vorlegt und die Namen darin mit dem Pass übereinstimmen.
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